909/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
6. Juni 2000 unter der Nr. 904/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Regierungsprogramm vom Februar 2000 sieht die forcierte Privatisierung (Ver -
kauf) aller für die Hoheitsverwaltung nicht benötigter Liegenschaften im Wege der
BIG vor.
Zu Frage 2:
Der Vorteil der geplanten Lösung liegt in der Kostenwahrheit, im erzielbaren
Verkaufserlös und in der Nutzung von Effizienzpotentialen, die durch diese
Maßnahmen erzielt werden.
Zu den Fragen 3, 5 und 6:
Ich verweise auf den am 21. Juli 2000 vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit versendeten Begutachtungsentwurf zum Bundesgesetz über die
Neuorganisation der Bau - und Liegenschaftsverwaltung des Bundes, die Verfügung
über Bundesvermögen und die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 -
,,Bundes - Immobiliengesetz‘.
Zu Frage 4:
Die entgeltliche Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaften an die BIG hat kei -
nen Einfluß auf den Raumbedarf des Bundeskanzleramtes.