911/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde
haben am 7. Juni 2000 unter der Nr. 928/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend Subventionsvergaben von Seiten des Staatssekretariats für
Kunst - und Medienkoordination gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Eine laufende Erhebung der Anträge findet nicht statt. Da das
Bundesfinanzgesetz 2000 erst mit Juni in Kraft getreten ist, kam es naturgemäß zu
Verzögerungen bei den Zusagen. Bis 20. Juli 2000 wurden im Rahmen der
Kunstsektion heuer 2160 Förderfälle positiv erledigt.
Zu Frage 3:
Der Antrag der IG - Kultur wurde bereits genehmigt; nach der vorläufigen Bemessung
vom Jänner dieses Jahres wurde im Juni die endgültige Bemessung festgesetzt und
die Auszahlung weiterer Teilbeträge ab Juli in die Wege geleitet.
Zu den Fragen 4 und 5:
Zu Beginn der ersten Förderung von „Public Netbase“ vor nunmehr 4 Jahren wurde
seitens des Beirates für Medienkunst vorgeschlagen, das Model „Public Netbase“
nach drei Jahren in seiner Gesamtentwicklung zu evaluieren. Bei diesem Vorschlag
handelt es sich um eine Evaluierung in künstlerischer und wirtschaftlicher Hinsicht,
was sowohl im Förderungsvertrag als auch danach wiederholt festgehalten wurde.
Sobald diese Evaluierung abgeschlossen sein wird, wird eine erneute Empfehlung
des Beirates einzuholen und danach die
Entscheidung zu treffen sein.
Evaluierungen sind im übrigen durchaus kein Einzelvorgang, sondern werden - im
Sinne der sparsamen und effizienten Mittelverwendung - immer wieder durchgeführt.
Zu Frage 6:
Theater in der Josefstadt
CCW - Kulturzentrum Wolkenstein
IG Autorinnen/Autoren
Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur
Löcker Verlag
Kunsthaus Mürzzuschlag
Kunstverein Wien
Milena Verlag
Passagen Verlag
Österreichische Exilbibliothek
Droschl Verlag
Residenz Verlag
Literarische Verwertungsgesellschaft
Internationaje Albert Drach Gesellschaft
komplette Verlagsförderung
Zu Frage 7:
Nein. Im Büro des Staatssekretärs Franz Morak ist die Zahl der Mitarbeiter im
Vergleich zum Büro von Staatssekretär Dr. Peter Wiffmann kleiner. Bezüglich der
Aufgabenbereiche wird auf die Anfragebeantwortung 583/J verwiesen, wobei bei
Frau Mag. Stourzh anstelle der Formulierung „Kultur, Wirtschaft“ das Wort
„Kulturwirtschaft“ zu setzen ist.
Zu Frage 8:
Das jeweilige Förderansuchen wird von den zuständigen Beamten auf Plausibilität
und Voraussetzungen überprüft, danach von einem Beirat auf seine künstlerische
Qualität beurteilt und evaluiert und schließlich je nach Höhe des Förderungsansu -
chens von der zuständigen Abteilung, der Sektionsleitung oder dem Bundeskanzler
bzw. Staatssekretär genehmigt. Beiratssitzungen finden in der Regel vierteljährlich
statt. In diesem Jahr konnte die Erledigung zahlreicher Förderansuchen wegen der
verspäteten Beschlußfassung des Bundesbudgets erst zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen. In zahlreichen Fällen ist es aber zu vorläufigen Zuteilungen und
Überbrückungssubventionen gekommen.
Zu Frage 9:
Im Rahmen des E-Governmentprogrammes ist eine derartige Vorgangsweise vorge -
sehen, wobei jedoch die Einschränkung vorgenommen werden muß, daß nur die
Bundessubventionen über diese Clearingstelle behandelt werden können, nicht je -
doch die Subventionen der Länder und Gemeinden, da es sich hier um autonome
Körperschaften handelt.
Zu Frage 10:
Es ist mir bekannt, daß es aufgrund der Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz
(und darauf basierend in der Sicherheitsgebühren - Verordnung) im Bereich der Kul -
turveranstaltungen zu Erhöhungen der Veranstaltungskosten kommt. Daraus folgt
auch, daß ein Teil der Fördermittel aus dem Bundeskanzleramt/Sektion Kunst, die
an Kulturinitiativen vergeben werden, für die Bezahlung der Sicherheitskräfte ver -
wendet werden muß. Ich weise aber darauf hin, daß die Frage der Kosten für Poh -
zeiüberwachung in die Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres fällt.