929/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Europäisches Netz für die
außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EEJ-NET)“ gerich-
tet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes und der Einführung des
Euro ist der Anstieg des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs auch im
Business - to - consumer - Bereich zu erwarten. Voraussetzung dafür ist aber, dass das
Vertrauen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher in das reibungslose
Funktionieren von grenzüberschreitenden Geschäftsabwicklungen gewonnen
werden kann. Das schließt naturgemäß die Möglichkeit mit ein, im Konfliktfall auf
wirksame, faire, unbürokratische und kostengünstige Verfahren der Streitabwicklung
zurückgreifen zu können. Die Austragung eines Streites am herkömmlichen Rechts-
weg ist vor allem in ihrer internationalen Dimension noch mit zahlreichen Schwierig-
keiten und zu hohen Kosten verbunden, wodurch sie insbesondere bei niedrigeren
Streitwerten unrentabel ist. Es ist deshalb angebracht, neben Verbesserungen auf
justizieller Ebene auch alternative Konzepte der Streitbeilegung in Erwägung zu
ziehen, wofür die Schaffung des EEJ - Nets einen sinnvollen Schritt und wichtigen
Baustein darstellen kann.
Aus diesem Grund unterstützte ich am letzten Verbraucherministerrat vom 13. April
dieses Jahres jene Ratsentschließung, die sich ausschließlich positiv zur Schaffung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser1 Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Europäisches Netz für die
außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EEJ-NET)“ gerich-
tet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes und der Einführung des
Euro ist der Anstieg des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs auch im
business-to-consumer-Bereich zu erwarten. Voraussetzung dafür ist aber, dass das
Vertrauen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher in das reibungslose
Funktionieren von grenzüberschreitenden Geschäftsabwicklungen gewonnen
werden kann. Das schließt naturgemäß die Möglichkeit mit ein, im Konfliktfall auf
wirksame, faire, unbürokratische und kostengünstige Verfahren der Streitabwicklung
zurückgreifen zu können. Die Austragung eines Streites am herkömmlichen Rechts-
weg ist vor allem in ihrer internationalen Dimension noch mit zahlreichen Schwierig-
keiten und zu hohen Kosten verbunden, wodurch sie insbesondere bei niedrigeren
Streitwerten unrentabel ist. Es ist deshalb angebracht, neben Verbesserungen auf
justizieller Ebene auch alternative Konzepte der Streitbeilegung in Erwägung zu
ziehen, wofür die Schaffung des EEJ-Nets einen sinnvollen Schritt und wichtigen
Baustein darstellen kann.
Aus diesem Grund unterstützte ich am letzten Verbraucherministerrat vom 13. April
dieses Jahres jene Ratsentschließung, die sich ausschließlich positiv zur Schaffung
des EEJ - Nets äußerte und in der das Anliegen bekräftigt wird, die Fähigkeit der
Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, die Möglichkeiten des Binnenmark -
tes in vollem Umfang zu nutzen.
Zu 2:
Bislang konnte die außergerichtliche Streitbeilegung in Österreich wie auch in vielen
anderen Mitgliedstaaten der EU noch nicht wirklich Fuß fassen. Wie weit die Schaf -
fung des EEJ - Nets Veränderungen in diese Richtung mit sich bringen wird, wird die
Zukunft weisen.
Wenngleich außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von staatlicher Seite geför -
dert, empfohlen und bisweilen auch vorgeschrieben werden, ist hier in Erinnerung zu
rufen, dass ihr praktisches Funktionieren die Mitwirkung der betroffenen Branchen
erfordert. Die außergerichtliche Streitbeilegung hängt - von wenigen Ausnahmen
abgesehen - letzten Endes immer von einer freiwilligen Unterwerfung der Streitpar -
teien ab. Und nur wenige Branchenverbände zeigten bislang Interesse, entspre -
chende Streitbeilegungsmodelle in Zusammenarbeit mit den für den
Verbraucherschutz zuständigen Stellen zu forcieren.
Schließlich ist aber auch auf die hohe Qualität des österreichischen Gerichtswesens
hinzuweisen, das zu Recht ein großes Maß an Ansehen und Vertrauen in der Bevöl -
kerung genießt.
Zu 3:
In Anbetracht der europäischen Entwicklung, des Anstiegs des angesprochenen
elektronischen Geschäftsverkehrs, sowie des Umstandes, dass die außergerichtli -
che Streitbeilegung für alle beteiligten Kreise Nutzen bringen kann, spricht sehr viel
dafür, diese Form der Streitregelung zu stärken. Dazu ist es erforderlich, die beteilig -
ten Branchen zur entsprechenden Initiative und Zusammenarbeit anzuregen.
Als Vorhaben in diesem Zusammenhang ist der „Internet Ombudsmann“ zu erwäh -
nen. Der Internet-Ombudsmann versteht sich als Berater und Vermittler im Fall von
Konsumentenschutzproblemen bei Käufen über das Internet und ist seit Herbst
1999 im Internet unter www.ombudsmann.at zu finden. Er arbeitet eng mit dem
Verein für Konsumenteninformation zusammen. Geplant ist die Erarbeitung eines
Gütesiegels für E - Commerce - Unternehmen, die sich verbraucherfreundlichen Bedin -
gungen unterwerfen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Schlichtungsstelle
installiert werden.
Ich möchte schließlich darauf verweisen, dass jedwede Form der außergerichtlichen
Streitbeilegung nur dann für den einzelnen Verbraucher von Nutzen sein kann,
wenn ihm auf diese Weise der Weg zu den Gerichten nicht abgeschnitten wird. In
diesem Sinne gilt es daher zunächst, für grenzüberschreitende Geschäftsab -
schlüsse zwingende Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Sie sollen es dem
österreichischen Verbraucher grundsätzlich ermöglichen, sich im Streitfall an die
österreichischen Gerichte zu wenden sowie auf geltendes österreichisches Recht zu
berufen. Das betrifft insbesondere Geschäftsabschlüsse über das Internet.
Zu 4 und 5:
Es ist vorgesehen, auch in Österreich eine nationale Verbindungsstelle im Rahmen
des EEJ - Nets einzurichten. Aus meiner Sicht erscheint es dabei auf Grund der
inhaltlichen Nähe und im Hinblick auf ein kostenschonendes Vorgehen am sinnvoll -
sten, diese Stelle an den „Euro - Guichet“ anzubinden. Mit dem Verein für Konsumen -
teninformation wurde in dieser Sache bereits von den Beamten meines Hauses
Kontakt aufgenommen.
Zu 6:
Der finanzielle Aufwand wird anfangs geringfügig sein, weil vorerst nicht mit einer
großen Zahl an Fällen zu rechnen ist, die in die Zuständigkeit der nationalen Verbin -
dungsstelle fallen würden. Außerdem hat auch die Kommission die finanzielle Unter -
stützung der nationalen Verbindungsstellen in Aussicht gestellt.