905/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
7. Juli 2000 unter der Nr. 923/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG“ gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000, BGBl. I Nr.16, wurden die bisher vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wahrgenommenen Angelegenheiten des
militärischen Hochbaues und die Verwaltung militärischer Liegenschaften in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landesverteidigung übertragen. Im Hinblick
darauf ist, wie auch der Herr Bundesminister für Finanzen in seiner Anfragebeantwortung
vom 21. Juni 2000 (652/AB zu 643/3) ausgeführt hat, noch nicht entschieden, ob auch
militärischen Liegenschaften an die Bundesmobiliengesellschaft übertragen werden oder
nicht.
Auf Grund der vorstehenden Ausführungen bitte ich um Verständnis, dass eine
Beantwortung der gegenständlichen Anfrage vom Standpunkt des Bundesministeriums für
Landesverteidigung derzeit nicht möglich ist.