894/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton LEIKAM und Genossen haben am

06. Juni 2000 unter der Nr. 874/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Personenschutz für

den Kärntner Landeshauptmann“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen

wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Kriterien für einen Personenschutz werden in jedem Einzelfall anhand

eines personenbezogenen Gefährdungslagebildes festgestellt. Der Lagebeur -

teilung geht eine Informationsbeschaffung und - auswertung voraus, aus der

sich objektive Anhaltspunkte für einen gefährlichen Angriff gegen eine be -

stimmte Person als wahrscheinlich ableiten lassen. Bei diesen Einschätzun -

gen ist zwischen einer Funktions - und einer Individualgefährdung zu unter -

scheiden. Eine Funktionsgefährdung kann sich aus politischen Interessens -

gegensätzen und deren Polarisierung sowie aus der Personifizierung des po -

litischen Angriffsziels ergeben. Die Individualgefährdung stützt sich auf Um -

stände, die in der Person selbst bzw. in der Reaktion anderer auf diese Per -

son liegen. Funktions - und Individualgefährdung kann jedoch nur unter

Einbeziehung der allgemeinen Sicherheitslage im In - und Ausland beurteilt

werden. Der Kärntner Landeshauptmann erfüllt die Kriterien sowohl einer

Funktions - und einer Individualgefährdung.

Zu Frage 2:

 

Der Umfang der polizeilichen Personenschutzmaßnahmen richtet sich nach

den Gefährdungshinweisen und wird das Bedrohungsbild in 4 Gefährdungs

stufen untergliedert. Der Umfang des Personenschutzes für den Kärntner

Landeshauptmann entspricht diesen Kriterien.

 

 

Zu Frage 3:

 

Der Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann wurde aufgrund

konkreter Gefährdungshinweise durch die Sicherheitsbehörden veranlasst.

 

 

Zu Frage 4:

 

Diese Frage kann aus sicherheitspolizeitaktischen Gründen nicht beantwor -

tet werden.

 

 

Zu Frage 5:

 

Bei keinem der eingesetzten Personenschutzteams für Persönlichkeiten des

öffentlichen Lebens stellt die Koordination des Personenschutzes einen aus -

schließlichen Verantwortungsbereich des Beamten dar.

 

 

Zu Frage 6:

 

In einem Personenschutzteam gibt es keine Aufgabenstellung eines ,,Koordi -

nators“, sondern hat der eingesetzte Personenschutzbeamte u.a. Terminko -

ordinationen zu der Schutzperson wahrzunehmen. Dieser Aufgabenbereich

stellt einen wesentlichen Bestandteil eines effizienten Personenschutzes dar.

 

 

Zu Frage 7:

 

Da sich die Kriterien des Personenschutzes auch nach der politischen Funk -

tion der Schutzperson orientieren, genießen einige Persönlichkeiten des öf -

fentlichen Lebens einen vornehmlich in organisatorischer Sicht umfassende -

ren Personenschutz. Der Namensnennung kann unter Hinweis auf Punkt 4

nicht entsprochen werden.

 

 

Zu Frage 8:

 

Für den genannten Personenkreis gibt es derzeit keinen durchgehenden Per -

sonenschutz. Auf Grund eines individuellen Gefährdungslagebildes gab es in

Einzelfällen vorübergehenden Personenschutz (z. B. während einer be -

stimmten Veranstaltung). Der jeweilige Umfang des Personenschutzes richtet

sich aus am Gefärdungslagebild und wird regelmäßig von einem Personen -

schutzteam geleistet.

 

 

Zu Frage 9:

 

Aus einem Pool von insgesamt 15 Beamten werden die jeweiligen Personen -

schutzteams von je 3 Beamten gebildet.

 

 

Zu Frage 10:

 

Der Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann wird durch die Si -

cherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten koordiniert.

 

 

Zu Frage 11:

 

Grundsätzlich sind für sämtliche Beamte, die mit Personenschutzaufgaben

befasst sind, neben der körperlichen und psychischen Eignung Ausbildun -

gen in externen und internen Personenschutzkursen und/oder mehrjährige

Praxis und Erfahrungen im Personenschutz erforderlich. Weiters sind Erfah -

rungen in kriminal - und staatspolizeilichen Bereich zweckmäßig. In der per -

sonellen Zusammensetzung der Personenschutzteams ist auf obgenannte

Kriterien Bedacht zu nehmen und trifft dies auch für die Personenschutz -

teams des Kärntner Landeshauptmannes zu.

 

 

Zu Frage 12:

 

Um Personenschutzmaßnahmen zu koordinieren bedarf es vornehmlich

Kenntnissen im internen Behördenaufbau und sowie in der Befehlsstruktur.

 

 

Zur Frage 13:

 

Neben der beruflichen Qualifikation ist ein zweckorientiertes Vertrauensver -

hältnis zwischen dem eingesetzten Beamten und der Schutzperson ein we -

sentlicher Faktor für einen sinnhaften Personenschutz, zumal der einge -

setzte Beamte die Aufgabe hat, das Leben, die Gesundheit und Freiheit der

Schutzperson sicherzustellen.

 

 

Zur Frage 14:

 

Die täglichen Kosten eines Personenschutzteams für den Kärntner Landes -

hauptmann, bestehend aus 3 Beamten, wovon insgesamt 45 Stunden im

Hauptdienst und 27 durch Überstunden geleistet werden, belaufen sich auf

durchschnittlich S 5.000,-- inklusive Gefahrenzulage und Nachtdienstgeld.

Dazu kommen Treibstoffkosten von täglich durchschnittlich S 120,--.

 

 

Zur Frage 15:

 

Da gegen den Landeshauptmann von Kärnten konkrete Bedrohungen vorlie -

gen, haben die Sicherheitsbehörden die erforderlichen Schutzmaßnahmen

im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes zu veranlassen.