892/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 865/J - NR/2000, betreffend drohender

Personalabbau bei der Post, die die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen am 30.

Mai 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg ist festzuhalten, dass die Österreichische Post AG seit der Ausgliederung der

Post - und Telegraphenverwaltung aus dem Bundeshaushalt (PoststrukturG), BGBl. Nr.

201/1996, 1. Mai 1996) keine Verwaltungsbehörde mehr ist und daher auch nicht mehr

dem Weisungsrecht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie

unterliegt. Die Eigentumsanteile der Republik Österreich am Unternehmen

Österreichische Post AG werden vom Bundesminister für Finanzen verwaltet.

 

Das geltende Postgesetz enthält entsprechende Bestimmungen, um eine

flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen im Rahmen des sog.

Universaldienstes sicherzustellen. So ist die Österreichische Post AG im Sinne des § 4

PostG 1997 zum Universaldienst verpflichtet. Sie muss den Kunden ständig

Postdienstleistungen flächendeckend - gilt auch für den ländlichen Bereich - zu

allgemein erschwinglichen Preisen und in einer solchen Qualität anbieten, dass den

Bedürfnissen der Kunden durch eine Dichte an Abhol - und Zugangspunkten sowie

durch Abhol - und Zustellfrequenzen entsprochen wird.

Die Einzelheiten dieser Universaldienstverpflichtung, wie die Versorgung mit

Postämtern und Briefkästen, werden in einer Post - Universaldienstverordnung geregelt

werden Eine solche Verordnung wird derzeit in der Obersten Post - und

Fernmeldebehörde erarbeitet.