930/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Fischl, Mag. Reinhard Firlinger, Norbert

Straffaneller, Dipl. - lng. Maximilian Hofmann, Helmut Haigermoser und Kollegen ha -

ben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die strafrechtliche Verfolgung im

Hinblick auf die Vorgangsweise bzw. die getätigten Handlungen im Zuge der seiner -

zeitigen Vergabe des Ökopunktesystems“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

Die in der Anfrage angesprochenen Vorgänge sind Gegenstand eines beim Landes -

gericht für Strafsachen Wien gegen mehrere Beschuldigte geführten Verfahrens, in

dem diese Ereignisse einer umfassenden Untersuchung unterzogen werden. Die

staatsanwaltschaftlichen Behörden haben in diesem Zusammenhang einen Vorha -

bensbericht erstattet, der derzeit von der zuständigen Fachabteilung des Bundesmi -

nisteriums für Justiz geprüft wird. Ich ersuche um Verständnis, dass ich den Ergeb -

nissen dieser Prüfung nicht vorgreifen will und daher von einer detaillierten Beant -

wortung Abstand nehmen muss.

 

Zu 4 und 5:

Nach der am 5. September 1996 erfolgten Zuschlagserteilung an die Firma KAPSCH

AG stellten einige der unterlegenen Bewerber Anträge beim Bundesvergabeamt, ins -

besondere auf Durchführung von Nachprüfungsverfahren. Nach Einsicht in die Un -

terlagen wies das Bundesvergabeamt Ende September 1996 die Staatsanwaltschaft

Wien auf einige ungewöhnliche Vorkommnisse im Zuge des Vergabeverfahrens hin.

Am 10. Oktober 1996 überreichte die Firma Alcatel Austria AG der Anklagebehörde

eine Sachverhaltsdarstellung. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte daraufhin

beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien

Vorerhebungen gegen zwei namentlich bekannte Personen und gegen unbekannte

Täter. Gegen einen Beschuldigten wurde in weiterer Folge Voruntersuchung einge -

leitet.

 

Am 19. Februar 1997 berichtete der damals zuständige Sachbearbeiter der Staats -

anwaltschaft Wien fernmündlich dem Bundesministerium für Justiz. Der entspre -

chende schriftliche Bericht vom 20. Febwar 1997 langte im Bundesministerium für

Justiz am 3. März 1997 ein.

 

Zu 6:

Nein.

 

Zu 7:

Die Feststellungen des Bundesvergabeamtes bzw. des Gerichtssachverständigen

Dipl. -lng. DDr. Jaburek bilden wesentliche Elemente der Gesamtbeurteilung des

ermittelten Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft Wien. Da das Verfahren

noch nicht abgeschlossen ist, kann ich darauf nicht näher eingehen.

 

Zu 8:

Die Staatsanwaltschaft Wien veranlasste die zeugenschaftliche Vernehmung eines

Bediensteten des Bundesvergabeamtes.

 

Zu 9:

Eine Vernehmung des Sachverständigen Dipl. - Ing. DDr. Walter Jaburek als Zeuge

oder Sachverständiger ist nicht erfolgt.

 

Zu 10:

Gegen zwei Verantwortliche der Firma ILF wurden Vorerhebungen eingeleitet,

ferner wurde die Durchführung von Hausdurchsuchungen veranlasst.

 

Zu 11:

Die Staatsanwaltschaft beantragte sowohl die zeugenschaftliche Vernehmung von

Mitarbeitern des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (vor -

mals des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr) als auch die

Beischaffung der Akten dieser Behörde betreffend Vergabe des Ökopunktesystems.

In diese Akten wurde Einsicht genommen.

 

Zu 12:

Die angesprochenen Anfragen bzw. deren Beantwortung sind der Staatsanwalt -

schaft Wien nach meinen Informationen nicht zugekommen. Demgemäß ist eine

Bezugnahme darauf im Zuge ihrer Antragstellung beim Untersuchungsrichter des

Landesgerichtes für Strafsachen Wien nicht erfolgt.

 

Zu 13:

Diese Meldung ist nicht richtig. Wie schon zu den Fragen 1 - 3 ausgeführt, hat die

Staatsanwaltschaft Wien über ihr beabsichtigtes weiteres Vorgehen einen Bericht

erstattet, der derzeit im Bundesministerium für Justiz geprüft wird.