903/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schlögl und Genossen haben am 06. Juni 2000 unter der

Nr. 903/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zivildienst - Kostenwahrheit

und Zuweisungen“ gerichtet.

 

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Mit Stichtag 01.05.2000 waren seit Bestehen des Zivildienstes in Österreich 115.058 Zivildienst -

pflichtige mit Bescheid als zivildienstpflichtig anerkannt.

 

Zu Frage 2:.

 

Mit Stichtag 01.05.2000 haben 7.298 Zivildienstpflichtige, die zu den Zuweisungsterminen Juni 1999,

Oktober 1999 und Februar 2000 ihren Dienst angetreten haben, ihren Zivildienst versehen.

 

Zu Frage 3:

 

Heuer werden nach Maßgabe der für das Jahr 2000 zur Verfügung stehenden Mitteln jedenfalls weite -

re 1.880 Zivildienstpflichtige zu Einrichtungen des Rettungswesens, der Behindertenbetreuung, der

Sozialhilfe und des Katastrophenschutzes zugewiesen. Darüber hinaus werden im Rahmen eines Son -

derprogramms zum Oktobertermin 2000 gegen Vollkostenersatz von S 10.500,- pro Mann und Monat

zusätzliche Zivildienstpflichtige in allen Dienstleistungsbereichen zugewiesen. Solche Zuweisungen

erfolgen derzeit laufend.

Zu Frage 4:

 

Am 01.05.2000 warteten 13.932 Zivildienstpflichtige auf ihre Zuweisung, weiteren 8.349 Zivildienst -

pflichtigen war über diesen Termin hinaus Aufschub vom Antritt des ordentlichen Zivildienstes oder

befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstleistung aus öffentlichen, gesamtwirtschaftlichen

oder besonders rücksichtswürdigen persönlichen wirtschaftlichen oder familiären Interessen gewährt

worden. 3.381 Zivildienstpflichtige waren wegen vorübergehender Untauglichkeit, Auslandsaufent -

haltes, unbekannten Aufenthaltes oder wegen Dienstverpflichtung gem. § 12b ZDG nicht zuweisbar.

 

Zu Frage 5:

 

Mit Stichtag 01.05.2000 waren 1.331 eingebrachte Zivildiensterklärungen noch nicht mit Bescheid

erledigt.

 

Zu Frage 6:

 

Die Antragstellung zur Anerkennung als Trägerorganisation des Zivildienstes erfolgt bei dem örtlich

zuständigen Landeshauptmann.

 

1997 wurden 5 Krankenanstalten bzw. Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 32 Zivildienstplät -

zen anerkannt. 1998 waren es 8 diesbezügliche Einrichtungen mit 29 Zivildienstplätzen. 1999 wurde

die Anerkennung von 12 Einrichtungen dieser Art mit 34 Zivildienstplätzen, 2000 bislang keine Aner -

kennungen mitgeteilt.

 

Zu Frage 7:

 

Den als Trägerorganisationen anerkannten Krankenanstalten wurden 774 Zivildienstpflichtige im Jah -

re 1997, 952 Zivildienstpflichtige im Jahre 1998 und 934 Zivildienstpflichtige im Jahre 1999 zugewie -

sen. Im Jahre 2000 wurden zum Februartermin 340 Zivildienstpflichtige Krankenanstalten zugewie -

sen, zum Junitermin 2000 konnten in diesem Bereich keine Zuweisungen vorgenommen werden.

 

Zur Frage, zu welchen Krankenanstalten in den einzelnen Jahren Zuweisungen vorgenommen wurden,

verweise ich auf die angeschlossenen Beilagen.

 

Zu Frage 8:

 

In der ursprünglichen Budgetplanung für das heurige Jahr wurde unter anderem auch im Hinblick auf

die gebotene Budgetsanierung von einer Erhöhung der von den Rechtsträgern an den Bund zu leisten -

de Kostenbeiträge ausgegangen. Entgegen dieser ursprünglichen Absicht wurde jedoch das Augen -

merk nicht auf die Erhöhung der Einnahmen, sondern vielmehr auf Maßnahmen, die zu nachhältigen

Ausgabenleistungen im Budget 2000 geführt haben gesetzt. Im Lichte dieser Ausführungen erscheint

zwar die Veranschlagung der Zivildiensteinnahmen im Budget 2000 überhöht, doch wird dies durch

die eingetretenen Ausgabensenkungen mehr als wettgemacht.

 

Zu Frage 9:

 

Ausgehend vom bisherigen Höchstsatz der Vergütungen von rund S 7.800 monatlich wurde allen

Rechtsträgern angeboten, zum Oktobertermin 2000 zum Vollkostenersatz von S 10.500,- monatlich

Zivildienstpflichtige zugewiesen zu bekommen, soweit die angebotenen Plätze nicht im Rahmen der

prioritär vorzunehmenden Zuweisungen besetzt werden können.

 

Die Höhe der Vergütungen für 2001 wird sich aufgrund der Neuordnung des ZD ergeben und steht

derzeit noch nicht fest.

Zu Frage 10:

 

Die Arbeitsgruppe zur Reform des Zivildienstes hat in mehreren Sitzungen eine Reihe von Maßnah -

men diskutiert, eine abschließende Sitzung wird im Herbst 2000 stattfinden.

 

Zu Frage 11:

 

Überlegungen über die Kürzung der Dauer des ordentlichen ZD sind für mich kein Tabu. Meine bishe -

rigen Ausführungen zu diesem Thema sehe ich allerdings ausschließlich als Diskussionsbeitrag.