914/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Petrovic, Stoisits, Freundinnen und

Freunde haben am 6. Juni 2000 unter der Nr. 918/J an mich eine schriftliche

Parlamentarische Anfrage betreffend „tödliche Schussverletzungen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1, 2, 3, 5, 6, 8, 11, 12, 13, 14:

 

Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens können über Gegenstände eines

bei einem Strafgericht anhängigen Verfahrens seitens des BMfInneres aus Anlass

einer parlamentarischen Anfrage keine Auskünfte erteilt werden.

 

 

Zu Frage 4:

 

Der Menschenrechtsbeirat wurde nicht eingeschaltet, da aus gegenwärtiger Sicht der

gegenständliche Vorfall keiner Überprüfung struktureller Gegebenheiten bedarf.

 

Zu Frage 7:

 

Bei der betreffenden Frau (A.C.) handelt es sich nicht um die Witwe, sondern um die

Schwester des Verstorbenen. Abgesehen von den im gegenständlichen Artikel

(FALTER 22100) sowie den via FALTER - Redaktion eingegangenen Vorwürfen wurde

bis dato keine Beschwerde erhoben. Die in einem am 19.6.2000 an den

Polizeipräsidenten von Wien ergangenen Schreiben der Redaktion des FALTER zum

Ausdruck gebrachten Misshandlungsvorwürfen wurden der Staatsanwaltschaft Wien

zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt.

Zu Frage 9:

 

Gegen den Verursacher des tödlichen Schusses wurde neben der Anzeige an die

Staatsanwaltschaft ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Weiters wird die Einleitung

disziplinarrechtlicher Schritte gegen die mit den Misshandlungsvorwürfen

konfrontierten Beamten geprüft.

 

Zu Frage 10:

 

Gegen den mit dem tödlichen Schuss im ursächlichen Zusammenhang stehenden

Beamten sowie gegen die mit den Misshandlungsvorwürfen konfrontierten Beamten

wurde Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet.