9/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5/J - NR/1999, betreffend Ausbau der

Westbahnstrecke, die die Abgeordneten DI Hofmann und Kollegen am 29. Oktober

1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg ist festzuhalten:

 

Das Projekt (Schwanenstadt - Salzburg) befindet sich derzeit im Planungsstadium. In

nächster Zeit ist mit einem Abschluß der Planungen nicht zu rechnen. Auch darf weiters

bemerkt werden, dass im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr derzeit kein

Verfahren betreffend das gegenständliche Projekt anhängig ist.

 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, wird für das

gegenständliche Projekt jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP -

Gesetz durchzuführen sein, bei der auf die hohe Sensibilität des Raumes im Detail

eingegangen werden wird. Die Erfahrungen aus bereits durchgeführten

Umweltverträglichkeitsprüfungen zeigen, dass die Sensibilität des Raumes einen

entscheidenden Faktor bei der Beurteilung des Projektes und der Formulierung von

Auflagen darstellt, wobei in den vorzulegenden Unterlagen der HL - AG für das UVP -

Verfahren auch darzulegen sein wird, wie die Baudurchführung erfolgen soll.

Letztendlich wird die Zumutbarkeit des Baues der HL - Strecke sowie der Betriebsführung

und die davon ausgehenden Umweltauswirkungen im Rahmen des UVP - Verfahrens von

der UVP - Behörde des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr und ihren

Fachgutachtern in einer Gesamtbetrachtung aller Fachbereiche zu beurteilen sein.

 

Im Rahmen dieses UVP - Verfahrens ist eine wiederholte Einbindung der Öffentlichkeit

vorgesehen, so daß davon auszugehen ist, dass auch der betroffenen Bevölkerung die

Möglichkeit offenstehen wird, ihre Bedenken vorzubringen.

 

Somit ergibt sich zusammenfassend, dass nach derzeitigem Stand der Angelegenheit

weder das Trassenverordnungsverfahren eingeleitet noch um die Durchführung eines

Umweltverträglichkeitsverfahrens angesucht wurde, wobei jedoch auch die derzeitige

Planung unter ständiger Einbindung bzw. Information der betroffenen Bevölkerung

erfolgt.

 

Zu Ihren Fragen habe ich eine Stellungnahme der HL - AG eingeholt die ich Ihnen im

Folgenden zur Kenntnis bringen darf.

 

Zu Frage 1:

Das Projekt wurde am 23. Feb. 1990 mit der 107. Verordnung des Verkehrsministers der

HL - AG zur Planung übertragen.

In den Jahren 1990 - 1993 wurde die Planung mit folgenden Schritten eingeleitet:

- Konfliktzonenerfassung

- Trassenvorauswahl

Danach gab es unterschiedliche Auffassungen der Bundesländer Oberösterreich und

Salzburg: Während Salzburg weiter auf den Westbahnausbau drängte, wurde von

Oberösterreich die Strecke Neumarkt - Ried - Braunau als Alternative zum

Westbahnausbau forciert. So kam es 1993 zu einem teilweisen Widerruf der von den

ÖBB übergebenen Zielsetzungsdaten.

Daraufhin wurde unter Einbeziehung der Bahnen und der betroffenen Bundesländer eine

Studie über die langfristige Entwicklung des Güterverkehrs zwischen

Deutschland und Österreich in Auftrag gegeben. Diese Arbeit endete im Herbst 1998 mit

der Empfehlung, im österreichischen Netz die Planungen für den Ausbau zur

viergleisigen Westbahn im Abschnitt Attnang - Salzburg unverzüglich fortzusetzen.

 

In weiterer Folge wurden von der HL - AG aus ihrer Sicht mögliche Trassenvarianten

aufgrund der ihr vorliegenden Vorgaben (HL - Richtlinie, ÖBB - Vorgaben,

Trassierungsparameter etc. grob geplant und im Sommer 1999 den betroffenen

Gemeinden vorgestellt. Das Projekt befindet sich somit in einer sehr frühen

Planungsphase, noch vor der Trassenauswahl und der Trassenfestlegung.

Folgende Schritte sind noch zu bearbeiten:

a) Diskussion der Planungs - und Trassierungsgrundlagen

b) Diskussion der Trassen, Erarbeitung weiterer Vorschläge und Bewertung der

    Trassen

c) Trassenauswahl

d) Umweltverträglichkeitsprüfung und Trassenverordnung

e) Eisenbahnrechtliche Einreichplanung

f) Eisenbahnrechtliches Genehmigungsverfahren

g) Feststellung des gesamtwirtschaftlichen Interesses durch die Bundesregierung

h) Bauübertragung durch den Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem

    Bundesminister für Finanzen

i) Ausschreibung der Baulose

j) Bau

 

Mit der Gesamtfertigstellung ist (je nach Planungsfortschritt, Dauer der

Behördenverfahren und der notwendigen Genehmigungen) zwischen 2015 und 2020 zu

rechnen. Ein frühester Baubeginn wird mit 2006 abgeschätzt.

 

Zu Frage 2:

Die Planung erfolgt gemäß den geltenden Gesetzen (HL - Gesetz, SCHIV),

Verordnungen (z.B. 107. VO) bzw. Vorschriften und liegt im Verantwortungsbereich

der HL - AG (als Konsenswerberin in den Behördenverfahren). Darüber hinausgehende

Anforderungen und Aufträge seitens des Ministeriums wurden nicht erteilt.

 

Zu Frage 3:

1991 bis 1993 wurde der Fortgang der Planungen in einer projektbegleitenden

Arbeitsgruppe (mit Vertretern der Länder, der Interessensvertretungen, der

Gemeindeverbände und der OBB) sowie in 2 Veranstaltungen (für Bürgermeister,

politische Vertreter auf Landesebene, Beamtenschaft) erörtert.

Am 15.12.1998 erfolgte ein Beschluß der Salzburger Landesregierung mit dem

dringenden Ersuchen, an die HL - AG heranzutreten, das Vorhaben im Zeitraum 2003 -

2010 umzusetzen.

 

Die Information über die Wiederaufnahme der Planungen erfolgte mit Abschluß der

erwähnten Donaukorridorstudie an die zuständigen Verkehrskoordinatoren in den

Ländern Oberösterreich und Salzburg. Seither fanden mehrfach Gespräche des

Vorstandes und der zuständigen Projektleitung der HL - AG mit Politikern und Beamten

der Länder Oberösterreich und Salzburg statt bzw. sind terminisiert. Die beiden

Bundesländer sind sowohl in den Regionalforen als auch in den „Arbeitsgruppen

Planungsvorgaben“ vertreten.

 

Zu Frage 4:

In der Phase der Konfliktzonenerfassung und der Trassenvorauswahl (1991 - 1993)

erfolgte die Information der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden in zwei

Veranstaltungen. Nach der Wiederaufnahme der Planungen (Ende 1998) wurden die

möglicherweise betroffenen Gemeinden in Informationsveranstaltungen am 18.12.1998

(Salzburg) bzw. am 14.1.1999 (Oberösterreich) informiert.

 

Zwischen 4. und 23. August 1999 wurden die betroffenen Gemeinden dahingehend

informiert, daß die weitere Planung unter Einbindung der betroffenen Region und ihrer

Bürger erfolgen soll und weiters wurde über die erarbeiteten Trassenvorschläge

informiert. Die Einbindung wurde mit der ersten Runde der Gemeindeforen zwischen

23.9.1999 und 15.11.1999 begonnen. In diesen Foren wurde das Projekt in großteils

sachlich - konstruktiver Atmosphäre diskutiert. In einigen Gemeinden wird die

Trassenführung allerdings grundsätzlich abgelehnt; teilweise wurden bereits

Abänderungen und zusätzliche Trassenvarianten in die Diskussion eingebracht.

Diese Form der Einbindung der Gemeinden wird selbstverständlich weitergeführt. Die

nächste Runde der Gemeindeforen soll im Februar / März 2000 stattfinden. Es war und

ist das Bestreben der HL - AG, lange vor dem offiziellen UVP - Verfahren Kontakt mit den

künftigen „Nachbarn“ aufzunehmen und Kritik bzw. Anregungen entgegenzunehmen, um

daraus mögliche Trassenänderungen bzw. - verbesserungen - nach Möglichkeit

gemeinsam - erarbeiten zu können.

 

Zu Frage 5:

Bisher wurden die Anrainer einerseits über Medieninformationen bzw. über die

Einbindung in den Gemeindeforen informiert.

Ende November 1999 erfolgte eine schriftliche Anrainerinformation an alle Haushalte in

allen von den Trassenvarianten betroffenen Gemeinden. Ab Dezember 1999 stehen

Informationsbüros in Vöcklabruck und Straßwalchen für die Betroffenen (Anrainer,

Grundeigentümer, ...) zur Verfügung: Es wird dort die Möglichkeit geboten, mit den

Vertretern der HL - AG und ihren Planern zu diskutieren sowie Anliegen in die Planung

einzubringen.

 

Zu Frage 6:

Am 14. Oktober 1998 wurde ein gemeinsames Resumée von Vertretern des BMWV,

der Länder Oberösterreich und Salzburg, der ÖBB und der HL - AG mit dem Ergebnis

einer unverzüglichen Fortsetzung der Planung für den viergleisigen Ausbau

Attnang/Puchheim - Salzburg erstellt.

Von Seiten der Länder Oberösterreich und Salzburg gab es 1999 eine Reihe von

Anfragen um Information, die schriftlich beantwortet wurden.

In Salzburg fand am 8.11.1999 ein Hearing zur geplanten Hochleistungsstrecke durch

den Flachgau statt, zu dem von Herrn LH Dr. Franz Schausberger die Mitglieder der

Salzburger Landesregierung, die Landtagsfraktionen, HL - AG, ÖBB, die von der

Trassenführung betroffenen Bürgermeister sowie Experten des Amtes

der Landesregierung eingeladen waren. LH Schausberger formulierte in der

Presseerklärung u.a. folgendes Resümee:

• "Das Land Salzburg hält an der Anbindung an das europäische Hochleistungsnetz

   fest. Es ist eine Lösung zu finden, die von den Gemeinden und der Bevölkerung

   bestmöglich mitgetragen werden kann.

• Anstelle der konkreten Trassendiskussion soll eine Diskussion über die

  grundsätzlichen Planungsgrundlagen in den Bereichen Raumordnung und Umwelt

  erfolgen.

• Der künftige Zeitplan orientiert sich am Fortschritt der einzeln vereinbarten

  Arbeitsschritte."

 

In Oberösterreich sind von Herrn LH Dr. Pühringer und anderen

Regierungsmitgliedern Gesprächstermine mit der HL - AG vereinbart.

 

Zu Frage 7:

Die Position der betroffenen Gemeinden wurde und wird in den Gemeindeforen mit

der HL - AG diskutiert. Die erste Runde fand vom 23.9.1999 bis 15.11.1999 statt, eine

weitere Runde soll im Februar / März 2000 stattfinden.

 

Zu Frage 8:

Bei der HL - AG sind diverse Stellungnahmen eingelangt, die entweder im Rahmen der

Gemeindeforen in direktem persönlichen Kontakt oder schriftlich beantwortet wurden.

Antworten wurden auch bei den beiden Fernsehsendungen „Treffpunkt Salzburg“ am

7.10.1999 und „Konflikte“ am 11.11.1999 erteilt.

 

Zu Frage 9:

1991 bis 1993 wurde die Planung mit den Teilschritten „Konfliktzonenerlassung“ und

„Trassenvorauswahl“ eingeleitet. Bereits in dieser Phase wurden mehrere Korridore und

verschiedene Variantenentwürfe untersucht.

Nach der Wiederaufnahme der Planungen 1998 wurden erste Trassenvarianten

entwickelt. Diese Trassenvarianten wurden u.a. auf Basis von Luftbildaufnahmen

(Stand Sommer 1998), von Raumordnungsplänen (Stand Frühjahr 1999) und sonstiger

Unterlagen erstellt. Varianten, die aufgrund der ersten Beurteilung gravierende

Konfliktpunkte aufwiesen, wurden bereits vorweg von der HL - AG ausgeschieden. Auf

dieser Basis konnten erst die voraussichtlich betroffenen Gemeinden ermittelt werden.

 

Die nunmehr in den Gemeinden vorgestellten Trassenentwürfe sollen nunmehr (nach

der Diskussion der Planungs - und Trassierungsgrundlagen) weiter untersucht werden,

wobei auch die von Gemeinden bzw. Betroffenen bereits jetzt aufgezeigten

Trassenvarianten (und eventuell noch weitere Trassenvarianten aufgrund der

Diskussionen in den Foren) in den Trassenvergleich einbezogen werden. Die weitere

Aufgabe der HL - AG wird es dann sein, diese Trassenentwürfe weiter zu optimieren und

dann im Rahmen eines Auswahlverfahrens, bei dem nicht nur verkehrs - ,

betriebstechnische und wirtschaftliche Kriterien berücksichtigt werden, sondern vor allem

auch die Belange der Menschen und der Umwelt, eine gesamthaft beste Trasse zu

finden. Das Ergebnis dieses Auswahlverfahrens kann zum heutigen Zeitpunkt nicht

vorausgesagt werden und wird (wenn eine entsprechend zügige Diskussion

vorausgesetzt wird und eine Vertiefung der Planungsgrundlagen ermöglicht wird,)

frühestens in einem Jahr vorliegen.

 

Zu Frage 10:

Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern es ist erklärtes Interesse der HL - AG,

Anregungen und Vorstellungen zu den Trassenentwürfen entgegenzunehmen und sich

damit auseinanderzusetzen.

 

Für aufwendige Vorschläge (wie z.B. Trassenvarianten) wurde von der HL - AG bereits

bei den ersten Präsentationen im August 1999 folgende Vorgehensweise zugesagt:

·        Im Falle einer grundsätzlichen Eignung wird der Vorschlag (soweit erforderlich und

       möglich) zunächst planlich dargestellt und dann einer Beurteilung in den Bereichen

       Verkehr und Technik und Raum und Umwelt zugeführt, wobei auch

       die Übereinstimmung mit den Vorgaben der HL - AG (u.a. auch die

       Wirtschaftlichkeit) untersucht wird. Die planliche Darstellung selbst bedeutet

        allerdings noch keine Zusage für die Verwirklichung.

 

·        Die Ergebnisse der Beurteilung ergeben eine Zustimmung oder begründete

       Ablehnung des Vorschlages. Bei Zustimmung wird der Vorschlag in den

       Variantenvergleich aufgenommen, bei Ablehnung wird dies im jeweiligen Forum

       begründet und die Beurteilungsergebnisse den Mitgliedern des Forums zur

       Verfügung gestellt. Diese haben dann die Möglichkeit, diese Unterlagen in den

       Behördenverfahren zu verwenden.

 

·        Eine Ablehnung eines Vorschlages wird auf jeden Fall im jeweiligen Forum

       schriftlich begründet und somit dokumentiert.

 

Es ist das Bestreben der HL - AG, einen möglichst hohen Grad an Zustimmung zu

erreichen, wobei bewußt ist, daß aufgrund von Interessensgegensätzen (auch z.B.

zwischen den Gemeinden) und unterschiedlicher Betroffenheit eine hundertprozentige

Zustimmung nicht erwartet werden kann.

 

Zu Frage 11:

Die gesetzlichen Vorgaben (HL - Gesetz, Übertragungsverordnung, UVP - Gesetz)

verpflichten die HL - AG, Schäden nach Möglichkeit von vornherein hintanzuhalten und

nur, wenn dies nicht möglich ist, Ersatzmaßnahmen zu treffen. Nach der

Übertragungsverordnung hat die HL - AG bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ihre

Planungen so zu gestalten, "daß eine umweltverträgliche, wirtschaftliche und zügige

Baudurchführung nach modernstem technischen Standard sowie ein sicherer und

kostengünstiger Betrieb mit möglichst geringen Beeinträchtigungen der Umwelt

gewährleistet ist.“

 

Die konkreten Maßnahmen können allerdings erst nach dem Auswahlverfahren (zur

Suche einer gesamthaft besten Trasse) im Zuge der Erstellung der

Umweltverträglichkeitserklärung sowie in den Projekten für die weiteren

Genehmigungsverfahren (eisenbahnrechtliches Bewilligungsverfahren etc.) geplant

werden. Eine Abstimmung mit den Betroffenen (Gemeinden, Anrainern,

Grundeigentümern, Parteien nach den Materiegesetzen) ist dabei vorgesehen.

 

Zu Frage 12:

In der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gefordert, die Auswirkungen des geplanten

Vorhabens auf die Umwelt und die Menschen genau darzulegen und überall dort, wo

Beeinträchtigungen stattfinden, Ersatzmaßnahmen zu treffen. Es wird - wie auch bei den

bisherigen Verfahren - von der Behörde sorgsam geprüft werden, ob die vom

Konsenswerber eingereichte Trasse (gegebenenfalls mit Auflagen) umweltverträglich ist.

Erst zu diesem Zeitpunkt kann dann definitiv angegeben werden, ob ein Wohnen in der

Nachbarschaft der Bahn mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen zumutbar ist oder

nicht. Wenn eine Unzumutbarkeit festgestellt wird, die auch mit Ausgleichsmaßnahmen

nicht beseitigbar ist, ist die Rechtsgrundlage für eine Ablöse gegeben. Gemäß den

Bestimmungen der Bundesverfassung ist der Vollzug der staatlichen Verwaltung auf der

Basis der gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. In Entsprechung dieser

gesetzlichen Bestimmungen wird dieser Grundsatz auch bei allen Grundeinlösungen der

HL - AG berücksichtigt.

 

Entschädigungen für eine allfällige Wertminderung aufgrund der Nachbarschaft (ohne

Grundinanspruchnahme) eines Projekts (Straße, Schiene) zur Eisenbahn sind nach der

österreichischen Rechtsordnung nicht vorgesehen.

 

Die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes sehen einen entsprechenden

Rechtsanspruch der durch die Enteignung betroffenen Grundeigentümer hinsichtlich der

der Enteignung unterliegenden Grundstücke in Bezug auf eine allenfalls im Einzelfall

entstehende Entwertung der Restliegenschaft (Restwertentschädigung) vor Dies ist in

eindeutiger Weise in § 6 Eisenbahnenteignungsgesetz 1954 in der derzeit geltenden

Fassung geregelt.