893/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. SIMA und GenossInnen haben am

30. Mai 2000 unter der Nr. 864/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend „der Überwachung der Vernissage der Bür -

gerinitiative Traun und des daran anschließenden Festes durch die Staatspoli -

zei am 27. Mai 2000“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 9:

 

Es wurden weder die Vernissage noch das anschließende Fest der Bürgerinitiative

Traun durch Beamte der Staatspolizei überwacht. Während der offiziellen Eröff -

nungsfeier des Kraftwerkes Lambach waren jedoch Beamte der Staatspolizei im

Rahmen des Personenschutzes zum Schutz des Landeshauptmannes Dr. PÜHRIN -

GER eingesetzt, nachdem es in der Vergangenheit schon einmal im Zusammenhang

mit dem Kraftwerk Lambach zu einem gefährlichen Angriff gegen seine Person ge -

kommen war.

 

Zu Frage 10:

 

Die Staatspolizei übt ihre Tätigkeit wie alle Organisationseinheiten der Sicherheits -

behörden im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Gefahrenabwehr auf der Grundla -

ge des Sicherheitspolizeigesetzes aus.

 

Zu den Fragen 5, 11 und 12:

 

Veranstaltungen von Bürgerinitiativen werden grundsätzlich nicht von der Staatspoli -

zei überwacht. Im übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 10.