911/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde

haben am 7. Juni 2000 unter der Nr. 928/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend Subventionsvergaben von Seiten des Staatssekretariats für

Kunst - und Medienkoordination gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Eine laufende Erhebung der Anträge findet nicht statt. Da das

Bundesfinanzgesetz 2000 erst mit Juni in Kraft getreten ist, kam es naturgemäß zu

Verzögerungen bei den Zusagen. Bis 20. Juli 2000 wurden im Rahmen der

Kunstsektion heuer 2160 Förderfälle positiv erledigt.

 

Zu Frage 3:

Der Antrag der IG - Kultur wurde bereits genehmigt; nach der vorläufigen Bemessung

vom Jänner dieses Jahres wurde im Juni die endgültige Bemessung festgesetzt und

die Auszahlung weiterer Teilbeträge ab Juli in die Wege geleitet.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Zu Beginn der ersten Förderung von „Public Netbase“ vor nunmehr 4 Jahren wurde

seitens des Beirates für Medienkunst vorgeschlagen, das Model „Public Netbase“

nach drei Jahren in seiner Gesamtentwicklung zu evaluieren. Bei diesem Vorschlag

handelt es sich um eine Evaluierung in künstlerischer und wirtschaftlicher Hinsicht,

was sowohl im Förderungsvertrag als auch danach wiederholt festgehalten wurde.

Sobald diese Evaluierung abgeschlossen sein wird, wird eine erneute Empfehlung

des Beirates einzuholen und danach die Entscheidung zu treffen sein.

Evaluierungen sind im übrigen durchaus kein Einzelvorgang, sondern werden - im

Sinne der sparsamen und effizienten Mittelverwendung - immer wieder durchgeführt.

 

Zu Frage 6:

Theater in der Josefstadt

CCW - Kulturzentrum Wolkenstein

IG Autorinnen/Autoren

Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur

Löcker Verlag

Kunsthaus Mürzzuschlag

Kunstverein Wien

Milena Verlag

Passagen Verlag

Österreichische Exilbibliothek

Droschl Verlag

Residenz Verlag

Literarische Verwertungsgesellschaft

Internationaje Albert Drach Gesellschaft

komplette Verlagsförderung

 

Zu Frage 7:

Nein. Im Büro des Staatssekretärs Franz Morak ist die Zahl der Mitarbeiter im

Vergleich zum Büro von Staatssekretär Dr. Peter Wiffmann kleiner. Bezüglich der

Aufgabenbereiche wird auf die Anfragebeantwortung 583/J verwiesen, wobei bei

Frau Mag. Stourzh anstelle der Formulierung „Kultur, Wirtschaft“ das Wort

„Kulturwirtschaft“ zu setzen ist.

 

Zu Frage 8:

Das jeweilige Förderansuchen wird von den zuständigen Beamten auf Plausibilität

und Voraussetzungen überprüft, danach von einem Beirat auf seine künstlerische

Qualität beurteilt und evaluiert und schließlich je nach Höhe des Förderungsansu -

chens von der zuständigen Abteilung, der Sektionsleitung oder dem Bundeskanzler

bzw. Staatssekretär genehmigt. Beiratssitzungen finden in der Regel vierteljährlich

statt. In diesem Jahr konnte die Erledigung zahlreicher Förderansuchen wegen der

verspäteten Beschlußfassung des Bundesbudgets erst zu einem späteren Zeitpunkt

erfolgen. In zahlreichen Fällen ist es aber zu vorläufigen Zuteilungen und

Überbrückungssubventionen gekommen.

Zu Frage 9:

Im Rahmen des E-Governmentprogrammes ist eine derartige Vorgangsweise vorge -

sehen, wobei jedoch die Einschränkung vorgenommen werden muß, daß nur die

Bundessubventionen über diese Clearingstelle behandelt werden können, nicht je -

doch die Subventionen der Länder und Gemeinden, da es sich hier um autonome

Körperschaften handelt.

 

Zu Frage 10:

Es ist mir bekannt, daß es aufgrund der Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz

(und darauf basierend in der Sicherheitsgebühren - Verordnung) im Bereich der Kul -

turveranstaltungen zu Erhöhungen der Veranstaltungskosten kommt. Daraus folgt

auch, daß ein Teil der Fördermittel aus dem Bundeskanzleramt/Sektion Kunst, die

an Kulturinitiativen vergeben werden, für die Bezahlung der Sicherheitskräfte ver -

wendet werden muß. Ich weise aber darauf hin, daß die Frage der Kosten für Poh -

zeiüberwachung in die Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres fällt.