899/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 902/J - NR/2000 betreffend die aktuelle und

zukünftige Entwicklung des Museumsquartiers, die die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann und

Genossen am 6. Juni 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. u. 7.:

 

Das thematische und organisatorische Nutzungskonzept für den künstlerischen und kulturellen

Betrieb des gesamten Museumsquartiers ist im Ministerratsvortrag vom 23. Oktober niedergelegt

(Beilage). An der zustimmenden Kenntnisnahme durch die Bundesregierung haben Sie in Ihrer

seinerzeitigen Eigenschaft als zuständiger Staatssekretär im Bundeskanzleramt mitgewirkt.

 

 

Ad 2. - 4.:

 

Der vorzitierte Ministerratsvortrag wurde von den Mitarbeitern meines Ressorts unter Heranziehung

des seinerzeitigen Co - Geschäftsführers, Dr. Bogner, ausgearbeitet.

 

 

Ad 5.:

 

Im Hinblick auf den dezentralen Aufbau des Museumsquartiers und seiner Nutzer werden weder

Projekte noch Institutionen einer Kontrolle im gesellschaftsrechtlichen Sinne unterzogen.

 

Soweit Firmen mit Umsetzungsaufgaben beauftragt sind, unterliegen sie der üblichen Auftrag -

nehmerkontrolle durch die Geschäftsleitung und die anderen Organe der Museumsquartier -

Errichtungs - und Betriebsgesellschaft mbH.

Ad 6.:

Nachstehende Institutionen sind entweder auf Grund eines Syndikatsvertrages oder auf Grund von

Absprachen zwischen den Gesellschaftern mit dauerndem Sitz im Museumsquartier vorgesehen:

 

A)        Dem Bund zuzurechnende Institutionen mit dauerndem Sitzrecht:

                      Das Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig

                      Das Leopold - Museum der gleichnamigen Privatstiftung

                      Naturhistorisches Museum

 

B)         Flächen, über die die Stadt Wien syndikatsvertraglich zu disponieren berechtigt ist:

                      Veranstaltungshalle und Kunsthalle

                      Architekturzentrum Wien

                      Performance - Bereich des Tanzzentrums

 

C)         Einrichtungen, über deren dauernden Verbleib im Museumsquartier Einvernehmen zwischen

             Stadt und Bund als Syndikatspartner besteht:

                      Kindermuseum Wien

                      Ergänzungsflächen zum Tanzzentrum

 

 

Ad 8. u. 9.:

 

Es wird kein Wotruba - Museum im Sinne der Museumsdefinition des § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes

vom 14. August 1998 über die Rechtsstellung, Errichtung, Organisation und Erhaltung der Bun -

desmuseen (Bundesmuseen - Gesetz), BGBl. I Nr. 115/1998, in Erwägung gezogen, wohl aber ist

gemäß dem genannten Ministerratsbeschluss ein ,,Oeuvre Wotruba" vorgesehen.

 

 

Ad 10.:

 

Weder die Innenorganisation noch die rechtsinstitutionelle Ausgestaltung der so genannten

„Drittnutzer“ liegt im Aufgabenbereich der Museumsquartier - Errichtungs - und BetriebsgesmbH.

und damit auch nicht im Bereich des Geschäftsführers.

Ad 11. u. 12.:

 

Auch eine solche Entscheidung liegt außerhalb des Spektrums der Gesellschaft. Wenn aber gemeint

sein sollte, dass die zukünftige Unterbringung zur Diskussion steht, wird neuerlich darauf

hingewiesen, dass eine Erstselektion aus der Fülle der Interessenten bis Jahresende 2000 und eine

Entscheidung über die Erstbesiedlung im ersten Quartal 2001 vorgesehen sind.

 

 

Ad 13. u. 14.:

 

Sicherzustellen ist, dass die Erstbesiedlung nicht zu einer Erstarrung des Gesamtbegriffs des

Museumsquartiers führt. Deshalb werden Raumüberlassungen, die selbstverständlich zumindest mit

der Deckung der laufenden Kosten verbunden sein müssen, so zu gestalten sein, dass Änderungen

des künstlerischen, kulturellen und kulturvermittelnden Umfeldes gewahrt bleiben.

 

 

Ad 15. u. 16.:

 

Es ist in dem im nächsten Frühjahr einsetzenden Renovierungsstadium die Neubegründung oder

Durchsetzung von Prekarien bis zum Abschluss der Instandsetzungsarbeiten nicht möglich.

 

 

Ad 17.:

 

Die Geschäftsführung der Museumsquartier - Errichtungs - und Betriebsgesellschaft mbH. ist be -

auftragt, bis zum Jahresende auf Basis des Bundesgesetzes vom 7. Juni 1990 zur Errichtung einer

Museumsquartier - Errichtungs - und Betriebsgesellschaft, BGBl. 372/1990, sowie des Ministerrats -

vortrages vom 23. Oktober 1996 einen Strukturvorschlag für die Bespielung der „disponiblen

Flächen" auszuarbeiten, der u.a. die Bereiche „Digitale Medien“, „spartenübergreifende Aktivitä -

ten“, ein „Artist in Residence“ - Programm, weiters Theoriediskussion, Vermittlung und Archivie -

rung zeitgenössischer Kunst sowie Einrichtungen des Kunst - Kommerzes abzudecken hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage

BEILAGE

 

 

 

Vortrag an den Ministerrat:

 

 

Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

gestattet sich, nachstehenden Bericht zum Planungsstand und zur Besied -

lungs - und Betriebsphilosophie des Museumsquartiers Wien zu geben:

 

Auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 7. Juni 1990, BGBl. Nr. 372/1990,

geändert durch BGBl. Nr. 252/1993, und des mit 19. August 1994 verlautbarten

Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 621/1994, hat die Museumsquartier Errichtungs - und

Betriebsges. m.b.H. im Auftrag ihrer Eigentümer (Republik Österreich 75 %,

Gemeinde Wien 25 %) einen Vorentwurfsplan für das Areal der ehemaligen

Hofstallungen - Museumsquartier erstellt und im Herbst 1995 nach baubehörd -

licher Vorabklärung beim Bundesdenkmalamt eingereicht. Das Bundesdenkmalamt

formulierte in seiner Stellungnahme vom 2. Juli 1996 die Bedingungen für

eine Beurteilung der musealen Fachfragen als Voraussetzung für die Zustim -

mung zum Gesamtprojekt.

 

Die wesentlichen Zielsetzungen des Museumsquartiers können wie folgt zusam -

mengefaßt werden:

 

1.  Das Museumsquartier ist eine Standortgemeinschaft von Institutionen und

     kulturellen und kulturell - kommerziellen Aktivitäten. Es muß

 

     -   den Anforderungen eines zeitgenössischen Kunst - und Kulturzentrums,

     -   der durch große typologische Vielfalt geprägten urbanen Lage an der

         Stadtkante zwischen dem imperialen Hofburgkomplex und der Vor -

         stadtstruktur des Spittelberges und

     -   der durch das Nebeneinander von denkmalgeschützten Altbauten und

         Neubauten bestehenden architektonischen Situation

 

gerecht werden.

2.  Folgende Funktionen sind dauerhaft und dementsprechend in klar

     umrissenen Bereichen mit spezifisch ausgestatteten Räumen unterzu -

     bringen:

 

                Museum Moderner Kunst:                   Neubau für Ausstellungsräume, Infra -

                                                                              struktureinrichtungen, wie Depots,

                                                                              Restaurierung und Verwaltung im Altbe -

                                                                              stand - Ovaltrakt;

 

                Leopold - Museum:                               Neubau für Ausstellungsräume, Infra -

                                                                              struktureinrichtungen im Altbestand

                                                                              Fürstenhof;

 

                Kunst - und

                Ausstellungshalle:                                  ehemalige Winterreithalle und Zubau,

                                                                              Infrastruktureinrichtungen im Altbe -

                                                                              stand - Ovaltrakt

 

                Kindermuseum:                                     Altbestand - Fürstenhof

 

                Künstlerateliers:                                    Altbestand - Fürstenhof

               

                Tabakmuseum:                                      Altbestand - Fürstenhof

 

                Oeuvre Wotruba                                    Altbestand - Fischer von Erlach - Trakt

 

                Architekturzentrum:                              Altbestand - Staatsratshof

 

                Naturhistorisches

                Museum/Abteilung Ökologie:               Altbestand - Bereich Breite -

                                                                               gasse/Burggasse

      Der vorangeführte Nutzungsmix und die Flächenzuordnungen im Museums -

      quartier wurden in den vergangenen Jahren in intensiven Abklärungspro -

      zessen zwischen der Gesellschaft und den potentiellen Nutzern akkor -

      diert. Insbesondere bei den beiden größten Institutionen, dem Museum

      Moderner Kunst und dem Leopold - Museum, war zu beachten, daß die erfor -

      derlichen Raum - und Funktionsprogramme einschließlich der notwendigen

      geschlossenen Betriebsaufläufe ohne Neubauten im Altbestand allein nicht

      verwirklicht werden können und deshalb neue Kubaturen geschaffen werden

      müssen. Im Interesse einer Verträglichkeit der Neubauten mit der

      historischen Bausubstanz wurde auf eine betriebsorganisatorisch optimale

      Erfüllung des gesamten Raum - und Funktionsprogrammes in den Neubauten

      verzichtet und wurden die Infrastruktureinrichtungen, wie Verwaltung,

      Werkstätten, Depots in den angrenzenden Altbestand ausgelagert. Damit

      können die Museumsneubauten im wesentlichen auf die im Altbestand

      keinesfalls zu realisierenden Ausstellungsflächen beschränkt und die

      Dimensionen der Neubauten wesentlich reduziert werden.

 

3.   Im Sinne der offenen und kulturell flexiblen Konzeption des Museums -

      quartiers sollen sich in den verbleibenden Bestandsflächen Aktivitäten

      der Kunst - und Kulturszene entwickeln, die keiner besonderen Umbauten

      oder spezifischer Einbauten bedürfen und daher aktualisierbar bleiben,

      und dazu neutral instandgesetzte Bereiche verwenden. Dieser Zielsetzung

      entsprechend wurden in den letzten Jahren bereits unterschiedlichste

      Kulturinstitutionen provisorisch im Museumsquartier angesiedelt, wie zum

      Beispiel Kunstraum Wien, „Depot" - Zentrum für zeitgenössische Kommuni -

      kation, Diskussion und Information, Tanztheater, T - Junction, usw. Diese,

      ergänzende und weitere Einrichtungen sollen künftig, bedingt durch

      steigenden Platzbedarf, Beendigung von Projekten, Verlagerung des Inter -

      esses usw. sich im Museumsquartier nach Bedarf etablieren, erweitern

      oder auch wieder abwandern und durch neue ersetzt werden. Wenn sich die

      Aktivitäten verdichten und institutionalisieren, werden sie in den schon

      benützten Teilflächen definitiv seßhaft werden oder in andere vorüber -

      gehend belegte Nutzungsbereiche, wie zum Beispiel das provisorische

      Depot der Leopold - Museum - Privatstiftung im Fischer von Erlach - Trakt,

      nachrücken können. Entwicklungs - und Veränderungsmöglichkeiten mit

      "Spiel“ - Räumen müssen also erhalten bleiben, und die Nutzung der

      Altbauteile ist als permanent kreativer Prozeß aufzufassen.

 

      In rechtlicher Hinsicht wird zur Gestaltung der Rechtsbeziehungen

      zwischen der Museumsquartier Errichtungs - und Betriebsges. m.b.H. und

      den in ihrer Struktur sehr unterschiedlichen und vielschichtigen Nutzern

      der Abschluß von Mietverträgen als adäquates und flexibel einsetzbares

      Rechtsinstitut gesehen.

 

      Zur näheren Information über die Besiedlungs - und Betriebsphilosophie

      des Museumsquartiers wird auf die beiliegende Stellungnahme verwiesen.

 

      In bezug auf die Kosten des Museumsquartiers war in den seinerzeitigen

      Erläuterungen zum Bundesgesetz vom 7. Juni 1990, BGBl. Nr. 372/1990, für

      das Museum Moderner Kunst, eine Kunsthalle, zentrale Institutionen und

      Infrastruktureinrichtungen in einer ersten Bauetappe von Investitions -

      und Planungskosten in Höhe von ca. S 1,2 Mrd. die Rede.

 

      Zusätzlich zu diesen genannten Institutionen kommt nunmehr das Leopold -

      Museum, das seinerzeit als "Museum der Ideengeschichte der Öster -

      reichischen Moderne“ für eine zweite Phase vorgemerkt war und für das

      gemäß BGBl. Nr. 621/1994 der Bund geeignete Räumlichkeiten im Museums -

      quartier zur Verfügung zu stellen hat. Nach der bisher letzten Kosten -

      schätzung auf Preisbasis 1995 werden die Investitions - und Planungs -

      kosten für das überarbeitete, dem Bundesdenkmalamt vorgestellte Projekt

      auf ca. S 2 Mrd. geschätzt, wovon ca. S 1,4 Mrd. auf den Bund und ca.

      S 400 Mio. auf die Gemeinde Wien, der Rest auf Drittnutzer entfallen

      werden. Unter Berücksichtigung der Inflation und der Erweiterung des

      Nutzungsprogrammes stimmt diese Kostenschätzung mit den seinerzeitigen

      Kostenannahmen im wesentlichen überein, wobei sämtliche Kostenangaben

      immer ohne Umsatzsteuer zu verstehen sind.

Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt

sohin den

 

 

A n t r a g

 

 

der Ministerrat möge den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.