897/AB XXI.GP

 

Die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres vom 06.06.2000, Nr. 900/J betreffend

Festakademie und Festkommers in Innsbruck beantworte ich nach den mir

vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Das Aufgebot für die Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde auf Grund der

damals vorliegenden Versammlungs - und Veranstaltungsanzeigen sowie der

daraus gewonnenen versammlungs - und staatspolizeilichen Lageeinschätzung

geplant.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die eingesetzten Sicherheitsorgane hatten den Auftrag, alle angemeldeten

Versammlungen und Veranstaltungen im Sinne des Versammlungsgesetzes,

BGBl. Nr. 98/1953, i.d.g.F iVm. Art. 11 MRK und des Tiroler

Veranstaltungsgesetzes LGBl. Nr. 59/1982, i.d.g.F. zu sichern, die öffentliche

Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das öffentliche Verkehrsgeschehen aufrecht

zu erhalten und jegliches strafbare Verhalten zu verhindern bzw. in

angemessener Weise zu verfolgen.

Zu Frage 3:

 

Es sind an Kosten insgesamt ATS 6.189.166.- entstanden. Im Hinblick auf die

staats - und sicherheitspolizeiliche Lagebeurteilung erachte ich diese Kosten für

vertretbar.

 

 

Zu Frage 4:

 

Von der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurden folgende Vorfälle gemeldet:

 

Am 13.05.2000, 00.55 Uhr, führte eine Gruppe Skinheads gegen zwei Personen

der Plattform gegen Rassismus einen gefährlichen Angriff durch. Die

Skinheadgruppe wurde polizeilich angehalten; anschließend erfolgte eine

Identitätsfeststellung und eine Strafrechtsanzeige an den Bezirksanwalt des

Bezirksgerichtes Innsbruck.

 

Am 13.05.2000, gegen 19.30 Uhr wurde in der Altstadt einem Teilnehmer des

Festkommerses eine Kopfbedeckung entrissen; er wurde leicht verletzt. Der

flüchtende mutmaßliche Täter, welcher als Gegner des Festkommerses auftrat,

wurde polizeilich angehalten und wegen Verdachtes des versuchten Diebstahles

und der Körperverletzung angezeigt.

 

Am 13.05.2000, gegen 15.50 Uhr versuchte eine Person mit ihrem Fahrrad die

vor dem Kongresshaus aktivierte Sperre zu durchbrechen, um zum Festkommers

zu gelangen. Gegen die Person wurde eine verwaltungspolizeiliche Anzeige

erstattet. Im Zuge der Befragung wurde die angezeigte Person zwar als Gegner

des Festkommerses eingestuft, jedoch nicht der Plattform gegen Rassismus

zugeordnet.

 

Am 13.05.2000, gegen 19.15 Uhr, beschimpften 7 Kommersgegner am Rennweg

nächst Kongresshauses ankommende Kommersbesucher. Die 7 Kommersgegner

wurden wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ angezeigt.

 

In der Nacht zum 18.5.2000 wurden im Zusammenhang mit dem Festkommers

im Stadtgebiet Innsbruck Flugblätter ohne Impressum affichiert. Darin wurde der

Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck zum Rücktritt aufgefordert. Am

19.5.2000 wurden zwei Personen beim Affichieren betreten. Es wurden Anzeigen

nach §§ 111, 117 StGB erstattet. Weitere Ermittlungen laufen noch.

 

 

Zu Frage 5:

 

Eine stationäre polizeiliche Überwachung erfolgte nicht, da dem Verantwortlichen

der Veranstaltung aufgetragen worden ist, die Bühne am Franziskanerplatz mit

eigenen Ordnungskräften zu sichern. Die Veranstaltungsbühne war jedoch Teil

eines Überwachungssektors, welcher durch Exekutivkräfte schwerpunktmäßig

bestreift worden ist.

Zu Frage 6:

 

Bild - und Tonaufzeichnungsgeräte wurden gem. § 54/5 SPG, BGBl. 1991/566

idgF. eingesetzt.

 

 

Zu Frage 7:

 

Die Aufzeichnungen wurden bereits vernichtet.