910/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Posch und Genossen haben am 7. Juni
2000 unter der Nr. 920/J an mich eine schrifiliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Förderung der Volksgruppenradios gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Für das Budgetjahr 2000 sind keine Förderungen für jene drei Organisationen, die
die zwei sog. Volksgruppenradios gestalten, budgetiert. Trotzdem wird das Bundes -
kanzleramt für das Förderungsjahr 2000 letztmalig einen Betrag von 10 Millionen
Schilling zur Förderung der Volksgruppenradios aufbringen. In Anrechnung auf diese
Summe wurden den drei Organisationen bereits je 2,425 Millionen Schilling, insge -
samt somit bereits 7,275 Millionen Schilling, ausbezahlt.
Ab dem Budgetjahr 2001 werden für die Volksgruppenradios keine gesonderten
Volksgruppenförderungsmitte mehr zur Verfügung stehen.
Zu Frage 3:
Unter Einbeziehung der in den Jahren 1998 und 1999 jeweils ausgeschütteten För -
derung von 15 Millionen Schilling sowie der für das Budgetjahr 2000 vorgesehenen
10 Millionen Schilling wurden den Volksgruppenradios im Sinne einer Starthilfe ins -
gesamt 40 Millionen Schilling zugewendet. Nunmehr sollten sich die Volksgruppen -
radios soweit etabliert haben, dass sie ab dem Ende des Jahres 2000 ihren Betrieb
ohne gesonderte staatliche Förderung
organisieren können.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Der Umstand, dass ab 2001 keine Volksgruppenradioförderung mehr ausgeschüttet
werden wird, bedeutet weder eine Geringschätzung der Volksgruppensprachen noch
einen Widerspruch zu den politischen Festlegungen der Bundesregierung und der
mit 1. August 2000 in Kraft tretenden Staatszielbestimmung. Vielmehr werde ich
mich dafür einsetzen, dass bei den für Herbst 2000 in Aussicht genommenen Re -
formüberlegungen zum Rundfunkgesetz die Anliegen der Volksgruppen verstärkt
mitberücksichtigt werden. Darüber hinaus stellt die - abgesehen von der zu entrich -
tenden, jedoch vernachlässigbaren Bundesverwaltungsabgabe in der Höhe von
S 4.500, - unentgeltliche Lizenzerteilung und Frequenzplanung einen besonderen
Beitrag des Bundes dar.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Bundesregierung wird - so wie dies im Regierungsprogramm festgelegt wurde -
dem Nationalrat die Regierungsvorlage zur Ratifizierung der Europäischen Charta
der Regional - oder Minderheitensprachen bis spätestens 1. Jänner 2001 vorlegen.
Die bereits angesprochene Novellierung des Rundfunkgesetzes wird auch Rückwir -
kungen auf die Übernahme völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Österreich aus
dem Artikel 11 (Medien) der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheiten -
sprachen haben.