894/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton LEIKAM und Genossen haben am
06. Juni 2000 unter der Nr. 874/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Personenschutz für
den Kärntner Landeshauptmann“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen
wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Kriterien für einen Personenschutz werden in jedem Einzelfall anhand
eines personenbezogenen Gefährdungslagebildes festgestellt. Der Lagebeur -
teilung geht eine Informationsbeschaffung und - auswertung voraus, aus der
sich objektive Anhaltspunkte für einen gefährlichen Angriff gegen eine be -
stimmte Person als wahrscheinlich ableiten lassen. Bei diesen Einschätzun -
gen ist zwischen einer Funktions - und einer Individualgefährdung zu unter -
scheiden. Eine Funktionsgefährdung kann sich aus politischen Interessens -
gegensätzen und deren Polarisierung sowie aus der Personifizierung des po -
litischen Angriffsziels ergeben. Die Individualgefährdung stützt sich auf Um -
stände, die in der Person selbst bzw. in der Reaktion anderer auf diese Per -
son liegen. Funktions - und Individualgefährdung kann jedoch nur unter
Einbeziehung der allgemeinen Sicherheitslage im In - und Ausland beurteilt
werden. Der Kärntner Landeshauptmann erfüllt die Kriterien sowohl einer
Funktions - und einer
Individualgefährdung.
Zu Frage 2:
Der Umfang der polizeilichen Personenschutzmaßnahmen richtet sich nach
den Gefährdungshinweisen und wird das Bedrohungsbild in 4 Gefährdungs
stufen untergliedert. Der Umfang des Personenschutzes für den Kärntner
Landeshauptmann entspricht diesen Kriterien.
Zu Frage 3:
Der Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann wurde aufgrund
konkreter Gefährdungshinweise durch die Sicherheitsbehörden veranlasst.
Zu Frage 4:
Diese Frage kann aus sicherheitspolizeitaktischen Gründen nicht beantwor -
tet werden.
Zu Frage 5:
Bei keinem der eingesetzten Personenschutzteams für Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens stellt die Koordination des Personenschutzes einen aus -
schließlichen Verantwortungsbereich des Beamten dar.
Zu Frage 6:
In einem Personenschutzteam gibt es keine Aufgabenstellung eines ,,Koordi -
nators“, sondern hat der eingesetzte Personenschutzbeamte u.a. Terminko -
ordinationen zu der Schutzperson wahrzunehmen. Dieser Aufgabenbereich
stellt einen wesentlichen Bestandteil eines effizienten Personenschutzes dar.
Zu Frage 7:
Da sich die Kriterien des Personenschutzes auch nach der politischen Funk -
tion der Schutzperson orientieren, genießen einige Persönlichkeiten des öf -
fentlichen Lebens einen vornehmlich in organisatorischer Sicht umfassende -
ren Personenschutz. Der Namensnennung kann unter Hinweis auf Punkt 4
nicht entsprochen werden.
Zu Frage 8:
Für den genannten Personenkreis gibt es derzeit keinen durchgehenden Per -
sonenschutz. Auf Grund eines individuellen Gefährdungslagebildes gab es in
Einzelfällen vorübergehenden Personenschutz (z. B. während einer be -
stimmten Veranstaltung). Der jeweilige Umfang
des Personenschutzes richtet
sich aus am Gefärdungslagebild und wird regelmäßig von einem Personen -
schutzteam geleistet.
Zu Frage 9:
Aus einem Pool von insgesamt 15 Beamten werden die jeweiligen Personen -
schutzteams von je 3 Beamten gebildet.
Zu Frage 10:
Der Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann wird durch die Si -
cherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten koordiniert.
Zu Frage 11:
Grundsätzlich sind für sämtliche Beamte, die mit Personenschutzaufgaben
befasst sind, neben der körperlichen und psychischen Eignung Ausbildun -
gen in externen und internen Personenschutzkursen und/oder mehrjährige
Praxis und Erfahrungen im Personenschutz erforderlich. Weiters sind Erfah -
rungen in kriminal - und staatspolizeilichen Bereich zweckmäßig. In der per -
sonellen Zusammensetzung der Personenschutzteams ist auf obgenannte
Kriterien Bedacht zu nehmen und trifft dies auch für die Personenschutz -
teams des Kärntner Landeshauptmannes zu.
Zu Frage 12:
Um Personenschutzmaßnahmen zu koordinieren bedarf es vornehmlich
Kenntnissen im internen Behördenaufbau und sowie in der Befehlsstruktur.
Zur Frage 13:
Neben der beruflichen Qualifikation ist ein zweckorientiertes Vertrauensver -
hältnis zwischen dem eingesetzten Beamten und der Schutzperson ein we -
sentlicher Faktor für einen sinnhaften Personenschutz, zumal der einge -
setzte Beamte die Aufgabe hat, das Leben, die Gesundheit und Freiheit der
Schutzperson sicherzustellen.
Zur Frage 14:
Die täglichen Kosten eines Personenschutzteams für den Kärntner Landes -
hauptmann, bestehend aus 3 Beamten, wovon insgesamt 45 Stunden im
Hauptdienst und 27 durch Überstunden
geleistet werden, belaufen sich auf
durchschnittlich S 5.000,-- inklusive Gefahrenzulage und Nachtdienstgeld.
Dazu kommen Treibstoffkosten von täglich durchschnittlich S 120,--.
Zur Frage 15:
Da gegen den Landeshauptmann von Kärnten konkrete Bedrohungen vorlie -
gen, haben die Sicherheitsbehörden die erforderlichen Schutzmaßnahmen
im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes zu veranlassen.