93/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 82/J - NR/1999, betreffend Westbahn und

Innviertler Bahn, die die Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde am 25.

November 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten;

 

Zum Motiventeil:

 

Es ist ein grundlegendes verkehrspolitisches Ziel, durch attraktivere

Verkehrsangebote sowohl Güterverkehr als auch Personenverkehr verstärkt von der

Straße (bzw. vom Kurzstreckenluftverkehr) für die Schiene zu gewinnen. Dies gilt

insbesondere für den Fernverkehr, aber auch für den Personennahverkehr in

Ballungsräumen.

 

Nach meiner Auffassung herrscht diesbezüglich ein breiter gesellschaftlicher

Konsens. Diese Zielsetzung wird meines Wissens gerade von Ihrer Partei in

besonderem Maße unterstützt. Eine konsequente Politik muss aber auch die

Umsetzung ihrer Ziele befürworten. Verbesserungen des Schienenverkehrs  -

insbesondere der Kapazitäten und der Angebotsqualität - können nur auf Grundlage

einer Infrastruktur mit entsprechend hoher Leistungsfähigkeit erzielt werden.

 

In Anbetracht der außerordentlichen Bedeutung der Westbahn Wien - Salzburg für

den Verkehr muss ein höchstwertiger Ausbau angestrebt werden, weil die

Erfordernisse des Fernreise - und des Güterverkehrs ebenso wie jene des Nah - und

Regionalverkehrs qualitativ und kapazitativ hochwertige, vor allem aber

zukunftssichere Lösungen benötigen. Die zukünftige Schieneninfrastruktur muss

infolge der hohen erforderlichen Investitionen jedenfalls so gestaltet werden , dass

sie auch in einigen Jahrzehnten noch den Bedürfnissen entsprechen kann.

 

Zu Frage 1:

 

Die Donauachse Wien -  Salzburg - München mit ihren Verzweigungen über Passau

nach Nürnberg und über Wörgl nach Innsbruck ist für Österreich von höchster

Bedeutung. Im Fernreiseverkehr ist ein möglichst hochwertiges, dichtes Reisezug -

angebot zwischen Wien, Linz und Innsbruck sowie München erforderlich, in das

selbstverständlich Salzburg als wichtiger Netzknoten eingebunden werden muss.

 

Für den internationalen Güterverkehr zwischen Österreich und Deutschland wären

grundsätzlich auch andere Laufwege denkbar, wie insbesondere über Passau oder

über Braunau/Simbach, deren Zweckmäßigkeit im großräumigen internationalen

Netzzusammenhang zu betrachten ist.

 

Im Rahmen der "Verkehrsstudie Donaukorridor" wurden daher die künftigen Güter -

verkehrsströme im Bereich des Donaukorridors gemeinsam mit dem

Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland untersucht. Das

Untersuchungsergebnis wurde mit den Ländern Oberösterreich und Salzburg

erörtert, die sich der Auffassung des Bundes angeschlossen haben, dass das

Ergebnis der Studie eine wesentliche Entscheidungs - und Planungsgrundlage

darstellt. Ein wesentlicher Teil des Güterverkehrs ist an einen Laufweg über Salzburg

gebunden. Für den größten Teil des Güterverkehrs zwischen Österreich und

Deutschland ist der Laufweg über Passau der günstigste. Ein allfälliger Ausbau der

Eisenbahnverbindung über Braunau/Simbach würde im Wesentlichen nur Verkehr

von der ohnehin im Ausbau befindlichen Strecke Wels - Passau - Regensburg -

Nürnberg abziehen.

Zu Frage 2:

 

Die Bearbeitungen zur Verkehrsstudie „Donaukorridor“ mussten sich aus Gründen

der Methodik und des Arbeitsumfanges auf die Untersuchung der internationalen

Güterverkehrsströme beschränken. Personenverkehre und Binnengüterverkehre

waren nicht Untersuchungsgegenstand und wurden als Kapazitätsbedingung ceteris

paribus in die Studie eingestellt. Daher konnten ausschließlich jene Effekte von

Ausbaumaßnahmen ermittelt werden, die den internationalen Güterverkehr betreffen.

Demzufolge konnte es nicht Aufgabe dieser Verkehrsstudie sein, Kosten - Nutzen -

Verhältnisse gesamthaft darzustellen. Diese wären in diesem Rahmen zwangsläufig

nur unvollständig abgebildet worden, wenn den Gesamtinvestitionen nicht auch der

Nutzen aus Personenfern - und Regionalverkehr gegenübergestellt wird.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Es besteht Einvernehmen zwischen meinem Ressort und dem Land Oberösterreich,

dass die Innviertler Bahn in erster Linie regionalen Verkehrszwecken dient. Im

Zusammenhang mit Anforderungen des Regionalverkehrs können in weiterer Folge

gemeinsam mit dem Land Ausbauüberlegungen entwickelt werden.

 

Da die "Verkehrsstudie Donaukorridor" ausschließlich den grenzüberschreitenden

Güterverkehr zum Inhalt hat, hat das Land Oberösterreich die nunmehr vorliegende

ganzheitliche Untersuchung dieser Eisenbahnstrecke des „Österreichischen

Institutes für Raumplanung4 (ÖIR) in Auftrag gegeben. Inwieweit ein Ausbau nach

dem in dieser Studie dargelegten Konzept „wirtschaftlicher‘ bzw. „ökologisch

verträglicher‘ wäre, wie nunmehr behauptet wird, kann auf Grund der vorliegenden

Planungstiefe nicht beurteilt werden.

 

Es ist aber festzuhalten, dass ein Ausbau zwischen Attnang - Puchheim und Salzburg

jedenfalls aus kapazitativen und qualitativen Gründen mittel - bis langfristig

unumgänglich ist und daher ein Ausbau der Verbindung über Braunau/Simbach nicht

als Alternative dazu betrachtet werden kann. Insbesondere ist ein Ausbau zwischen

Attnang - Puchheim und Salzburg wichtig für die österreichischen Binnenverkehre der

Westbahn, für den Fernreise - und Regionalverkehr, aber auch für inner -

österreichische Güterverkehrsströme.

 

Aus diesem Grunde ist die Frage nach einer Rechtfertigung eines Mehraufwandes

nicht zutreffend, weil eben der Ausbau von Attnang - Puchheim nach Salzburg aus

den oben angeführten Gründen unabdingbar ist.

 

Zu Frage 5:

 

Das Projekt wurde am 23. Februar 1990 mit der 107. Verordnung des

Verkehrsministers der HL - AG zur Planung übertragen. In den Jahren 1990 - 1993

wurde die Planung mit folgenden Schritten eingeleitet:

• Konfliktzonenerfassung

• Trassenvorauswahl

 

1993 kam es zu einem teilweisen Widerruf der von den OBB übergebenen

Zielsetzungsdaten. In den folgenden Jahren gab es auch unterschiedliche

Auffassungen der Bundesländer Oberösterreich und Salzburg: Während Salzburg

weiter auf den Westbahnausbau drängte, wurde von Oberösterreich die Strecke

Neumarkt - Ried - Braunau als Alternative zum Westbahnausbau forciert.

Daraufhin wurde eine Studie über die langfristige Entwicklung des Güterverkehrs

zwischen Deutschland und Österreich in Auftrag gegeben. Diese Arbeit endete im

Herbst 1998 mit der Empfehlung, im österreichischen Netz die Planungen für den

Ausbau zur viergleisigen Westbahn im Abschnitt Attnang - Salzburg unverzüglich

fortzusetzen.

Daraufhin wurden von der HL - AG mögliche Trassenvarianten aufgrund

technisch/betrieblicher Vorgaben (HL - Richtlinie, ÖBB - Zielsetzungsdaten) geplant

und im Sommer 1999 den betroffenen Gemeinden vorgestellt. Das Projekt befindet

sich somit in einer sehr frühen Planungsphase, noch vor der Trassenauswahl bzw.

der Trassenfestlegung.

Folgende Schritte sind im weiteren zu bearbeiten:

1. Diskussion der Planungsgrund lagen und Trassierungsgrundsätze

2. Diskussion der Trassen1 Erarbeitung weiterer Vorschläge und Bewertung der

    Trassen

3. Trassenauswahl

4. Umweltverträglichkeitsprüfung und Trassenverordnung

5. Eisenbahnrechtliche Einreichplanung

6. Eisenbahnrechtliches Genehmigungsverfahren

7. Feststellung des gesamtwirtschaftlichen Interesses durch die Bundesregierung

8. Bauübertragung durch den Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem

    Bundesminister für Finanzen

9. Ausschreibung der Baulose

10. Bau

 

Die Trassenauswahl wird aufgrund der umfassenden Schritte im Rahmen der

Bürgerbeteiligung frühestens Ende 2000 erfolgen, die Planungsarbeiten für die

Umweltverträglichkeitserklärung werden frühestens Ende 2001 abgeschlossen. Eine

Trassenverordnung ist frühestens für das Jahr 2004 zu erwarten, ein Baubeginn

nicht vor 2006. Mit der Gesamtfertigstellung ist (je nach Planungsfortschritt, Dauer

der Behördenverfahren, Grundeinlösen etc.) zwischen 2015 und 2020 zu rechnen.

 

Zu Frage 6:

 

Von der Wiederaufnahme der Planungen wurden die möglicherweise betroffenen

Gemeinden in Informationsveranstaltungen am 18.12.1998 (Salzburg) bzw. am

14.1.1999 (Oberösterreich) in Kenntnis gesetzt. Nach Vorliegen der ersten

Trassenvarianten wurden die nunmehr betroffenen Gemeinden zwischen 4. und 23.

August 1999 dahingehend informiert, dass die weitere Planung unter Einbindung der

betroffenen Region und ihrer Bürger erfolgen soll; weiters wurden die erarbeiteten

Trassenvorschläge vorgestellt. Die Einbindung der Betroffenen wurde mit der ersten

Runde der Gemeindeforen zwischen 23.9.1999 und 15.11.1999 begonnen. In diesen

Foren wurde das Projekt in großteils sachlich - konstruktiver Atmosphäre diskutiert. In

einigen Gemeinden wird die Trassenführung allerdings grundsätzlich abgelehnt;

teilweise wurden bereits Abänderungen und zusätzliche Trassenvarianten in die

Diskussion eingebracht.

 

Diese Form der Einbindung der Gemeinden /Betroffenen wird selbstverständlich

weitergeführt. Die nächste Runde der Gemeindeforen soll im Februar 1 März 2000

stattfinden. Es war und ist das Bestreben der HL - AG, lange vor dem offiziellen UVP -

Verfahren Kontakt mit den künftigen „Nachbarn“ aufzunehmen und Kritik bzw.

Anregungen entgegenzunehmen, um daraus Trassenänderungen bzw. - ver -

besserungen - nach Möglichkeit gemeinsam - erarbeiten zu können. Dazu wurden

auch zwei Informationsbüros in Straßwalchen und Vöcklabruck eingerichtet, die

zweimal wöchentlich jedermann die Möglichkeit bieten, in direkten Kontakt mit der

HL - AG und ihren Planern zu treten und Anregungen, Stellungnahmen, aber auch

Kritik abzugeben. Die Information der betroffenen Region erfolgte mittels einer

Projektinformation, die erstmals im Dezember 1999 an alle Haushalte (mit Ausnahme

derjenigen, die die Postwerbung abbestellt haben) verschickt wurde. Im Jahr 2000

sind weitere Folgen der Projektinformation geplant. Es besteht nicht nur die

Möglichkeit, sondern es ist erklärtes Interesse der HL - AG, Anregungen und

Vorschläge zu den Trassenentwürfen entgegenzunehmen und sich damit

auseinanderzusetzen.

Für „aufwendige“ Vorschläge (wie z.B. Trassenvarianten) wurde von der HL - AG

bereits bei den ersten Präsentationen im August 1999 folgende Vorgehensweise

zugesagt:

 

• Im Falle einer grundsätzlichen Eignung wird der Vorschlag (soweit erforderlich

  und möglich) zunächst planlich dargestellt und dann einer Beurteilung in den

  Bereichen „Verkehr und Technik“ und „Raum und Umwelt“ zugeführt, wobei auch

  die Übereinstimmung mit den Vorgaben der HL - AG (u.a auch die Wirtschaft -

  lichkeit) untersucht wird. Die planliche Darstellung selbst bedeutet allerdings noch

  keine Zusage für die Verwirklichung.

 

• Die Ergebnisse der Beurteilung ergeben eine Zustimmung oder begründete

   Ablehnung des Vorschlages. Bei Zustimmung wird der Vorschlag in den

   Variantenvergleich aufgenommen, bei Ablehnung wird dies im jeweiliger Forum

  begründet und die Beurteilungsergebnisse den Mitgliedern des Forums zur

  Verfügung gestellt. Diese haben dann die Möglichkeit1 diese Unterlagen in den

  Behördenverfahren zu verwenden.

• Eine Ablehnung eines Vorschlages wird auf jeden Fall im jeweiligen Forum

  schriftlich begründet und somit dokumentiert.

 

 

Es ist das Bestreben der HL - AG, einen möglichst hohen Grad an Zustimmung zu

erreichen, wobei bewußt ist, daß aufgrund von Interessensgegensätzen (auch z.B.

zwischen den Gemeinden) und unterschiedlicher Betroffenheit eine

hundertprozentige Zustimmung nicht erwartet werden kann.

 

Zu Frage 7:

 

Mit der Planung des Abschnittes zwischen dem Raum Attnang - Puchheim und

Salzburg ist die HL - AG beauftragt. Sie hat im Frühjahr 1999 eine EU - weite

Ausschreibung durchgeführt und als Bestbieter die Agentur Kienast & Kienast mit der

begleitenden Informations- und Kommunikationsarbeit beauftragt. Im Rahmen dieser

Beauftragung ist ein Modell der Bürgermitarbeit vorgesehen, das schon bei anderen

Projekten der HL - AG erfolgreich eingesetzt wurde. Es wird damit eine direkte

Kommunikation zwischen den Betroffenen (Gemeinde, Anrainer, Grundeigentümer,

Bürgerinitiativen) in Form von Gemeindeforen ermöglicht. In Informationsbüros

kann jedermann Einsicht in die Planung nehmen und die Stellungnahmen, Anfragen,

aber auch Kritik äußern. Mittels Durchschreibeformularen in den Informationsbüros

wird sichergestellt, dass keine Äußerung verloren geht, sondern umgehend den

Planern zur Bearbeitung weitergeleitet wird.

 

Zu Frage 8:

 

Die ÖBB haben mit Schreiben vom 31.3.1999 -  wie im Kooperationsvertrag

zwischen HL - AG und ÖBB vorgesehen - an die HL - AG technisch - betriebliche

Zielsetzungsdaten, die bei den Planungen zu berücksichtigen sind, übermittelt.

Zu Frage 9:

 

Am 14. Oktober 1998 wurde aus dem Ergebnis der Donaukorridorstudie ein

gemeinsames Resümee von Vertretern des BMWV, der Länder Oberösterreich und

Salzburg, der ÖBB und der HL - AG erstellt, dass die Planung für den viergleisigen

Ausbau der Westbahn im Abschnitt Attnang/Puchheim - Salzburg unverzüglich

fortgesetzt werden soll.

Ferner gab es in Salzburg am 15.12.1998 einen Landesregierungsbeschluß, das

Projekt zwischen 2003 und 2010 umzusetzen.

Von Seiten der Länder Oberösterreich und Salzburg gab es 1999 eine Reihe von

Anfragen um Information, die schriftlich beantwortet wurden.

 

In Salzburg fand am 8.11.1999 ein Hearing zur geplanten Hochleistungsstrecke

durch den Flachgau statt, zu dem von Herrn LH Dr. Franz Schausberger die

Mitglieder der Salzburger Landesregierung, die Landtagsfraktionen, HL - AG, ÖBB,

die von der Trassenführung betroffenen Bürgermeister sowie Experten des Amtes

der Landesregierung eingeladen waren. LH Schausberger formulierte in der

Presseerklärung u.a. folgendes Resümee:

 

• Das Land Salzburg hält an der Anbindung an das europäische Hochleistungsnetz

  fest. Es ist eine Lösung zu finden, die von den Gemeinden und der Bevölkerung

  bestmöglich mitgetragen werden kann...

 

• Anstelle der konkreten Trassendiskussion soll eine Diskussion über die

  grundsätzlichen Planungsgrundlagen in den Bereichen Raumordnung und

  Umwelt erfolgen.

 

• Der künftige Zeitplan orientiert sich am Fortschritt der einzeln vereinbarten

  Arbeitsschritte.

 

 

In Oberösterreich sind Gesprächstermine zwischen Herrn LH Dr. Pühringer,

weiteren Regierungsmitgliedern und dem Vorstand der HL - AG für Jänner vereinbart.

Zu Frage 10:

 

Die gesetzlichen Vorgaben (H L - Gesetz, Übertragungsverordnung, UVP - Gesetz)

verpflichten die HL - AG, Schäden nach Möglichkeit von vornherein hintanzuhalten

und nur, wenn dies nicht möglich ist, Ersatzmaßnahmen zu treffen. Nach der

Übertragungsverordnung hat die HL - AG bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ihre

Planungen so zu gestalten, „daß eine umweltverträgliche, wirtschaftliche und zügige

Baudurchführung nach modernstem technischen Standard sowie ein sicherer

und kostengünstiger Betrieb mit möglichst geringen Beeinträchtigungen der Umwelt

gewährleistet ist.

Die konkreten Maßnahmen können allerdings erst nach dem Auswahlverfahren (zur

Suche einer gesamthaft besten Trasse) im Zuge der Erstellung der

Umweltverträglichkeitserklärung sowie in den Projekten für die weiteren

Genehmigungverfahren (eisenbahrechtliches Bewilligungsverfahren etc.) geplant

werden. Eine Abstimmung mit den Betroffenen ist dabei vorgesehen.

In der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gefordert, die Auswirkungen des geplanten

Vorhabens auf die Umwelt und die Menschen genau darzulegen und überall dort, wo

Beeinträchtigungen stattfinden, Ersatzmaßnahmen zu treffen. Es wird - wie auch bei

den bisherigen Verfahren - von der Behörde sorgsam geprüft werden, ob die vom

Konsenswerber eingereichte Trasse (gegebenenfalls mit Auflagen) umweltverträglich

ist. Erst zu diesem Zeitpunkt kann dann definitiv angegeben werden, ob ein Wohnen

in der Nachbarschaft der Bahn mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen

zumutbar ist oder nicht. Wenn eine Unzumutbarkeit festgestellt wird, die auch mit

Ausgleichsmaßnahmen nicht beseitigbar ist, ist die Rechtsgrundlage für eine Ablöse

gegeben. Gemäß den Bestimmungen der Bundesverfassung ist der Vollzug der

staatlichen Verwaltung auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.

In Entsprechung dieser gesetzlichen Bestimmungen wird dieser Grundsatz auch bei

allen Grundeinlösungen der HL - AG berücksichtigt.

Entschädigungen für eine allfällige Wertminderung aufgrund der Nachbarschaft

(ohne Grundinanspruchnahme) eines Projekts (Straße, Schiene) zur Eisenbahn sind

nach der österreichischen Rechtsordnung nicht vorgesehen. Da es dafür keine

Rechtsgrundlage gibt, kann die HL - AG dafür auch keine Entschädigung leisten.

Andererseits brauchen jene Bereiche der Bevölkerung oder der Wirtschaft, für die mit

der neuen Strecke bessere Verkehrsangebote geschaffen werden1 nach derzeitiger

Rechtslage auch keine zusätzlichen Abgaben entrichten.

 

Zu Frage 11:

 

Für später vorgesehene Vorhaben zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bestehen

auf Bundesebene generell keine rechtlichen Möglichkeiten einer langfristigen Tras -

senvorsorge. Die in der Anfrage angesprochene langfristige Trassensicherung

könnte lediglich im Rahmen der Raumordnungskompetenz der Länder erfolgen.

Dagegen spricht jedoch, dass erfahrungsgemäß für derartig langfristige Absichten

meist noch keine hinreichend detaillierten und abgestimmten Planungsunterlagen

vorliegen. Darüber hinaus ist im Falle einer langen Zeitspanne zwischen

Projektierung und Realisierung nicht auszuschließen, dass sich

Rahmenbedingungen ändern und daher Umplanungen unvermeidlich werden.

 

Zu Frage 12:

 

Aufgrund der langen Planungszeiten, der Dauer der Behördenverfahren und dem

abschnittsweisen Bau ist eine Gesamtfertigstellung erst für den Zeitraum 2015/2020

absehbar. Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, derart

langfristige Vereinbarungen mit den Ländern über die Gestaltung des Nahverkehrs

zu treffen. Anzumerken ist, daß das Land Salzburg eine weitere Verbesserung des

Nahverkehrsangebotes in Richtung Straßwalchen wünscht.

Generell wird angemerkt, daß der Schienenausbau zukunftssicher durchgeführt

werden soll. Die ,,Lebensdauer" einer neuen Eisenbahnstrecke beträgt nach

bisherigen Erfahrungen 100 und mehr Jahre.