888/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 860/J, vom 26. Mai 2000, der Abgeordneten

Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Übertragung der Bundesimmobilien an die BIG,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1.:

Nach vorläufigen Schätzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit beträgt der

Sachwert des Immobilienvermögens des Bundes 450 - 500 Mrd. S.

 

Zu 2.:

Ob und in welchem Umfang eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der BIG erforderlich

ist, ist vom Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit abhängig. Diese Verhandlungen sind noch nicht

abgeschlossen, weshalb ich diese Frage nicht konkret beantworten kann.

 

Zu 3.:

Beide Formen der Übertragung von Liegenschaften des Bundes, sei es in die Verwaltung

oder in das Eigentum der BIG, haben Vor -  und Nachteile, sind aber grundsätzlich positiv zu

beurteilen. Jedenfalls sollte damit eine Verbesserung und Effizienzsteigerung der

Immobilienbewirtschaftung des Bundes erzielt werden können.

Zu 4.:

Derzeit ist der Bund zu 100 % Eigentümer der BIG. Ob dies auch in Hinkunft so sein muss

bzw. sein wird, muss dem Ergebnis der erwähnten Verhandlungen vorbehalten bleiben.

 

Zu 5.:

 

Ich stehe dieser Trennung grundsätzlich positiv gegenüber. Mit der Trennung von Besitz -  und

dienstleistender Gesellschaft soll dem Grundsatz der Kostentrennung und  - transparenz

Rechnung getragen werden.

 

Zu 6.:

 

Ab der Übertragung der Liegenschaften an die BIG - in welcher Form auch immer - haben

die Ressorts für die Raumnutzung das entsprechende Entgelt zu entrichten. Die Bedeckung

der Mietzahlungen soll zulasten der Hochbaumittel erfolgen.

 

Zu 7.:

 

Die Frage, welche Liegenschaften tatsächlich veräußert werden können, soll auch in Hinkunft

in den Kompetenzbereich des nutzenden Ressorts fallen, weshalb ich auch diese Frage nicht

konkret beantworten kann.

 

Zu 8.:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft

und Arbeit und dem Bundesministerium für Finanzen sollen keine Kulturbauten an die BIG

übertragen werden.

 

Zu 9.:

 

Eine Schätzung möglicher Verkaufserlöse von künftig frei werdenden Liegenschaften wurde

im Hinblick auf zahlreiche Unwägbarkeiten bisher noch nicht durchgeführt.

 

Zu 10., 13. - 15. und 19.:

 

Diese Fragen könnenen aufgrund der Zuständigkeiten nach dem Bundesministeriengesetz

nur vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit beantwortet werden.

 

Zu 11.:

 

Die zeitliche Vorgabe soll der raschen Umsetzung der im Koalitionsübereinkommen

zwischen FPÖ und ÖVP festgelegten Immobilienreform dienen und betrifft nur die Über -

nahme der Liegenschaften durch die BIG. Ein Preisdruck entsteht dadurch nicht, weil die

Refinanzierung des an den Bund zu leistenden Kaufpreises durch die BIG nicht innerhalb

dieses Zeitraumes erfolgen muss.

 

Zu 12.:

 

Da - wie oben erwähnt - die Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und

dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit noch nicht abgeschlossen sind, liegt auch

noch kein Gesamtkonzept vor.

 

Zu 16.:

 

Die Höhe der Mietzahlungen der einzelnen Ressorts sollen sich an den Verhältnissen des

freien Immobilienmarktes unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Budget -

mittel orientieren.

 

Zu 17.:

 

Die Weiterveräußerung von Liegenschaften gestaltet sich im Fruchtgenussmodell kompliziert

und zeitaufwendig. Im Fall der Eigentumsübertragung kann eine privatwirtschaftlich organi -

sierte Gesellschaft flexibler agieren und den Markterfordernissen besser entsprechen, als

dies einer öffentlichen Verwaltungsorganisation möglich ist.

 

Zu 18.:

 

Als primäre Auswirkung ist die Verpflichtung zur Entrichtung von Mieten anzuführen, was im

überwiegenden Ausmaß für Bildungseinrichtungen durch das BIG - Modell auch jetzt schon

zutrifft. Darüber hinaus sollte es dem jeweils zuständigen Minister möglich sein, durch

sparsamen Umgang mit den Raumressourcen Mittel für andere Aufgaben im Bildungsbereich

frei zu bekommen.