90/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und

Genossen vom 25. November 1999, Nr. 90/J, betreffend 4. Linzer Donaubrücke, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass für Planung und Bau sowie für die Reihung nach

Dringlichkeit und Bedarf von Bundesstraßen B - Projekten der Bundesminister für  wirtschaft-

liche Angelegenheiten zuständig ist. Die beschlossenen Projekte sind sodann im gegebenen

budgetären Rahmen zu finanzieren. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings auf die

jüngst verfügten Einschränkungen bei den Ermessensausgaben des Bundes hinweisen.

Soweit mir bekannt ist, muss vor einer Inangriffnahme des angesprochenen Projektes noch

eine in den nächsten Jahren durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung abgewartet

werden.

 

Zu den technischen Punkten der Anfrage ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich hierzu

auf die Beantwortung der in diesem Gegenstand an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten gerichteten Anfrage verweise.