891/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 863/J - NR/2000, betreffend „Lainzer Tunnel" in
Wien, die die Abgeordneten Schieder und Genossen am 29. Mai 2000 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Wie ich bereits mehrfach bekundet habe, bekenne ich mich grundsätzlich zu einem sinnvollen
Ausbau der österreichischen Eisenbahninfrastruktur. Allerdings werden sie aus meinen
bisherigen Aussagen bereits erkannt haben, dass ich nicht bereit bin, Projekte unkritisch
weiter zu betreiben bzw. in Angriff zu nehmen.
Angesichts der angespannten Budgetsituation sehe ich daher die Notwendigkeit, sämtliche
Projekte kritisch zu prüfen und bezüglich der Investitionserfordernisse und der
Nutzwirkungen zu optimieren und darauf aufbauend entsprechende Entscheidungen zu treffen
und erforderlichenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Die Verbindungsstrecke zwischen Süd - , West - und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) ist
ein wichtiger Bestandteil des europäischen Hochleistungsnetzes und darüberhinaus als eine
direkte Verlängerung der geplanten
Neubaustrecke zwischen Wien und St. Pölten anzusehen.
Grundsätzlich wird der Errichtung der Neubaustrecke Wien - St. Pölten als Bestandteil des
viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke Priorität eingeräumt. Daraus ist abzuleiten, dass
der Fertigstellungstermin dieses Streckenabschnittes auch den Zeitpunkt für die
Verkehrswirksamkeit der unmittelbar anschließenden Streckenteile maßgeblich bestimmt,
weshalb mit der Inbetriebnahme der Verbindungsstrecke zwischen Süd - , West - und
Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) zumindest bis zu diesem Zeitpunkt zugewartet werden
kann. In diesem Zusammenhang werden daher sowohl bei den jeweiligen Planungen als auch
bei der Finanzierung Vorsorgen für eine entsprechend abgestimmte Fertigstellung der
Projekte „Neubaustrecke Wien - St. Pölten“ und „Lainzer Tunnel“ zu treffen sein.
Zu Frage 4:
Anlässlich der Pressekonferenz am 11. Mai d.J. habe ich zwar bekannt gegeben, dass die
Fertigstellung des „Lainzer Tunnels“ erst mit der Inbetriebnahme der neuen Strecke zwischen
Wien und St. Pölten erforderlich ist, mich jedoch dabei nicht auf eine nochmalige Prüfung der
vorgesehenen Ausführung des „Lainzer Tunnels" bezogen. Ich gehe davon aus, dass der
„Lainzer Tunnel" im Sinne der vorliegenden eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung
ausgeführt wird.
Zu Frage 5:
Wie ich bereits ausgeführt habe, soll das Projekt „Lainzer Tunnel" in Abstimmung mit der
geplanten Neubaustrecke zwischen Wien und St. Pölten errichtet und verkehrswirksam
werden, wobei jedoch Vorsorgen für eine entsprechende Finanzierung dieser Projekte zu
treffen sein werden. Auf Grund des Ergebnisses eines Gespräches mit Vizebürgermeister
Dr. Görg und Stadträtin Mag. Ederer soll eine Expertengruppe prüfen, ob und aus welchen
Gründen ein früherer Fertigstellungstermin des „Lainzer Tunnels“ sinnvoll und notwendig ist.
Zu den Fragen 6, 7, 8 und 9:
Wien ist im bestehenden Eisenbahnnetz Europas verhältnismäßig gut an das europäische
Hochleistungsstreckennetz und somit an die benachbarten nationalen und internationalen
Wirtschaftsregionen angebunden. Zur Optimierung der Eisenbahninfrastruktur innerhalb des
Verkehrsknotens Wien wurden bereits entsprechende Projekte entwickelt und aufeinander
abgestimmt.
Die Anforderungen an die künftige Verkehrsinfrastruktur für den Güterverkehr sind dabei
eines der grundlegenden Themen, die gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern der
Ostregion behandelt wurden bzw. behandelt werden. Hiezu zählen insbesondere der
viergleisige Ausbau der Westbahnstrecke und Maßnahmen für eine umweltgerechte
Bewältigung des West - Ost - Verkehrs sowie ein Ausbau der nach Süden führenden Strecken in
Verbindung mit der Notwendigkeit, zukunftssichere Logistik - und Umschlageinrichtungen für
die Region Wien zu schaffen.
Desweiteren ist in dem zwischen dem Bund und dem Land Wien abgeschlossenen
Übereinkommen („Wiener - Vertrag“) unter anderem auch der Ausbau des Schnellbahnnetzes
im Großraum Wien - insbesondere der Schnellbahnstammstrecke, der Flughafenschnellbahn
und der Verbindungsbahn - vereinbart.
Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, besteht auf Grund der angespannten
Budgetsituation jedoch die zwingende Notwendigkeit, sämtliche Projekte - insbesondere
hinsichtlich ihrer Realisierungszeiträume - kritisch zu prüfen und bezüglich der
Investitionserfordernisse und der Nutzwirkungen zu optimieren und darauf aufbauend
entsprechende Entscheidungen zu treffen und erforderlichenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Zu Frage 10:
Da geplant ist, das Projekt „Lainzer Tunnel" in Abstimmung mit dem Projekt "Neubaustrecke
Wien - St. Pölten" zu errichten und hiefür entsprechende Vorsorgen für die Finanzierung zu
treffen, stellt sich nicht die Frage nach möglichen Einsparungen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Inbetriebnahme des Projektes "Lainzer Tunnel“ soll unter anderem zu einer effizienten
und schnelleren Abwicklung des an den Eisenbahnknoten Wien herangeführten bzw. diesen
durchquerenden Personen - und Güterverkehrs führen. Desweiteren können mit der
Realisierung des Projektes "Lainzer Tunnel" auf der Westbahnstrecke, der Verbindungsbahn
und der Südbahnstrecke Kapazitäten für eine Verbesserung des Angebotes im Regional - und
Schnellbahnverkehr geschaffen werden.
In dem zwischen dem Bund und dem Land Wien abgeschlossenen Übereinkommen ("Wien -
Vertrag") ist unter anderem auch der
Ausbau der Verbindungsbahn für die Schaffung eines
verdichteten Schnellbahnbetriebes enthalten, wobei dieses Vorhaben jedoch erst nach
Fertigstellung und Inbetriebnahme des Projektes „Lainzer Tunnel“ realisiert werden soll.
Die geplante mittelfristige Zurückstellung des Mittelteiles des „Lainzer Tunnels“ bedeutet
nicht den Verzicht auf diese Maßnahme, weshalb auch nach wie vor die Bevölkerung im
Südwesten Wiens langfristig Vorteile durch dieses Vorhaben erwarten kann.
Zu Frage 13:
Die Kandidatur des Bundeskanzlers im betroffenen Wahlkreis steht in keinem
Zusammenhang mit meiner Entscheidung hinsichtlich des „Lainzer Tunnels“.