895/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriele Moser, Freundinnen und Freunde haben am
6. Juni 2000 unter der Nr. 908/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Verkauf der Bundesliegenschaften ist Teil des Regierungsübereinkommens.
Zu den Fragen 2, 3 und 5:
Da noch kein Gesetzesentwurf vorliegt und somit die Bedingungen für die weitere Nutzung
der Objekte nicht bekannt sind, können die Fragen nach den Vor - und Nachteilen, den Kosten
sowie den veräußerbaren Objekten derzeit nicht seriös beantwortet werden. Ich ersuche daher
um Verständnis, wenn ich von einer weitergehenderen Beantwortung der Fragen Abstand
nehme.
Zu Frage 4:
Die Übertragung der Eigentumsrechte hat keinen Einfluß auf den Raumbedarf meines Res -
sorts.
Zu Frage 6:
So wie die Bundesregierung gehe auch ich davon aus, dass die Übertragung an die BIG die
günstigte Lösung darstellt und eine ausreichende Grundlage dafür bietet, eine Verbesserung
der Verwaltung sowie in der Abwicklung von Neubauten zu erzielen.