925/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Karl Öllinger,

Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend

„falsche Beschuldigungen und Verhetzung mit Millionenauflage“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Der Vorwurf, bei den in der „Neuen Kronen - Zeitung“ vom 10. Mai 1995 in Form

einer Fotomontage abgedruckten Aufrufen handle es sich um Fälschungen, wurde

bereits im Zuge des Verfahrens gegen Mitglieder des Revolutionsbräuhofes von

diesen erhoben. Der zwecks Überprüfung der Authentizität der Fotomontage

zeugenschaftlich einvernommene verantwortliche Redakteur deponierte, er habe

diese unter Verwendung jener Originalaufkleber bzw. Originalflugblätter angefertigt,

die ihm im Zuge von Recherchen von Informanten aus dem universitären Bereich,

deren Namen er unter Berufung auf § 31 MedienG nicht nannte, übergeben worden

seien. Insgesamt ergaben sich aus dem Gerichtsakt keine verläßlichen Hinweise,

die den Vorwurf einer inhaltlichen Manipulation oder Fälschung erhärtet hätten. Ein

Strafverfahren wegen Verleumdung nach § 297 StGB konnte mangels eines konkre-

ten Tatverdächtigen nicht eingeleitet werden.

 

Die beiden weiteren Vorwürfe wurden der Justiz erst durch die vorliegende

schriftliche Anfrage bekannt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat sie deshalb nicht zum

Anlass für Erhebungen genommen, weil sie die für den Tatbestand der Verleum -

dung erforderliche konkrete Gefahr einer behördlichen Verfolgung nicht zu begrün -

den vermögen. Diese wäre erst dann anzunehmen, wenn eine Verfolgung nicht bloß

möglich, sondern wahrscheinlich, somit als regelmäßige Folge der falschen

Verdächtigung unmittelbar zu erwarten ist. Diese Voraussetzung ist in den vorliegen -

den Fällen nicht gegeben.

 

Zu 3 und 4:

 

Am 27. Juni 2000 hat die Staatsanwaltschaft Wien in dem in der schriftlichen

Anfrage angesprochenen Strafverfahren gegen sämtliche Verdächtige die Erklärung

gemäß § 90 Abs. 1 StPO abgegeben. Im Übrigen verweise ich auf meine

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend „ewige

Verfahren“ zur Zahl 891/J - NR/2000.

 

Zu 5:

 

Für ein derartiges Vorgehen besteht weder Anlass noch eine gesetzliche Grundlage.