914/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Petrovic, Stoisits, Freundinnen und
Freunde haben am 6. Juni 2000 unter der Nr. 918/J an mich eine schriftliche
Parlamentarische Anfrage betreffend „tödliche Schussverletzungen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1, 2, 3, 5, 6, 8, 11, 12, 13, 14:
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens können über Gegenstände eines
bei einem Strafgericht anhängigen Verfahrens seitens des BMfInneres aus Anlass
einer parlamentarischen Anfrage keine Auskünfte erteilt werden.
Zu Frage 4:
Der Menschenrechtsbeirat wurde nicht eingeschaltet, da aus gegenwärtiger Sicht der
gegenständliche Vorfall keiner Überprüfung struktureller Gegebenheiten bedarf.
Zu Frage 7:
Bei der betreffenden Frau (A.C.) handelt es sich nicht um die Witwe, sondern um die
Schwester des Verstorbenen. Abgesehen von den im gegenständlichen Artikel
(FALTER 22100) sowie den via FALTER - Redaktion eingegangenen Vorwürfen wurde
bis dato keine Beschwerde erhoben. Die in einem am 19.6.2000 an den
Polizeipräsidenten von Wien ergangenen Schreiben der Redaktion des FALTER zum
Ausdruck gebrachten Misshandlungsvorwürfen wurden der Staatsanwaltschaft Wien
zur strafrechtlichen Beurteilung
übermittelt.
Zu Frage 9:
Gegen den Verursacher des tödlichen Schusses wurde neben der Anzeige an die
Staatsanwaltschaft ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Weiters wird die Einleitung
disziplinarrechtlicher Schritte gegen die mit den Misshandlungsvorwürfen
konfrontierten Beamten geprüft.
Zu Frage 10:
Gegen den mit dem tödlichen Schuss im ursächlichen Zusammenhang stehenden
Beamten sowie gegen die mit den Misshandlungsvorwürfen konfrontierten Beamten
wurde Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet.