905/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

7. Juli 2000 unter der Nr. 923/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG“ gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000, BGBl. I Nr.16, wurden die bisher vom

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wahrgenommenen Angelegenheiten des

militärischen Hochbaues und die Verwaltung militärischer Liegenschaften in die

Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landesverteidigung übertragen. Im Hinblick

darauf ist, wie auch der Herr Bundesminister für Finanzen in seiner Anfragebeantwortung

vom 21. Juni 2000 (652/AB zu 643/3) ausgeführt hat, noch nicht entschieden, ob auch

militärischen Liegenschaften an die Bundesmobiliengesellschaft übertragen werden oder

nicht.

 

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen bitte ich um Verständnis, dass eine

Beantwortung der gegenständlichen Anfrage vom Standpunkt des Bundesministeriums für

Landesverteidigung derzeit nicht möglich ist.