929/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Europäisches Netz für die

außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EEJ-NET)“ gerich-

tet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes und der Einführung des

Euro ist der Anstieg des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs auch im

Business - to - consumer - Bereich zu erwarten. Voraussetzung dafür ist aber, dass das

Vertrauen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher in das reibungslose

Funktionieren von grenzüberschreitenden Geschäftsabwicklungen gewonnen

werden kann. Das schließt naturgemäß die Möglichkeit mit ein, im Konfliktfall auf

wirksame, faire, unbürokratische und kostengünstige Verfahren der Streitabwicklung

zurückgreifen zu können. Die Austragung eines Streites am herkömmlichen Rechts-

weg ist vor allem in ihrer internationalen Dimension noch mit zahlreichen Schwierig-

keiten und zu hohen Kosten verbunden, wodurch sie insbesondere bei niedrigeren

Streitwerten unrentabel ist. Es ist deshalb angebracht, neben Verbesserungen auf

justizieller Ebene auch alternative Konzepte der Streitbeilegung in Erwägung zu

ziehen, wofür die Schaffung des EEJ - Nets einen sinnvollen Schritt und wichtigen

Baustein darstellen kann.

 

Aus diesem Grund unterstützte ich am letzten Verbraucherministerrat vom 13. April

dieses Jahres jene Ratsentschließung, die sich ausschließlich positiv zur Schaffung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser1 Freundinnen und Freunde

haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Europäisches Netz für die

außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EEJ-NET)“ gerich-

tet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes und der Einführung des

Euro ist der Anstieg des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs auch im

business-to-consumer-Bereich zu erwarten. Voraussetzung dafür ist aber, dass das

Vertrauen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher in das reibungslose

Funktionieren von grenzüberschreitenden Geschäftsabwicklungen gewonnen

werden kann. Das schließt naturgemäß die Möglichkeit mit ein, im Konfliktfall auf

wirksame, faire, unbürokratische und kostengünstige Verfahren der Streitabwicklung

zurückgreifen zu können. Die Austragung eines Streites am herkömmlichen Rechts-

weg ist vor allem in ihrer internationalen Dimension noch mit zahlreichen Schwierig-

keiten und zu hohen Kosten verbunden, wodurch sie insbesondere bei niedrigeren

Streitwerten unrentabel ist. Es ist deshalb angebracht, neben Verbesserungen auf

justizieller Ebene auch alternative Konzepte der Streitbeilegung in Erwägung zu

ziehen, wofür die Schaffung des EEJ-Nets einen sinnvollen Schritt und wichtigen

Baustein darstellen kann.

Aus diesem Grund unterstützte ich am letzten Verbraucherministerrat vom 13. April

dieses Jahres jene Ratsentschließung, die sich ausschließlich positiv zur Schaffung


 

des EEJ - Nets äußerte und in der das Anliegen bekräftigt wird, die Fähigkeit der

Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, die Möglichkeiten des Binnenmark -

tes in vollem Umfang zu nutzen.

 

Zu 2:

Bislang konnte die außergerichtliche Streitbeilegung in Österreich wie auch in vielen

anderen Mitgliedstaaten der EU noch nicht wirklich Fuß fassen. Wie weit die Schaf -

fung des EEJ - Nets Veränderungen in diese Richtung mit sich bringen wird, wird die

Zukunft weisen.

 

Wenngleich außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von staatlicher Seite geför -

dert, empfohlen und bisweilen auch vorgeschrieben werden, ist hier in Erinnerung zu

rufen, dass ihr praktisches Funktionieren die Mitwirkung der betroffenen Branchen

erfordert. Die außergerichtliche Streitbeilegung hängt - von wenigen Ausnahmen

abgesehen - letzten Endes immer von einer freiwilligen Unterwerfung der Streitpar -

teien ab. Und nur wenige Branchenverbände zeigten bislang Interesse, entspre -

chende Streitbeilegungsmodelle in Zusammenarbeit mit den für den

Verbraucherschutz zuständigen Stellen zu forcieren.

 

Schließlich ist aber auch auf die hohe Qualität des österreichischen Gerichtswesens

hinzuweisen, das zu Recht ein großes Maß an Ansehen und Vertrauen in der Bevöl -

kerung genießt.

 

Zu 3:

In Anbetracht der europäischen Entwicklung, des Anstiegs des angesprochenen

elektronischen Geschäftsverkehrs, sowie des Umstandes, dass die außergerichtli -

che Streitbeilegung für alle beteiligten Kreise Nutzen bringen kann, spricht sehr viel

dafür, diese Form der Streitregelung zu stärken. Dazu ist es erforderlich, die beteilig -

ten Branchen zur entsprechenden Initiative und Zusammenarbeit anzuregen.

 

Als Vorhaben in diesem Zusammenhang ist der „Internet Ombudsmann“ zu erwäh -

nen. Der Internet-Ombudsmann versteht sich als Berater und Vermittler im Fall von

Konsumentenschutzproblemen bei Käufen über das Internet und ist seit Herbst

1999 im Internet unter www.ombudsmann.at zu finden. Er arbeitet eng mit dem

Verein für Konsumenteninformation zusammen. Geplant ist die Erarbeitung eines

Gütesiegels für E - Commerce - Unternehmen, die sich verbraucherfreundlichen Bedin -

gungen unterwerfen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Schlichtungsstelle

installiert werden.

Ich möchte schließlich darauf verweisen, dass jedwede Form der außergerichtlichen

Streitbeilegung nur dann für den einzelnen Verbraucher von Nutzen sein kann,

wenn ihm auf diese Weise der Weg zu den Gerichten nicht abgeschnitten wird. In

diesem Sinne gilt es daher zunächst, für grenzüberschreitende Geschäftsab -

schlüsse zwingende Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Sie sollen es dem

österreichischen Verbraucher grundsätzlich ermöglichen, sich im Streitfall an die

österreichischen Gerichte zu wenden sowie auf geltendes österreichisches Recht zu

berufen. Das betrifft insbesondere Geschäftsabschlüsse über das Internet.

 

Zu 4 und 5:

Es ist vorgesehen, auch in Österreich eine nationale Verbindungsstelle im Rahmen

des EEJ - Nets einzurichten. Aus meiner Sicht erscheint es dabei auf Grund der

inhaltlichen Nähe und im Hinblick auf ein kostenschonendes Vorgehen am sinnvoll -

sten, diese Stelle an den „Euro - Guichet“ anzubinden. Mit dem Verein für Konsumen -

teninformation wurde in dieser Sache bereits von den Beamten meines Hauses

Kontakt aufgenommen.

 

Zu 6:

Der finanzielle Aufwand wird anfangs geringfügig sein, weil vorerst nicht mit einer

großen Zahl an Fällen zu rechnen ist, die in die Zuständigkeit der nationalen Verbin -

dungsstelle fallen würden. Außerdem hat auch die Kommission die finanzielle Unter -

stützung der nationalen Verbindungsstellen in Aussicht gestellt.