882/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am

21. Juni 2000 unter der Nr. 961/J an mich eine schriftliche Parlamentarische

Anfrage betreffend „Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes“ gerichtet.

 

Nachstehend gebe ich folgende Informationen der zuständigen Fachabteilung

weiter:

 

Frage 1:

 

Halten Sie eine Neufestlegung des amtlichen Kilometergeldes aufgrund der

überdurchschnittlich gestiegenen Kosten für Kfz - Lenker für notwendig?

 

Zu Frage 1:

 

Unter Zugrundelegung der Annahme, dass mit der in der Anfrage gewählten

Formulierung „Neufestlegung des amtlichen Kilometergeldes“ eine Erhöhung

gemeint ist, halte ich eine Neufestlegung des amtlichen Kilometergeldes nicht für

notwendig.

 

Frage 2:

 

Wenn nein, weshalb nicht?

Zu Frage 2:

 

Es trifft zu, dass die Kosten für die Benützung eines Kraftfahrzeuges seit der

letzten Anhebung im Juni1997 gestiegen sind. Eine Erhöhung des amtlichen

kilometergeldes erfolgte bisher auf Basis von Verhandlungen mit der

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Diese Verhandlungen waren auf Grund einer

Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Gewerkschaft aus dem Jahr 1978 dann

aufzunehmen, wenn ein bestimmter, von der Statistik Österreich ermittelter

Indexwert um 7% überschritten wurde. Eingehende Überprüfungen haben

ergeben, dass das amtliche Kilometergeld zwischenweilig eine Höhe erreicht hat,

die im internationalen Vergleich zu hoch angesiedelt ist. Ich habe daher die

seinerzeitige Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufgekündigt, um ein weiteres

Ansteigen auf Grund von Schwellenwert - Überschreitungen nicht mehr eintreten zu

lassen, der Gewerkschaft gegenüber aber auch deutlich zum Ausdruck gebracht,

dass es mir ein Anliegen ist, gemeinsam Überlegungen über ein neues System

von pauschalierten Vergütungen für die dienstliche Benützung privater

Beförderungsmiffel anzustellen. Mein Ziel dabei ist es, zu einem sparsamen und

zweckmäßigen Ergebnis zu gelangen.

 

Frage 3:

 

Wenn ja, haben Sie bereits Überlegungen in diese Richtung angestellt?

 

Frage 4:

 

Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

Zu Frage 3 und 4:

 

Im Zuge der Verhandlungen über die letzte Erhöhung im Juni 1997 wurde

zwischen Dienstgeber und Gewerkschaft vereinbart, dass die Verwaltung die der

Festlegung des Kilometergeldes zugrundeliegenden Daten und ihre Gewichtung

einer eingehenden Überprüfung unterzieht. Verhandlungen über eine

Neuregelung des amtlichen Kilometergeldes sollten demnach geführt werden,

sobald der Dienstgeber ein neues Modell entwickelt hat. Es wurden daher

zunächst verwaltungsintern die Kilometergeldregelungen der EU - Mitgliedstaaten

analysiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass Deutschland eine mit der

österreichischen Regelung vergleichbare Kilometergeldregelung besitzt, jedoch

kostengünstigere und dennoch plausible Grundlagen für die Berechnung des

Kilometergeldes entwickelt hat. Es erscheint daher sinnvoll, künftige Erhöhungen

des österreichischen Kilometergeldes auf der Basis des deutschen Modells

vorzunehmen.

 

Die deutsche Regelung sieht zwei unterschiedliche Tarife vor, einen für die

gelegentliche dienstliche Benutzung des Kraftfahrzeuges und einen für

sogenannte „anerkannte" Kraftfahrzeuge. In Deutschland erhält der Beamte bei

dienstlichem Interesse an der (gelegentlichen) dienstlichen Benützung des

privaten Kraftfahrzeuges eine Entschädigung von derzeit 38 Pfennig pro

Kilometer. Bei nur gelegentlicher dienstlicher Benützung des privaten

Kraftfahrzeuges bilden die Betriebskosten die alleinige Basis für die Bemessung

des Kilometergeldes. Wenn der Beamte allerdings eine dienstliche

Jahresfahrleistung von 6.000 Kilometern überschreitet, kann die Dienstbehörde

„schriftlich anerkennen“, dass das Kraftfahrzeug im überwiegend dienstlichen

Interesse gehalten wird. Diese Anerkennung hat Auswirkungen auf die Höhe des

Kilometergeldes. Es gebührt nämlich für anerkannte Kraftfahrzeuge ein Betrag

von 52 Pfennig pro Kilometer (bei einer Jahreskilometerleistung von mehr als

10.000 Kilometern verringert sich dieser Betrag ab dem 10.001. Kilometer auf

38 Pfennig). Bei anerkannten Kraftfahrzeugen sind bei der Bemessung des

Kilometergeldes zusätzlich zu den Betriebskosten auch die Anschaffungs - und

Unterhaltungskosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeuges zu

berücksichtigen.

 

Frage 5:

 

Werden Sie in Verhandlungen mit der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes

treten, um das amtliche Kilometergeld neu festzulegen?

 

Zu Frage 5:

 

Zugleich mit der Kündigung der (in der Beantwortung der Frage 2 genannten)

Vereinbarung mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, habe ich die

Gewerkschaft zu Gesprächen über ein neues System von pauschalierten

Vergütungen für die dienstliche Benützung privater Beförderungsmittel

eingeladen.

 

Frage 6:

 

Kennen Sie die Forderungen des ARBÖ vom Mai 2000 das amtliche

Kilometergeld um durchschnittlich 10 Prozent zu erhöhen?

 

Zu Frage 6:

 

Ja, diese Forderungen sind mir bekannt.

 

Frage 7:

 

Welche Haltung nehmen Sie zu dieser Forderung des AHBÖ ein?

 

Zu Frage 7:

 

Dazu möchte ich auf die in der Beantwortung der Fragen 2, 3 und 4 vertretene

Auffassung verweisen.