882/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am
21. Juni 2000 unter der Nr. 961/J an mich eine schriftliche Parlamentarische
Anfrage betreffend „Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes“ gerichtet.
Nachstehend gebe ich folgende Informationen der zuständigen Fachabteilung
weiter:
Frage 1:
überdurchschnittlich gestiegenen Kosten für Kfz - Lenker für notwendig?
Zu Frage 1:
Unter Zugrundelegung der Annahme, dass mit der in der Anfrage gewählten
Formulierung „Neufestlegung des amtlichen Kilometergeldes“ eine Erhöhung
gemeint ist, halte ich eine Neufestlegung des amtlichen Kilometergeldes nicht für
notwendig.
Frage 2:
Wenn nein, weshalb nicht?
Zu Frage 2:
Es trifft zu, dass die Kosten für die Benützung eines Kraftfahrzeuges seit der
letzten Anhebung im Juni1997 gestiegen sind. Eine Erhöhung des amtlichen
kilometergeldes erfolgte bisher auf Basis von Verhandlungen mit der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Diese Verhandlungen waren auf Grund einer
Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Gewerkschaft aus dem Jahr 1978 dann
aufzunehmen, wenn ein bestimmter, von der Statistik Österreich ermittelter
Indexwert um 7% überschritten wurde. Eingehende Überprüfungen haben
ergeben, dass das amtliche Kilometergeld zwischenweilig eine Höhe erreicht hat,
die im internationalen Vergleich zu hoch angesiedelt ist. Ich habe daher die
seinerzeitige Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufgekündigt, um ein weiteres
Ansteigen auf Grund von Schwellenwert - Überschreitungen nicht mehr eintreten zu
lassen, der Gewerkschaft gegenüber aber auch deutlich zum Ausdruck gebracht,
dass es mir ein Anliegen ist, gemeinsam Überlegungen über ein neues System
von pauschalierten Vergütungen für die dienstliche Benützung privater
Beförderungsmiffel anzustellen. Mein Ziel dabei ist es, zu einem sparsamen und
zweckmäßigen Ergebnis zu gelangen.
Frage 3:
Frage 4:
Zu Frage 3 und 4:
Im Zuge der Verhandlungen über die letzte Erhöhung im Juni 1997 wurde
zwischen Dienstgeber und Gewerkschaft vereinbart, dass die Verwaltung die der
Festlegung des Kilometergeldes zugrundeliegenden Daten und ihre Gewichtung
einer eingehenden Überprüfung unterzieht. Verhandlungen über eine
Neuregelung des amtlichen Kilometergeldes sollten demnach geführt werden,
sobald der Dienstgeber ein neues Modell entwickelt hat. Es wurden daher
zunächst verwaltungsintern die Kilometergeldregelungen der EU - Mitgliedstaaten
analysiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass Deutschland eine mit der
österreichischen Regelung vergleichbare
Kilometergeldregelung besitzt, jedoch
kostengünstigere und dennoch plausible Grundlagen für die Berechnung des
Kilometergeldes entwickelt hat. Es erscheint daher sinnvoll, künftige Erhöhungen
des österreichischen Kilometergeldes auf der Basis des deutschen Modells
vorzunehmen.
Die deutsche Regelung sieht zwei unterschiedliche Tarife vor, einen für die
gelegentliche dienstliche Benutzung des Kraftfahrzeuges und einen für
sogenannte „anerkannte" Kraftfahrzeuge. In Deutschland erhält der Beamte bei
dienstlichem Interesse an der (gelegentlichen) dienstlichen Benützung des
privaten Kraftfahrzeuges eine Entschädigung von derzeit 38 Pfennig pro
Kilometer. Bei nur gelegentlicher dienstlicher Benützung des privaten
Kraftfahrzeuges bilden die Betriebskosten die alleinige Basis für die Bemessung
des Kilometergeldes. Wenn der Beamte allerdings eine dienstliche
Jahresfahrleistung von 6.000 Kilometern überschreitet, kann die Dienstbehörde
„schriftlich anerkennen“, dass das Kraftfahrzeug im überwiegend dienstlichen
Interesse gehalten wird. Diese Anerkennung hat Auswirkungen auf die Höhe des
Kilometergeldes. Es gebührt nämlich für anerkannte Kraftfahrzeuge ein Betrag
von 52 Pfennig pro Kilometer (bei einer Jahreskilometerleistung von mehr als
10.000 Kilometern verringert sich dieser Betrag ab dem 10.001. Kilometer auf
38 Pfennig). Bei anerkannten Kraftfahrzeugen sind bei der Bemessung des
Kilometergeldes zusätzlich zu den Betriebskosten auch die Anschaffungs - und
Unterhaltungskosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeuges zu
berücksichtigen.
Frage 5:
Werden Sie in Verhandlungen mit der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes
treten, um das amtliche Kilometergeld neu festzulegen?
Zu Frage 5:
Zugleich mit der Kündigung der (in der Beantwortung der Frage 2 genannten)
Vereinbarung mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, habe ich die
Gewerkschaft zu Gesprächen über ein
neues System von pauschalierten
Vergütungen für die dienstliche Benützung privater Beförderungsmittel
eingeladen.
Frage 6:
Kennen Sie die Forderungen des ARBÖ vom Mai 2000 das amtliche
Zu Frage 6:
Ja, diese Forderungen sind mir bekannt.
Frage 7:
Zu Frage 7:
Dazu möchte ich auf die in der Beantwortung der Fragen 2, 3 und 4 vertretene
Auffassung verweisen.