918/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Marianne Hagenhofer und

Genossen vom 7. Juni 2000, Nr. 936/J, betreffend Gebühren -  und Steuererhöhungen, die

insbesondere Menschen mit geringem Einkommen (die „kleinen Leute“) belasten, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die in der vorliegenden parlamentarischen

Anfrage behandelten Anpassungen einzelner Abgaben im Zusammenhang mit den Ent -

lastungswirkungen der Steuerreform 2000 - insbesondere der Tarifreform - und mit dem

Familienpaket, das bereits teilweise im Jahr 1999 in Kraft trat, zu sehen ist. Mittelfristig be -

trägt die Entlastung der Steuerpflichtigen durch die Tarifreform und das Familienpaket rund

29 Mrd. S, von denen ca. 17 Mrd. S auf die Tarifreform und ca. 12 Mrd. S auf das Familien -

paket entfallen.

 

Die Reformen sind nach meiner Meinung durch ein hohes Maß an sozialer Ausgewogenheit

gekennzeichnet, weil durch die Senkung der Steuersätze und durch die Änderungen beim

allgemeinen Steuerabsatzbetrag bereits kleinere Einkommen substantiell entlastet werden.

Bei diesen Einkommen ist die relative Entlastung - bezogen auf das zu versteuernde Ein -

kommen - mit ca. 3% des steuerpflichtigen Einkommens am höchsten. Außerdem wurde die

Negativsteuer für Alleinverdiener bzw.  - erzieher auf 5.000 S pro Jahr erhöht. Im obersten

Einkommensbereich wurde die Entlastung mit 7.000 S plafondiert.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Familienförderung zu beachten, die erheblich aus -

geweitet wurde. Durch die Erhöhung der Kinderabsetzbeträge und der Familienbeihilfe stieg

die jährliche Familienförderung pro Kind um insgesamt 6.000 S, wobei Mehrkinderfamilien

einen zusätzlichen Transfer in Form des Mehrkinderzuschlages erhalten.

 

Zu 1., 2. und 4.:

Die in diesen Bereichen vorhandenen Kalkulationen beruhen auf folgenden Grundlagen:

 

- Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer (in der Anfrage als KFZ - Steuer bezeichnet)

   bilden die vorhandenen Aufkommensdaten die Basis der Schätzung.

 

- Bei der Energieabgabe beruht die Schätzung der Brutto - Aufkommensauswirkungen eben -

    falls auf den vorhandenen Aufkommensdaten. Dieses Mehraufkommen (brutto) ist um die

    Energiesteuer - Vergütung (wobei es eine Deckelung gibt) zu vermindern, um die

    Netto - Aufkommensauswirkungen der Folgejahre zu erhalten. Diese Schätzung erfolgte

    hauptsächlich auf Basis der Statistik über den branchenweisen Energieverbrauch in

    Kombination mit Daten über die bisherige Vergütung, wobei allerdings darauf hinzuweisen

     ist, dass der diesbezügliche Schätzspielraum größer ist und auch die jährlichen

     Schwankungen auf Grund der Entwicklung der Wertschöpfung - welche die Grundlage für

     die Energiesteuer - Vergütung bildet - beträchtlich sein können.

 

- Für die Aufkommenseffekte der Gebührenerhöhungen wurden Angaben des Innen -

   ministeriums und (grobe) eigene Schätzungen herangezogen.

 

- Die Einnahmen aus der Tabaksteuer sollen jährlich um rund 1,2 Mrd. S (im Jahr 2000 um

    rund 600 Mio. S) gesteigert werden. Zur Erreichung dieses Zieles ist eine schrittweise,

    geringfügige Erhöhung der Steuersätze zum 1. Juni 2000 und 1. Jänner 2001 und damit

    verbunden eine Anhebung der Zigarettenpreise um 2 bis 3 S je Packung erforderlich.

 

Die indirekten Auswirkungen der Erhöhungen (die ihren Niederschlag zum Teil auch bei den

Betriebsausgaben finden) auf die Mehrwertsteuer sowie auf die Einkommen -  und Körper -

schaftsteuer lassen sich nur größenordnungsmäßig schätzen, wobei an den einzelnen Maß -

nahmen sowie an den vorliegenden Gegebenheiten orientierte Überwälzungsannahmen die

Basis bilden.

 

Zu 3.:

Die in ähnlicher Form schon längerfristig geplanten Erhöhungen waren in ihrer Gesamtheit

für die kurzfristige Budgetierung für das Jahr 2000 notwendig, und sind daher nach Ansicht

des Bundesministeriums für Finanzen auch unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen. In

diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass es sich bei allen er -

höhten Abgaben um Mengensteuern handelt, bei denen zum Teil schon seit längerer Zeit

keine Anpassungen an die Entwicklung von Wertgrößen erfolgt sind.

 

Eine Erhöhung der Tabaksteuer für Zigaretten war auch EU - rechtlich zwingend geboten,

weil auf Grund der von den Großhändlern durchgeführten Preiserhöhungen der Mindest -

steuersatz für Zigaretten, der bei der gängigsten Preisklasse mindestens 57 % betragen

muss, unterschritten wurde.

 

Zu 5.:

Ausnahmen für bestimmte Personengruppen leiden im Allgemeinen an mangelnder Treff -

sicherheit und führen zu einer beträchtlichen Erhöhung des Verwaltungsaufwandes. Bei der

motorbezogenen Versicherungssteuer bleibt die Steuerbefreiung für Behinderte, die auf das

Kraftfahrzeug angewiesen sind, weiter bestehen.

 

Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen wäre eine (negative) Einkommensab -

hängigkeit der Allgemeinheit nur schwer verständlich zu machen, wobei hinsichtlich der

Tabakbesteuerung darauf hinzuweisen ist, dass die einschlägigen EU - Rechtsvorschriften

keine Ausnahmen von der Tabakbesteuerung für bestimmte Personengruppen vorsehen

und einer solchen Maßnahme auch gesundheitspolitische Überlegungen entgegenstehen.

 

Bei der Elektrizitätsabgabe ist zu erwarten, dass die Steuererhöhung durch den Preis -

senkungseffekt der Marktöffnung mehr als wettgemacht wird.

 

Zu 6. und 7.:

Die Steuer -  und Gebührenerhöhungen werden höchstwahrscheinlich zu einem leichten An -

stieg der Inflationsrate führen. Dieser Effekt ist allerdings auch von den Überwälzungsvor -

gängen abhängig, da es durchaus möglich ist, dass Erhöhungen (z.B. bei der Energieab -

gabe) von einzelnen Unternehmen selbst getragen und nicht weitergegeben werden. Insge -

samt gesehen dürfte die Größenordnung des entsprechenden Inflationsanstieges - über

zwei Jahre - bei etwa einem halben Prozentpunkt liegen.

 

Zu 8.:

Eine Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer, die vor allem betrieblich genutzte Fahrzeuge betrifft,

wäre als Kostenfaktor in die Kalkulation eingegangen und hätte zu einer zusätzlichen Be -

lastung der Allgemeinheit geführt.