917/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 907/J vom 6. Juni 2000, der Abgeordneten

Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften an die

BIG, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Übertragung von bundeseigenen Liegenschaften an die Bundes - Immobiliengesellschaft

stellt einen Teil des Regierungsprogrammes vom 9. Feber 2000 dar.

Die näheren Modalitäten werden in einer Arbeitsgruppe, in der das Bundesministerium für

Finanzen vertreten ist, verhandelt.

 

Zu 2.:

Die geplante Lösung lässt entsprechende Erlöse aber auch Aufwendungen für Mieten -

zahlungen sowie ein höheres Kostenbewusstsein erwarten.

 

Zu 3.:

Ein entsprechender Gesetzesentwurf betreffend die Übertragung von Liegenschaften ist

noch nicht fertiggestellt. Daher können die konkreten Auswirkungen noch nicht abgeschätzt

werden. Die Mietenzahlungen werden jedoch zweifellos das Budget des Bundesministeriums

für Finanzen belasten.

 

Es ist allerdings vorgesehen, das Hochbaubudget sowie die Mittel der Ansätze für Personal

und gesetzliche Verpflichtungen den einzelnen Fachressorts in Form eines Budgets für

Mietzahlungen zur Verfügung zu stellen.

Zu 4.:

Die Übertragung der Bundesliegenschaften hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den

Raumbedarf.

 

Zu 5.:

Wie bereits zu 3. ausgeführt, ist der Gesetzesentwurf betreffend die Übertragung von

Liegenschaften noch nicht fertiggestellt. Aus diesem Grunde kann diese Frage derzeit nicht

beantwortet werden.

Kulturbauten sollen jedenfalls nicht veräussert werden.

 

Zu 6.:

Zur Verbesserung der Verwaltung und Durchführung von Neubauten erscheint mir aus der

Sicht der Regierungserklärung vom 9. Feber 2000 die Übertragung an die Bundes -

Immobiliengesellschaft als die günstigste Lösung.