912/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Feuerstein und Kollegen haben am 7. Juni

2000 unter der Nr. 942/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Rücktritt von Universitätsprofessor Dr. Anton PELINKA im Verwaltungsrat der

EU - Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Hiezu ist zunächst grundsätzlich festzuhalten, dass das Bundeskanzleramt im Jahre

1999 mit Universitätsprofessor Dr. PELINKA in seiner Funktion als Österreichisches

Mitglied im Verwaltungsrat der EU - Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremden -

feindlichkeit (EUMC) einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Durch diesen Vertrag

wurde Universitätsprofessor Dr. PELINKA ermöglicht, zu seiner Unterstützung im

Verwaltungsrat eine von ihm ausgewählte Expertin im Ausmaß von insgesamt

1.462 Stunden in der Zeit vom 1. August 1999 bis 31. Dezember 2000 heranzu -

ziehen.

 

Universitätsprofessor Dr. PELINKA hatte diesen Vertrag mit Schreiben vom 22. Mai

2000 mit sofortiger Wirkung gekündigt. Er hat hierfür zwei Gründe angegeben: Einer -

seits habe das Bundeskanzleramt seinem Wunsch, ca. 1.000 Stunden aus dem Rah -

menvertrag für die Aktualisierung der Forschungsdokumentation zum Thema „Frem -

denfeindlichkeit in Österreich“ verwenden zu dürfen, nicht entsprochen. Andererseits

habe das Bundeskanzleramt den Vertrag in schikanöser Weise abgewickelt.

 

Beide Vorwürfe sind jedoch nicht gerechtfertigt.

 

Gegenstand des von Universitätsprofessor Dr. PELINKA aufgekündigten Vertrages

war gemäß § 1 Ziffer 1 „die Koordinierung von nationalen Aktivitäten, die im Zusam -

menhang mit der EU - Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

anfallen“. Die Ziffer 2 dieses Vertrages spezifiziert den Vertragsgegenstand näher.

So ist unter anderem auch die „wissenschaftliche Aufbereitung und Bearbeitung von

Themen und Fragestellungen im Zusammenhang mit der österreichischen Mitglied -  

schaft im Verwaltungsrat der EU-Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremden -

feindlichkeit“ vorgesehen.

 

Es sind daher nur jene wissenschaftliche Arbeiten vom Vertrag erfasst, die im Zu -

sammenhang mit der österreichischen Mitgliedschaft und damit mit der Tätigkeit von

Universitätsprofessor Dr. PELINKA im Verwaltungsrat der EU - Beobachtungsstelle für

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stehen. Diesen Zusammenhang hat Universi -

tätsprofessor Dr. PELINKA nicht einmal selbst andeutungsweise erwähnt. Vielmehr

stellt er in seinem Schreiben vom 7. März 2000 diese Forschungsdokumentation als

nutzbare Unterlage für „Verwaltung, Wissenschaft, NGO‘s“ dar. Aufgrund des beste -

henden Vertrages konnte daher die Zustimmung zur Aktualisierung der Forschungs -

dokumentation nicht erteilt werden. Es wäre diesbezüglich ein neuer Vertrag abzu -

schließen gewesen. Ein solcher konnte zum einen aus budgetären Gründen zum

anderen mangels Zuständigkeit vom Bundeskanzleramt nicht geschlossen werden.

Hierfür ist nämlich nicht das Bundeskanzleramt, sondern das für Forschungsangele -

genheiten zuständige Fachressort, damals das Bundesministerium für Wissenschaft

und Verkehr, derzeit das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

zuständig. Dieses Ressort hat schließlich auch die Erstellung der Forschungsdoku -

mentation im Jahre 1997 finanziert.

 

Dem zweiten Vorwurf von Universitätsprofessor Dr. PELINKA ist entgegenzuhalten,

dass zum Teil bestimmte administrative Hilfstätigkeiten zum Stundensatz der Exper -

tin und zum Teil überhöhte Zeitaufwände abgerechnet wurden. Das Bundeskanzler -

amt musste daher nach Überprüfung durch die Buchhaltung die in Rechnung gestell -

ten Honorare um insgesamt 5 4.200, - reduzieren. Diese Vorgangsweise entspricht

der gegenüber Jedermann vom Bundeskanzleramt bei der Vergabe von Steuermit -

teln geübten buchhalterischen Sorgfaltspflicht.

 

Zu Frage 2:

Universitätsprofessor Dr. PELINKA wurde eine von ihm ausgewählte Expertin im

Ausmaß von insgesamt 1.462 Stunden für den Zeitraum vom 1. August 1999 bis

31. Dezember 2000 zur Seite gestellt. Universitätsprofessor Dr. PELINKA hat von

diesem Stundenrahmen bis zum Ende seines Vertrages (Mai 2000) nur rund 185

Stunden der Expertin in Anspruch genommen.

 

Zu Frage 5:

Die Prüfung wurde von den zuständigen Beamten des Präsidiums des Bundeskanz -

leramtes durchgeführt.