904/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser und Genossen haben am 6. Juni

2000 unter der Nr. 905/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die geplante Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG war Gegenstand der

Regierungsverhandlungen.

 

Zu Frage 2:

 

Was die Vorteile der geplanten Lösung anbelangt, so verweise ich auf die

Anfragebeantwortung durch das Bundesministerium für Finanzen und das

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Nachteilig wirkt sich für mein Ressort der

Umstand aus, daß für bisher mietfreie Amtsräume in Bundesgebäuden künftig Miete

bezahlt werden muß.

 

Zu Frage 3:

 

Für solche Mietzahlungen, d.h. Bundesmieten, sind keine Budgetmittel veranschlagt.

 

Zu Frage 4:

 

Eine Übertragung der bundeseigenen Liegenschaften an die BIG hat keine absehbaren

Auswirkungen auf den Raumbedarf des Bundesministeriums für auswärtige Angelegen-

heiten.

Zu Frage 5:

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt über keine eigenen

Gebäude im Inland.

 

Zu Frage 6:

 

Diese Frage ist keine Angelegenheit der Vollziehung des Bundes im Bereich des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.