908/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Leikam und Genossen haben am 6. Juni 2000
unter der Nr. 873/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die
,Abstimmungsspende“ für das Bundesland Kärnten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Bundesregierung hat im 24. Ministerrat am 11. Juli 2000 den Entwurf eines Bun -
desgesetzes über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Kärnten
aus Anlass der 80. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung die Zustim -
mung erteilt und diesen samt Vorblatt und Erläuterungen dem Nationalrat zur ver -
fassungsmäßigen Behandlung vorgelegt (270 der Beilagen zu den Stenographi -
schen Protokollen des Nationalrates XXI. GP). Die Regierungsvorlage sieht vor, daß
dem Land Kärnten im Jahr 2000 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss
von 55 Millionen Schilling gewährt werden soll.
Zu Frage 2 und 3:
Die Regierungsvorlage sieht vor, dass der Zweckzuschuss wie folgt zu verwenden
ist:
45 Millionen Schilling zur Verbesserung der Infrastruktur und für besondere Vorha -
ben im Abstimmungsgebiet zum Zweck der Festigung der Zugehörigkeit dieses Ge -
bietes zu Österreich.
5 Millionen Schilling für vertrauensbildende Maßnahmen im Sinne des Zusammen -
lebens der slowenischen Volksgruppe mit der Mehrheitsbevölkerung und zur Förde -
rung von wissenschaftlichen Einrichtungen in Kärnten, die sich mit der Frage ethni -
scher Minderheiten befassen.
5 Millionen Schilling zur Förderung der kulturellen Aktivitäten der in der „Arbeitsge -
meinschaft der deutschsprachigen Altösterreicher zusammengefassten Vereine in
Slowenien unter besonderer Berücksichtigung eines Bezuges zu Kärnten.