888/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 860/J, vom 26. Mai 2000, der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Übertragung der Bundesimmobilien an die BIG,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Nach vorläufigen Schätzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit beträgt der
Sachwert des Immobilienvermögens des Bundes 450 - 500 Mrd. S.
Zu 2.:
Ob und in welchem Umfang eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der BIG erforderlich
ist, ist vom Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit abhängig. Diese Verhandlungen sind noch nicht
abgeschlossen, weshalb ich diese Frage nicht konkret beantworten kann.
Zu 3.:
Beide Formen der Übertragung von Liegenschaften des Bundes, sei es in die Verwaltung
oder in das Eigentum der BIG, haben Vor - und Nachteile, sind aber grundsätzlich positiv zu
beurteilen. Jedenfalls sollte damit eine Verbesserung und Effizienzsteigerung der
Immobilienbewirtschaftung des Bundes erzielt
werden können.
Zu 4.:
Derzeit ist der Bund zu 100 % Eigentümer der BIG. Ob dies auch in Hinkunft so sein muss
bzw. sein wird, muss dem Ergebnis der erwähnten Verhandlungen vorbehalten bleiben.
Zu 5.:
Ich stehe dieser Trennung grundsätzlich positiv gegenüber. Mit der Trennung von Besitz - und
dienstleistender Gesellschaft soll dem Grundsatz der Kostentrennung und - transparenz
Rechnung getragen werden.
Zu 6.:
Ab der Übertragung der Liegenschaften an die BIG - in welcher Form auch immer - haben
die Ressorts für die Raumnutzung das entsprechende Entgelt zu entrichten. Die Bedeckung
der Mietzahlungen soll zulasten der Hochbaumittel erfolgen.
Zu 7.:
Die Frage, welche Liegenschaften tatsächlich veräußert werden können, soll auch in Hinkunft
in den Kompetenzbereich des nutzenden Ressorts fallen, weshalb ich auch diese Frage nicht
konkret beantworten kann.
Zu 8.:
Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit und dem Bundesministerium für Finanzen sollen keine Kulturbauten an die BIG
übertragen werden.
Zu 9.:
Eine Schätzung möglicher Verkaufserlöse von künftig frei werdenden Liegenschaften wurde
im Hinblick auf zahlreiche Unwägbarkeiten bisher noch nicht durchgeführt.
Zu 10., 13. - 15. und 19.:
Diese Fragen könnenen aufgrund der Zuständigkeiten nach dem Bundesministeriengesetz
nur vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit beantwortet werden.
Zu 11.:
Die zeitliche Vorgabe soll der raschen Umsetzung der im Koalitionsübereinkommen
zwischen FPÖ und ÖVP festgelegten
Immobilienreform dienen und betrifft nur die Über -
nahme der Liegenschaften durch die BIG. Ein Preisdruck entsteht dadurch nicht, weil die
Refinanzierung des an den Bund zu leistenden Kaufpreises durch die BIG nicht innerhalb
dieses Zeitraumes erfolgen muss.
Zu 12.:
Da - wie oben erwähnt - die Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit noch nicht abgeschlossen sind, liegt auch
noch kein Gesamtkonzept vor.
Zu 16.:
Die Höhe der Mietzahlungen der einzelnen Ressorts sollen sich an den Verhältnissen des
freien Immobilienmarktes unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Budget -
mittel orientieren.
Zu 17.:
Die Weiterveräußerung von Liegenschaften gestaltet sich im Fruchtgenussmodell kompliziert
und zeitaufwendig. Im Fall der Eigentumsübertragung kann eine privatwirtschaftlich organi -
sierte Gesellschaft flexibler agieren und den Markterfordernissen besser entsprechen, als
dies einer öffentlichen Verwaltungsorganisation möglich ist.
Zu 18.:
Als primäre Auswirkung ist die Verpflichtung zur Entrichtung von Mieten anzuführen, was im
überwiegenden Ausmaß für Bildungseinrichtungen durch das BIG - Modell auch jetzt schon
zutrifft. Darüber hinaus sollte es dem jeweils zuständigen Minister möglich sein, durch
sparsamen Umgang mit den Raumressourcen Mittel für andere Aufgaben im Bildungsbereich
frei zu bekommen.