893/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. SIMA und GenossInnen haben am
30. Mai 2000 unter der Nr. 864/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „der Überwachung der Vernissage der Bür -
gerinitiative Traun und des daran anschließenden Festes durch die Staatspoli -
zei am 27. Mai 2000“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 9:
Es wurden weder die Vernissage noch das anschließende Fest der Bürgerinitiative
Traun durch Beamte der Staatspolizei überwacht. Während der offiziellen Eröff -
nungsfeier des Kraftwerkes Lambach waren jedoch Beamte der Staatspolizei im
Rahmen des Personenschutzes zum Schutz des Landeshauptmannes Dr. PÜHRIN -
GER eingesetzt, nachdem es in der Vergangenheit schon einmal im Zusammenhang
mit dem Kraftwerk Lambach zu einem gefährlichen Angriff gegen seine Person ge -
kommen war.
Zu Frage 10:
Die Staatspolizei übt ihre Tätigkeit wie alle Organisationseinheiten der Sicherheits -
behörden im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Gefahrenabwehr auf der Grundla -
ge des Sicherheitspolizeigesetzes aus.
Zu den Fragen 5, 11 und 12:
Veranstaltungen von Bürgerinitiativen werden grundsätzlich nicht von der Staatspoli -
zei überwacht. Im übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 10.