90/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Genossen vom 25. November 1999, Nr. 90/J, betreffend 4. Linzer Donaubrücke, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 9.:
Einleitend möchte ich festhalten, dass für Planung und Bau sowie für die Reihung nach
Dringlichkeit und Bedarf von Bundesstraßen B - Projekten der Bundesminister für wirtschaft-
liche Angelegenheiten zuständig ist. Die beschlossenen Projekte sind sodann im gegebenen
budgetären Rahmen zu finanzieren. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings auf die
jüngst verfügten Einschränkungen bei den Ermessensausgaben des Bundes hinweisen.
Soweit mir bekannt ist, muss vor einer Inangriffnahme des angesprochenen Projektes noch
eine in den nächsten Jahren durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung abgewartet
werden.
Zu den technischen Punkten der Anfrage ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich hierzu
auf die Beantwortung der in diesem Gegenstand an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten gerichteten Anfrage verweise.