900/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 927/J - NR/2000 betreffend Bericht des Rechnungs -

hofes über die Österreichische Galerie Belvedere, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig,

Freundinnen und Freunde am 7. Juni 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Das Verzeichnis von 240 Objekten mit ungeklärtem Aufenthalt lässt, wenn überhaupt, nur eine sehr

approximative Annäherung an den Wert der darin enthaltenen Kunstwerke zu. Dieser Vorbehalt ist

schon deswegen relevant, weil das handgeschriebene Inventar bis zur Gründung der Galerie im

Jahre 1903 zurückreicht. Es darf daran erinnert werden, dass in diesem Zeitraum zwei Weltkriege

und die Wirrnisse der Zwischen - und Nachkriegszeit liegen Nicht zu allen Zeiten wurden die

Inventaraufzeichnungen mit der erforderlichen Präzision geführt. Abkürzungen oder schon in den

Aufzeichnungen eingetragene Fragezeichen und sonstige Anmerkungen geben Rätsel auf, die nicht

mehr gelöst werden können, zumal die handelnden Personen oftmals schon verstorben sind. Viele

Gemälde sind mit dem nichtsagenden Vermerk „unbekannter Maler" oder mit unzureichenden

Hinweisen („anonymer Salzburger Meister") versehen. Von einem Gutteil der Werke ist weder

deren Aussehen, noch deren konservatorischer Zustand bekannt.

 

 

Ad  2.:

Die Österreichische Galerie hat das erwähnte Verzeichnis von 240 Objekten mit ungeklärtem

Aufenthalt fertig gestellt und unter anderem auch dem Rechnungshof sowie dem Rechnungshof -

Ausschuss des Parlaments zur Verfügung gestellt. Eine Übermittlung an die Sicherheitsbehörden

vor Fertigstellung des Verzeichnisses wäre nicht möglich gewesen. Angesichts der bereits

dargelegten Schwierigkeiten bei der Erstellung dieses Verzeichnisses (unbekannte Künstler,

ungenaue Zuschreibungen, fehlende Informationen über Aussehen und konservatorischen Zustand

der Werke) erscheint es zweckmäßig, vor Befassung der Sicherheitsbehörden eine interministerielle

Arbeitsgruppe aus Vertretern meines Ministeriums, des Rechnungshofes, des Bundesministeriums

für Finanzen und des Bundesministeriums für Inneres zu bilden und die weitere Vorgangsweise

abzuklären. Ich habe den Auftrag zur Einberufung dieser Arbeitsgruppe bereits erteilt.

 

Ergänzend darf berichtet werden, dass die Österreichische Galerie mit Schreiben vom 28. Juni 2000

mitgeteilt hat, dass das Objekt

 

Othmar Schimkowitz

Kopf des am 8.4.1945 zerstörten Moritz v. Schwind - Denkmals

vor dem Kunsthistorischen Museum

Marmor

Inv.Nr. 8887 (siehe Verzeichnis der Objekte mit ungeklärtem Aufenthalt, S. 44)

 

im Depot der Österreichischen Galerie Belvedere (Alberner Hafen) aufgefunden wurde

 

Das Objekt war während der Auslagerung des Ambrosi - Depots im vergangenen Winter zwischen

die Werke von Ambrosi geraten, sodass es im verpackten Zustand nicht gleich erkannt wurde.

 

 

Ad  3.:

Die Bestellung eines Leiters des Rechnungswesens erfolgte bereits im Juli 1999. Diese Bestellung

erfolgte jedoch nicht durch mein Ministerium. Der gegenständliche Bedienstete wurde vielmehr im

Rahmen der Teilrechtsfähigkeit vom Direktor bestellt und ab 1. Jänner 2000 als Angestellter der zu

diesem Zeitpunkt in die Vollrechtsfähigkeit übergetretenen Anstalt übernommen.

 

 

Ad 4.:

Was die als „Sammlung Poiret“ verzeichneten 52 Objekte betrifft, ermitteln die Sicherheits -

behörden bereits seit Beginn des laufenden Jahres. Bis jetzt konnte auf Grund von graphologischen

Gutachten lediglich die Person erforscht werden, die die Austragung vorgenommen hat. Diese war

von 1918 bis 1957 in der Österreichischen Galerie beschäftigt und ist mittlerweile verstorben. Da

jedoch der Zeitpunkt der Austragung nicht mehr festgestellt werden kann, lässt sich der Zeitraum,

bis zu dem sich die „Sammlung Poiret“ in der Österreichischen Galerie befunden hat, nicht exakt

eruieren.

Ad 5. u. 6.:

Die Sicherheitsbehörden wurden von der Österreichischen Galerie zu jenem Zeitpunkt

eingeschaltet, als die Galerie erkennen musste, dass die von ihr eingeleiteten nochmaligen

Nachforschungen nach der so genannten „Sammlung Poiret“ inklusive Befassung der Graphischen

Sammlung Albertina kein positives Ergebnis erbrachten. Dies war zu Beginn des Jahres 2000.

 

 

Die Bundesministerin: