897/AB XXI.GP
Die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres vom 06.06.2000, Nr. 900/J betreffend
Festakademie und Festkommers in Innsbruck beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Aufgebot für die Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde auf Grund der
damals vorliegenden Versammlungs - und Veranstaltungsanzeigen sowie der
daraus gewonnenen versammlungs - und staatspolizeilichen Lageeinschätzung
geplant.
Zu Frage 2:
Die eingesetzten Sicherheitsorgane hatten den Auftrag, alle angemeldeten
Versammlungen und Veranstaltungen im Sinne des Versammlungsgesetzes,
BGBl. Nr. 98/1953, i.d.g.F iVm. Art. 11 MRK und des Tiroler
Veranstaltungsgesetzes LGBl. Nr. 59/1982, i.d.g.F. zu sichern, die öffentliche
Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das öffentliche Verkehrsgeschehen aufrecht
zu erhalten und jegliches strafbare Verhalten zu verhindern bzw. in
angemessener Weise zu verfolgen.
Zu Frage 3:
Es sind an Kosten insgesamt ATS 6.189.166.- entstanden. Im Hinblick auf die
staats - und sicherheitspolizeiliche Lagebeurteilung erachte ich diese Kosten für
vertretbar.
Zu Frage 4:
Von der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurden folgende Vorfälle gemeldet:
Am 13.05.2000, 00.55 Uhr, führte eine Gruppe Skinheads gegen zwei Personen
der Plattform gegen Rassismus einen gefährlichen Angriff durch. Die
Skinheadgruppe wurde polizeilich angehalten; anschließend erfolgte eine
Identitätsfeststellung und eine Strafrechtsanzeige an den Bezirksanwalt des
Bezirksgerichtes Innsbruck.
Am 13.05.2000, gegen 19.30 Uhr wurde in der Altstadt einem Teilnehmer des
Festkommerses eine Kopfbedeckung entrissen; er wurde leicht verletzt. Der
flüchtende mutmaßliche Täter, welcher als Gegner des Festkommerses auftrat,
wurde polizeilich angehalten und wegen Verdachtes des versuchten Diebstahles
und der Körperverletzung angezeigt.
Am 13.05.2000, gegen 15.50 Uhr versuchte eine Person mit ihrem Fahrrad die
vor dem Kongresshaus aktivierte Sperre zu durchbrechen, um zum Festkommers
zu gelangen. Gegen die Person wurde eine verwaltungspolizeiliche Anzeige
erstattet. Im Zuge der Befragung wurde die angezeigte Person zwar als Gegner
des Festkommerses eingestuft, jedoch nicht der Plattform gegen Rassismus
zugeordnet.
Am 13.05.2000, gegen 19.15 Uhr, beschimpften 7 Kommersgegner am Rennweg
nächst Kongresshauses ankommende Kommersbesucher. Die 7 Kommersgegner
wurden wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ angezeigt.
In der Nacht zum 18.5.2000 wurden im Zusammenhang mit dem Festkommers
im Stadtgebiet Innsbruck Flugblätter ohne Impressum affichiert. Darin wurde der
Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck zum Rücktritt aufgefordert. Am
19.5.2000 wurden zwei Personen beim Affichieren betreten. Es wurden Anzeigen
nach §§ 111, 117 StGB erstattet. Weitere Ermittlungen laufen noch.
Zu Frage 5:
Eine stationäre polizeiliche Überwachung erfolgte nicht, da dem Verantwortlichen
der Veranstaltung aufgetragen worden ist, die Bühne am Franziskanerplatz mit
eigenen Ordnungskräften zu sichern. Die Veranstaltungsbühne war jedoch Teil
eines Überwachungssektors, welcher durch Exekutivkräfte schwerpunktmäßig
bestreift worden ist.
Zu Frage 6:
Bild - und Tonaufzeichnungsgeräte wurden gem. § 54/5 SPG, BGBl. 1991/566
idgF. eingesetzt.
Zu Frage 7:
Die Aufzeichnungen wurden bereits vernichtet.