92/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Scheibner und
Kollegen betreffend Auslandsdienstreisen im Jahr 1999
(Nr. 118/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich einleitend Folgendes aus:
Dienstreisen innerhalb der EU sind zur Ausübung der Funktion eines/r Bundesminis -
ter/in unabdingbar notwendig. Dies gilt nicht nur für Ministerräte, sondern auch für
Fachausschüsse und bilaterale Kontakte zur Vorbereitung der Arbeit in den Minister -
räten.
Diese Dienstreisen sind nicht nur nützlich, sondern ihre Durchführung ist zur Erfül-
lung der mir verfassungsgesetzlich übertragenen Aufgaben unverzichtbar.
Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:
Den einleitend genannten Zwecken dienten folgende Dienstreisen:
1. Bonn 4. - 6.2. (ab Wien 9.40, an Wien 9.05)
2. Brüssel 8. - 9.3. (ab Wien 19.45, an Wien 21.35)
3. Köln 21. - 22.3. (ab Wien 7.15, an Wien 16.45)
4. Paris 16. - 17.4. (ab Wien 15.30, an Wien 18.20)
5. Brüssel 26.4. (ab Wien 7.00, an Wien 21.45)
6. Brüssel 25.5. (ab Wien 7.00, an Wien 21.30)
7. Bonn 31.5. (ab Wien 7.35, an Wien 19.10)
8. Luxemburg 7. - 8.6. (ab Wien 15.55, an Wien 17.35)
9. Helsinki 8. - 10.7. (ab Wien 13.10, an Wien 18.20)
10. Luxemburg 22.10. (ab Wien 9.00, an Wien 21.35)
11. Brüssel 11. - 12.11. (ab Wien 9.50, an Wien 21.45)
12. Brüssel 18.11. (ab Wien 7.00, an Wien 19.25)
13. Brüssel 29.11. (ab Wien 6.30, an Wien
21.30)
Dazu kamen folgende Auslandsdienstreisen, die nicht unmittelbar der Wahrnehmung
von Pflichten in der Europäischen Union dienten, sondern anderen Aufgaben, die mir
übertragen sind:
14. Genf 2.3. (ab Wien 7.15, an Wien 21.35)
15. Budapest 31.3. (ab Wien 7.00 mit dem Auto, an Wien 19.00)
16. China 8. - 11.4. (ab Wien 14.50, an Wien 17.05)
17. Bulgarien 13. - 14.4. (ab Wien 10.20, an Wien 18.25)
18. Prag 20.7. (ab Wien 9.25, an Wien 19.15)
Unter Zugrundelegung der Abflug - und Ankunftszeiten am Flughafen Wien -
Schwechat ergibt sich, dass ich im Jahre 1999 insgesamt rund 19 Tage und
16 Stunden auf Auslandsdienstreisen war.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Wie bereits einleitend ausgeführt, waren die Auslandsdienstreisen als Teil der Regie -
rungstätigkeit unbedingt erforderlich. Schon aus diesem Grund ist die Frage jeden -
falls zu bejahen
Zu den Fragen 7 und 12:
Die Dienstreisen dienten ausschließlich dem Zweck der Erfüllung meiner Aufgaben
als Regierungsmitglied.
Zu Frage 8:
Bei meinen Auslandsdienstreisen im Jahr 1999 haben mich folgende Bedienstete
meines Ressorts begleitet (die einzelnen Ziffern beziehen sich jeweils auf die in der
gemeinsamen Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 4 aufgezählten Reisen):
ad 1)
1 A1/7
1 VII/2
ad 2)
1 A1/7
1 VIII/4
1 VII/2
ad 3)
1 IX
ad 4)
1 A1/7
1
VIII/1
ad 5)
1 A1/7
1 VII/2
1 A1/6
ad 6)
1 A1/7
2 VII/2
1 VIII/1
ad 7)
1 A1/4
ad 8)
1 A1/4
1 v1/4
1 IX
2 A1/5
ad 9)
1 ÜV*
1 v1/4
1 v1/1
ad 10)
1 ÜV*
1 A1/7
1 A1/6
1 v1/4
ad 11)
1 ÜV*
1 A 1/7
1 v1/4
1 v1/2
ad 12)
1 A1/4
1 v1/4
2 A1/5
1 IX
1 VII/1
ad 13)
1 ÜV*
2 VII/2
1 A1/7
1 v1/4
1
v1/2
ad 14)
1 A1/7
1 A1/6
ad 15)
1 A1/4
1 VIII/5
1 VIII/8
ad 16)
1 A1/7
1 A1/4
1 VIII/8
ad 17)
1 A1/7
ad 18)
1 ÜV*
1 A1/3
*ÜV: Überlassungsvertrag
Zu Frage 9:
Bei meinen Auslandsdienstreisen im Jahr 1999 haben mich keine Bedienstete ande -
rer Ressorts begleitet.
Zu Frage 10:
Keine.
Zu Frage 11:
Soweit die Abrechnungen zum gegebenen Zeitpunkt vorliegen, belaufen sich die
kosten insgesamt für meine Person auf ATS 216.529,08, für die Bediensteten mei -
nes Ressorts auf ATS 699.331,41. Somit sind in Summe kosten in der Höhe von
ATS 915.860,49 entstanden.
Anzumerken ist, dass bei formellen EU - Räten die Flugkosten für mich und sechs
Mitglieder meiner Delegation von der Europäischen Union rückvergütet werden. Dies
betrifft die in der gemeinsamen Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 4 aufgezählten
Reisen mit den Ziffern 2, 6, 8,10, 12 und 13.
Zu den Fragen 13. 14 und 15:
Für die in der gemeinsamen Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 4 aufgezählten
Reisen mit den Ziffern 6,13 und 17 wurden
private Chartermaschinen bzw. eine
Sondermaschine benutzt, weil ansonsten die Wahrnehmung anderer wichtiger Ter -
mine nicht möglich gewesen wäre.
Die Flugzeuge wurden von der Präsidentschaftskanzlei (Ziffer 17) bzw. vom Bun -
desministerium für Finanzen (Ziffern 6 und 13) bereitgestellt. Über das Charterunter -
nehmen kann daher keine Angabe gemacht werden. An den kosten ist mein Ressort
anteilig beteiligt. Der Anteil des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und So -
ziales an diesen Flügen betrug - soweit diese anteiligen Kosten bereits in Rechnung
gestellt wurden - insgesamt S 191.865,--.