930/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Fischl, Mag. Reinhard Firlinger, Norbert
Straffaneller, Dipl. - lng. Maximilian Hofmann, Helmut Haigermoser und Kollegen ha -
ben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die strafrechtliche Verfolgung im
Hinblick auf die Vorgangsweise bzw. die getätigten Handlungen im Zuge der seiner -
zeitigen Vergabe des Ökopunktesystems“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die in der Anfrage angesprochenen Vorgänge sind Gegenstand eines beim Landes -
gericht für Strafsachen Wien gegen mehrere Beschuldigte geführten Verfahrens, in
dem diese Ereignisse einer umfassenden Untersuchung unterzogen werden. Die
staatsanwaltschaftlichen Behörden haben in diesem Zusammenhang einen Vorha -
bensbericht erstattet, der derzeit von der zuständigen Fachabteilung des Bundesmi -
nisteriums für Justiz geprüft wird. Ich ersuche um Verständnis, dass ich den Ergeb -
nissen dieser Prüfung nicht vorgreifen will und daher von einer detaillierten Beant -
wortung Abstand nehmen muss.
Zu 4 und 5:
Nach der am 5. September 1996 erfolgten Zuschlagserteilung an die Firma KAPSCH
AG stellten einige der unterlegenen Bewerber Anträge beim Bundesvergabeamt, ins -
besondere auf Durchführung von Nachprüfungsverfahren. Nach Einsicht in die Un -
terlagen wies das Bundesvergabeamt Ende September 1996 die Staatsanwaltschaft
Wien auf einige ungewöhnliche Vorkommnisse im Zuge des Vergabeverfahrens hin.
Am 10. Oktober 1996 überreichte die Firma
Alcatel Austria AG der Anklagebehörde
eine Sachverhaltsdarstellung. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte daraufhin
beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien
Vorerhebungen gegen zwei namentlich bekannte Personen und gegen unbekannte
Täter. Gegen einen Beschuldigten wurde in weiterer Folge Voruntersuchung einge -
leitet.
Am 19. Februar 1997 berichtete der damals zuständige Sachbearbeiter der Staats -
anwaltschaft Wien fernmündlich dem Bundesministerium für Justiz. Der entspre -
chende schriftliche Bericht vom 20. Febwar 1997 langte im Bundesministerium für
Justiz am 3. März 1997 ein.
Zu 6:
Nein.
Zu 7:
Die Feststellungen des Bundesvergabeamtes bzw. des Gerichtssachverständigen
Dipl. -lng. DDr. Jaburek bilden wesentliche Elemente der Gesamtbeurteilung des
ermittelten Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft Wien. Da das Verfahren
noch nicht abgeschlossen ist, kann ich darauf nicht näher eingehen.
Zu 8:
Die Staatsanwaltschaft Wien veranlasste die zeugenschaftliche Vernehmung eines
Bediensteten des Bundesvergabeamtes.
Zu 9:
Eine Vernehmung des Sachverständigen Dipl. - Ing. DDr. Walter Jaburek als Zeuge
oder Sachverständiger ist nicht erfolgt.
Zu 10:
Gegen zwei Verantwortliche der Firma ILF wurden Vorerhebungen eingeleitet,
ferner wurde die Durchführung von Hausdurchsuchungen veranlasst.
Zu 11:
Die Staatsanwaltschaft beantragte sowohl die zeugenschaftliche Vernehmung von
Mitarbeitern des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (vor -
mals des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Verkehr) als auch die
Beischaffung der Akten dieser Behörde betreffend Vergabe des Ökopunktesystems.
In diese Akten wurde Einsicht genommen.
Zu 12:
Die angesprochenen Anfragen bzw. deren Beantwortung sind der Staatsanwalt -
schaft Wien nach meinen Informationen nicht zugekommen. Demgemäß ist eine
Bezugnahme darauf im Zuge ihrer Antragstellung beim Untersuchungsrichter des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien nicht erfolgt.
Zu 13:
Diese Meldung ist nicht richtig. Wie schon zu den Fragen 1 - 3 ausgeführt, hat die
Staatsanwaltschaft Wien über ihr beabsichtigtes weiteres Vorgehen einen Bericht
erstattet, der derzeit im Bundesministerium für Justiz geprüft wird.