9/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5/J - NR/1999, betreffend Ausbau der
Westbahnstrecke, die die Abgeordneten DI Hofmann und Kollegen am 29. Oktober
1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg ist festzuhalten:
Das Projekt (Schwanenstadt - Salzburg) befindet sich derzeit im Planungsstadium. In
nächster Zeit ist mit einem Abschluß der Planungen nicht zu rechnen. Auch darf weiters
bemerkt werden, dass im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr derzeit kein
Verfahren betreffend das gegenständliche Projekt anhängig ist.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, wird für das
gegenständliche Projekt jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP -
Gesetz durchzuführen sein, bei der auf die hohe Sensibilität des Raumes im Detail
eingegangen werden wird. Die Erfahrungen aus bereits durchgeführten
Umweltverträglichkeitsprüfungen zeigen, dass die Sensibilität des Raumes einen
entscheidenden Faktor bei der Beurteilung des Projektes und der Formulierung von
Auflagen darstellt, wobei in den vorzulegenden Unterlagen der HL - AG für das UVP -
Verfahren auch darzulegen sein wird, wie die
Baudurchführung erfolgen soll.
Letztendlich wird die Zumutbarkeit des Baues der HL - Strecke sowie der Betriebsführung
und die davon ausgehenden Umweltauswirkungen im Rahmen des UVP - Verfahrens von
der UVP - Behörde des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr und ihren
Fachgutachtern in einer Gesamtbetrachtung aller Fachbereiche zu beurteilen sein.
Im Rahmen dieses UVP - Verfahrens ist eine wiederholte Einbindung der Öffentlichkeit
vorgesehen, so daß davon auszugehen ist, dass auch der betroffenen Bevölkerung die
Möglichkeit offenstehen wird, ihre Bedenken vorzubringen.
Somit ergibt sich zusammenfassend, dass nach derzeitigem Stand der Angelegenheit
weder das Trassenverordnungsverfahren eingeleitet noch um die Durchführung eines
Umweltverträglichkeitsverfahrens angesucht wurde, wobei jedoch auch die derzeitige
Planung unter ständiger Einbindung bzw. Information der betroffenen Bevölkerung
erfolgt.
Zu Ihren Fragen habe ich eine Stellungnahme der HL - AG eingeholt die ich Ihnen im
Folgenden zur Kenntnis bringen darf.
Zu Frage 1:
Das Projekt wurde am 23. Feb. 1990 mit der 107. Verordnung des Verkehrsministers der
HL - AG zur Planung übertragen.
In den Jahren 1990 - 1993 wurde die Planung mit folgenden Schritten eingeleitet:
- Konfliktzonenerfassung
- Trassenvorauswahl
Danach gab es unterschiedliche Auffassungen der Bundesländer Oberösterreich und
Salzburg: Während Salzburg weiter auf den Westbahnausbau drängte, wurde von
Oberösterreich die Strecke Neumarkt - Ried - Braunau als Alternative zum
Westbahnausbau forciert. So kam es 1993 zu einem teilweisen Widerruf der von den
ÖBB übergebenen Zielsetzungsdaten.
Daraufhin wurde unter Einbeziehung der Bahnen und der betroffenen Bundesländer eine
Studie über die langfristige Entwicklung
des Güterverkehrs zwischen
Deutschland und Österreich in Auftrag gegeben. Diese Arbeit endete im Herbst 1998 mit
der Empfehlung, im österreichischen Netz die Planungen für den Ausbau zur
viergleisigen Westbahn im Abschnitt Attnang - Salzburg unverzüglich fortzusetzen.
In weiterer Folge wurden von der HL - AG aus ihrer Sicht mögliche Trassenvarianten
aufgrund der ihr vorliegenden Vorgaben (HL - Richtlinie, ÖBB - Vorgaben,
Trassierungsparameter etc. grob geplant und im Sommer 1999 den betroffenen
Gemeinden vorgestellt. Das Projekt befindet sich somit in einer sehr frühen
Planungsphase, noch vor der Trassenauswahl und der Trassenfestlegung.
Folgende Schritte sind noch zu bearbeiten:
a) Diskussion der Planungs - und Trassierungsgrundlagen
b) Diskussion der Trassen, Erarbeitung weiterer Vorschläge und Bewertung der
Trassen
c) Trassenauswahl
d) Umweltverträglichkeitsprüfung und Trassenverordnung
e) Eisenbahnrechtliche Einreichplanung
f) Eisenbahnrechtliches Genehmigungsverfahren
g) Feststellung des gesamtwirtschaftlichen Interesses durch die Bundesregierung
h) Bauübertragung durch den Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen
i) Ausschreibung der Baulose
j) Bau
Mit der Gesamtfertigstellung ist (je nach Planungsfortschritt, Dauer der
Behördenverfahren und der notwendigen Genehmigungen) zwischen 2015 und 2020 zu
rechnen. Ein frühester Baubeginn wird mit 2006 abgeschätzt.
Zu Frage 2:
Die Planung erfolgt gemäß den geltenden Gesetzen (HL - Gesetz, SCHIV),
Verordnungen (z.B. 107. VO) bzw. Vorschriften und liegt im Verantwortungsbereich
der HL - AG (als Konsenswerberin in den
Behördenverfahren). Darüber hinausgehende
Anforderungen und Aufträge seitens des Ministeriums wurden nicht erteilt.
Zu Frage 3:
1991 bis 1993 wurde der Fortgang der Planungen in einer projektbegleitenden
Arbeitsgruppe (mit Vertretern der Länder, der Interessensvertretungen, der
Gemeindeverbände und der OBB) sowie in 2 Veranstaltungen (für Bürgermeister,
politische Vertreter auf Landesebene, Beamtenschaft) erörtert.
Am 15.12.1998 erfolgte ein Beschluß der Salzburger Landesregierung mit dem
dringenden Ersuchen, an die HL - AG heranzutreten, das Vorhaben im Zeitraum 2003 -
2010 umzusetzen.
Die Information über die Wiederaufnahme der Planungen erfolgte mit Abschluß der
erwähnten Donaukorridorstudie an die zuständigen Verkehrskoordinatoren in den
Ländern Oberösterreich und Salzburg. Seither fanden mehrfach Gespräche des
Vorstandes und der zuständigen Projektleitung der HL - AG mit Politikern und Beamten
der Länder Oberösterreich und Salzburg statt bzw. sind terminisiert. Die beiden
Bundesländer sind sowohl in den Regionalforen als auch in den „Arbeitsgruppen
Planungsvorgaben“ vertreten.
Zu Frage 4:
In der Phase der Konfliktzonenerfassung und der Trassenvorauswahl (1991 - 1993)
erfolgte die Information der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden in zwei
Veranstaltungen. Nach der Wiederaufnahme der Planungen (Ende 1998) wurden die
möglicherweise betroffenen Gemeinden in Informationsveranstaltungen am 18.12.1998
(Salzburg) bzw. am 14.1.1999 (Oberösterreich) informiert.
Zwischen 4. und 23. August 1999 wurden die betroffenen Gemeinden dahingehend
informiert, daß die weitere Planung unter Einbindung der betroffenen Region und ihrer
Bürger erfolgen soll und weiters wurde über die erarbeiteten Trassenvorschläge
informiert. Die Einbindung wurde mit der ersten Runde der Gemeindeforen zwischen
23.9.1999 und 15.11.1999 begonnen. In diesen
Foren wurde das Projekt in großteils
sachlich - konstruktiver Atmosphäre diskutiert. In einigen Gemeinden wird die
Trassenführung allerdings grundsätzlich abgelehnt; teilweise wurden bereits
Abänderungen und zusätzliche Trassenvarianten in die Diskussion eingebracht.
Diese Form der Einbindung der Gemeinden wird selbstverständlich weitergeführt. Die
nächste Runde der Gemeindeforen soll im Februar / März 2000 stattfinden. Es war und
ist das Bestreben der HL - AG, lange vor dem offiziellen UVP - Verfahren Kontakt mit den
künftigen „Nachbarn“ aufzunehmen und Kritik bzw. Anregungen entgegenzunehmen, um
daraus mögliche Trassenänderungen bzw. - verbesserungen - nach Möglichkeit
gemeinsam - erarbeiten zu können.
Zu Frage 5:
Bisher wurden die Anrainer einerseits über Medieninformationen bzw. über die
Einbindung in den Gemeindeforen informiert.
Ende November 1999 erfolgte eine schriftliche Anrainerinformation an alle Haushalte in
allen von den Trassenvarianten betroffenen Gemeinden. Ab Dezember 1999 stehen
Informationsbüros in Vöcklabruck und Straßwalchen für die Betroffenen (Anrainer,
Grundeigentümer, ...) zur Verfügung: Es wird dort die Möglichkeit geboten, mit den
Vertretern der HL - AG und ihren Planern zu diskutieren sowie Anliegen in die Planung
einzubringen.
Zu Frage 6:
Am 14. Oktober 1998 wurde ein gemeinsames Resumée von Vertretern des BMWV,
der Länder Oberösterreich und Salzburg, der ÖBB und der HL - AG mit dem Ergebnis
einer unverzüglichen Fortsetzung der Planung für den viergleisigen Ausbau
Attnang/Puchheim - Salzburg erstellt.
Von Seiten der Länder Oberösterreich und Salzburg gab es 1999 eine Reihe von
Anfragen um Information, die schriftlich beantwortet wurden.
In Salzburg fand am 8.11.1999 ein Hearing zur geplanten Hochleistungsstrecke durch
den Flachgau statt, zu dem von Herrn LH Dr. Franz Schausberger die Mitglieder der
Salzburger Landesregierung, die Landtagsfraktionen, HL - AG, ÖBB, die von der
Trassenführung betroffenen
Bürgermeister sowie Experten des Amtes
der Landesregierung eingeladen waren. LH Schausberger formulierte in der
Presseerklärung u.a. folgendes Resümee:
• "Das Land Salzburg hält an der Anbindung an das europäische Hochleistungsnetz
fest. Es ist eine Lösung zu finden, die von den Gemeinden und der Bevölkerung
bestmöglich mitgetragen werden kann.
• Anstelle der konkreten Trassendiskussion soll eine Diskussion über die
grundsätzlichen Planungsgrundlagen in den Bereichen Raumordnung und Umwelt
erfolgen.
• Der künftige Zeitplan orientiert sich am Fortschritt der einzeln vereinbarten
Arbeitsschritte."
In Oberösterreich sind von Herrn LH Dr. Pühringer und anderen
Regierungsmitgliedern Gesprächstermine mit der HL - AG vereinbart.
Zu Frage 7:
Die Position der betroffenen Gemeinden wurde und wird in den Gemeindeforen mit
der HL - AG diskutiert. Die erste Runde fand vom 23.9.1999 bis 15.11.1999 statt, eine
weitere Runde soll im Februar / März 2000 stattfinden.
Zu Frage 8:
Bei der HL - AG sind diverse Stellungnahmen eingelangt, die entweder im Rahmen der
Gemeindeforen in direktem persönlichen Kontakt oder schriftlich beantwortet wurden.
Antworten wurden auch bei den beiden Fernsehsendungen „Treffpunkt Salzburg“ am
7.10.1999 und „Konflikte“ am 11.11.1999 erteilt.
Zu Frage 9:
1991 bis 1993 wurde die Planung mit den Teilschritten „Konfliktzonenerlassung“ und
„Trassenvorauswahl“ eingeleitet. Bereits in dieser Phase wurden mehrere Korridore und
verschiedene Variantenentwürfe untersucht.
Nach der Wiederaufnahme der Planungen 1998 wurden erste Trassenvarianten
entwickelt. Diese Trassenvarianten wurden u.a.
auf Basis von Luftbildaufnahmen
(Stand Sommer 1998), von Raumordnungsplänen (Stand Frühjahr 1999) und sonstiger
Unterlagen erstellt. Varianten, die aufgrund der ersten Beurteilung gravierende
Konfliktpunkte aufwiesen, wurden bereits vorweg von der HL - AG ausgeschieden. Auf
dieser Basis konnten erst die voraussichtlich betroffenen Gemeinden ermittelt werden.
Die nunmehr in den Gemeinden vorgestellten Trassenentwürfe sollen nunmehr (nach
der Diskussion der Planungs - und Trassierungsgrundlagen) weiter untersucht werden,
wobei auch die von Gemeinden bzw. Betroffenen bereits jetzt aufgezeigten
Trassenvarianten (und eventuell noch weitere Trassenvarianten aufgrund der
Diskussionen in den Foren) in den Trassenvergleich einbezogen werden. Die weitere
Aufgabe der HL - AG wird es dann sein, diese Trassenentwürfe weiter zu optimieren und
dann im Rahmen eines Auswahlverfahrens, bei dem nicht nur verkehrs - ,
betriebstechnische und wirtschaftliche Kriterien berücksichtigt werden, sondern vor allem
auch die Belange der Menschen und der Umwelt, eine gesamthaft beste Trasse zu
finden. Das Ergebnis dieses Auswahlverfahrens kann zum heutigen Zeitpunkt nicht
vorausgesagt werden und wird (wenn eine entsprechend zügige Diskussion
vorausgesetzt wird und eine Vertiefung der Planungsgrundlagen ermöglicht wird,)
frühestens in einem Jahr vorliegen.
Zu Frage 10:
Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern es ist erklärtes Interesse der HL - AG,
Anregungen und Vorstellungen zu den Trassenentwürfen entgegenzunehmen und sich
damit auseinanderzusetzen.
Für aufwendige Vorschläge (wie z.B. Trassenvarianten) wurde von der HL - AG bereits
bei den ersten Präsentationen im August 1999 folgende Vorgehensweise zugesagt:
· Im Falle einer grundsätzlichen Eignung wird der Vorschlag (soweit erforderlich und
möglich) zunächst planlich dargestellt und dann einer Beurteilung in den Bereichen
Verkehr
und Technik und Raum und Umwelt zugeführt, wobei auch
die Übereinstimmung mit den Vorgaben der HL - AG (u.a. auch die
Wirtschaftlichkeit) untersucht wird. Die planliche Darstellung selbst bedeutet
allerdings noch keine Zusage für die Verwirklichung.
· Die Ergebnisse der Beurteilung ergeben eine Zustimmung oder begründete
Ablehnung des Vorschlages. Bei Zustimmung wird der Vorschlag in den
Variantenvergleich aufgenommen, bei Ablehnung wird dies im jeweiligen Forum
begründet und die Beurteilungsergebnisse den Mitgliedern des Forums zur
Verfügung gestellt. Diese haben dann die Möglichkeit, diese Unterlagen in den
Behördenverfahren zu verwenden.
· Eine Ablehnung eines Vorschlages wird auf jeden Fall im jeweiligen Forum
schriftlich begründet und somit dokumentiert.
Es ist das Bestreben der HL - AG, einen möglichst hohen Grad an Zustimmung zu
erreichen, wobei bewußt ist, daß aufgrund von Interessensgegensätzen (auch z.B.
zwischen den Gemeinden) und unterschiedlicher Betroffenheit eine hundertprozentige
Zustimmung nicht erwartet werden kann.
Zu Frage 11:
Die gesetzlichen Vorgaben (HL - Gesetz, Übertragungsverordnung, UVP - Gesetz)
verpflichten die HL - AG, Schäden nach Möglichkeit von vornherein hintanzuhalten und
nur, wenn dies nicht möglich ist, Ersatzmaßnahmen zu treffen. Nach der
Übertragungsverordnung hat die HL - AG bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ihre
Planungen so zu gestalten, "daß eine umweltverträgliche, wirtschaftliche und zügige
Baudurchführung nach modernstem technischen Standard sowie ein sicherer und
kostengünstiger Betrieb mit möglichst geringen Beeinträchtigungen der Umwelt
gewährleistet ist.“
Die konkreten Maßnahmen können allerdings erst nach dem Auswahlverfahren (zur
Suche einer gesamthaft besten Trasse) im Zuge
der Erstellung der
Umweltverträglichkeitserklärung sowie in den Projekten für die weiteren
Genehmigungsverfahren (eisenbahnrechtliches Bewilligungsverfahren etc.) geplant
werden. Eine Abstimmung mit den Betroffenen (Gemeinden, Anrainern,
Grundeigentümern, Parteien nach den Materiegesetzen) ist dabei vorgesehen.
Zu Frage 12:
In der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gefordert, die Auswirkungen des geplanten
Vorhabens auf die Umwelt und die Menschen genau darzulegen und überall dort, wo
Beeinträchtigungen stattfinden, Ersatzmaßnahmen zu treffen. Es wird - wie auch bei den
bisherigen Verfahren - von der Behörde sorgsam geprüft werden, ob die vom
Konsenswerber eingereichte Trasse (gegebenenfalls mit Auflagen) umweltverträglich ist.
Erst zu diesem Zeitpunkt kann dann definitiv angegeben werden, ob ein Wohnen in der
Nachbarschaft der Bahn mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen zumutbar ist oder
nicht. Wenn eine Unzumutbarkeit festgestellt wird, die auch mit Ausgleichsmaßnahmen
nicht beseitigbar ist, ist die Rechtsgrundlage für eine Ablöse gegeben. Gemäß den
Bestimmungen der Bundesverfassung ist der Vollzug der staatlichen Verwaltung auf der
Basis der gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. In Entsprechung dieser
gesetzlichen Bestimmungen wird dieser Grundsatz auch bei allen Grundeinlösungen der
HL - AG berücksichtigt.
Entschädigungen für eine allfällige Wertminderung aufgrund der Nachbarschaft (ohne
Grundinanspruchnahme) eines Projekts (Straße, Schiene) zur Eisenbahn sind nach der
österreichischen Rechtsordnung nicht vorgesehen.
Die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes sehen einen entsprechenden
Rechtsanspruch der durch die Enteignung betroffenen Grundeigentümer hinsichtlich der
der Enteignung unterliegenden Grundstücke in Bezug auf eine allenfalls im Einzelfall
entstehende Entwertung der Restliegenschaft (Restwertentschädigung) vor Dies ist in
eindeutiger Weise in § 6 Eisenbahnenteignungsgesetz 1954 in der derzeit geltenden
Fassung geregelt.