904/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser und Genossen haben am 6. Juni
2000 unter der Nr. 905/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die geplante Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG war Gegenstand der
Regierungsverhandlungen.
Zu Frage 2:
Was die Vorteile der geplanten Lösung anbelangt, so verweise ich auf die
Anfragebeantwortung durch das Bundesministerium für Finanzen und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Nachteilig wirkt sich für mein Ressort der
Umstand aus, daß für bisher mietfreie Amtsräume in Bundesgebäuden künftig Miete
bezahlt werden muß.
Zu Frage 3:
Für solche Mietzahlungen, d.h. Bundesmieten, sind keine Budgetmittel veranschlagt.
Zu Frage 4:
Eine Übertragung der bundeseigenen Liegenschaften an die BIG hat keine absehbaren
Auswirkungen auf den Raumbedarf des Bundesministeriums für auswärtige Angelegen-
heiten.
Zu Frage 5:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt über keine eigenen
Gebäude im Inland.
Zu Frage 6:
Diese Frage ist keine Angelegenheit der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.