917/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 907/J vom 6. Juni 2000, der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften an die
BIG, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Übertragung von bundeseigenen Liegenschaften an die Bundes - Immobiliengesellschaft
stellt einen Teil des Regierungsprogrammes vom 9. Feber 2000 dar.
Die näheren Modalitäten werden in einer Arbeitsgruppe, in der das Bundesministerium für
Finanzen vertreten ist, verhandelt.
Zu 2.:
Die geplante Lösung lässt entsprechende Erlöse aber auch Aufwendungen für Mieten -
zahlungen sowie ein höheres Kostenbewusstsein erwarten.
Zu 3.:
Ein entsprechender Gesetzesentwurf betreffend die Übertragung von Liegenschaften ist
noch nicht fertiggestellt. Daher können die konkreten Auswirkungen noch nicht abgeschätzt
werden. Die Mietenzahlungen werden jedoch zweifellos das Budget des Bundesministeriums
für Finanzen belasten.
Es ist allerdings vorgesehen, das Hochbaubudget sowie die Mittel der Ansätze für Personal
und gesetzliche Verpflichtungen den einzelnen Fachressorts in Form eines Budgets für
Mietzahlungen zur Verfügung zu stellen.
Zu 4.:
Die Übertragung der Bundesliegenschaften hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den
Raumbedarf.
Zu 5.:
Wie bereits zu 3. ausgeführt, ist der Gesetzesentwurf betreffend die Übertragung von
Liegenschaften noch nicht fertiggestellt. Aus diesem Grunde kann diese Frage derzeit nicht
beantwortet werden.
Kulturbauten sollen jedenfalls nicht veräussert werden.
Zu 6.:
Zur Verbesserung der Verwaltung und Durchführung von Neubauten erscheint mir aus der
Sicht der Regierungserklärung vom 9. Feber 2000 die Übertragung an die Bundes -
Immobiliengesellschaft als die günstigste Lösung.