909/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

6. Juni 2000 unter der Nr. 904/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Regierungsprogramm vom Februar 2000 sieht die forcierte Privatisierung (Ver -

kauf) aller für die Hoheitsverwaltung nicht benötigter Liegenschaften im Wege der

BIG vor.

 

Zu Frage 2:

Der Vorteil der geplanten Lösung liegt in der Kostenwahrheit, im erzielbaren

Verkaufserlös und in der Nutzung von Effizienzpotentialen, die durch diese

Maßnahmen erzielt werden.

 

Zu den Fragen 3, 5 und 6:

Ich verweise auf den am 21. Juli 2000 vom Bundesministerium für Wirtschaft und

Arbeit versendeten Begutachtungsentwurf zum Bundesgesetz über die

Neuorganisation der Bau - und Liegenschaftsverwaltung des Bundes, die Verfügung

über Bundesvermögen und die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 -

,,Bundes - Immobiliengesetz‘.

 

Zu Frage 4:

Die entgeltliche Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaften an die BIG hat kei -

nen Einfluß auf den Raumbedarf des Bundeskanzleramtes.