931/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen haben am 6. Juni 2000 unter der

Nr.91 9/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zivildiener"

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ich habe eine Arbeitsgruppe zur Neuordnung des Zivildienstes eingesetzt, die ihre Tätigkeit in

Kürze abschließen wird. Die Ergebnisse werden in eine Regierungsvorlage zur Abänderung

des Zivildienstgesetzes einfließen, die dem Parlament zur Behandlung zugeleitet werden wird.

Es ist daher zu erwarten, dass zu Beginn des Jahres 2001 eine grundsätzliche Neuordnung des

Zivildienstes erfolgen wird. Ich beabsichtige durch eine Straffung der Verwaltungsabläufe,

weniger Bürokratie und mehr Effizienz in der Abwicklung eine bedarfsgerechte Planung und

einen sinnvolleren Einsatz von Zivildienstleistenden zu ermöglichen.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Ich bin bestrebt, durch die Neuordnung des Zivildienstes sicherzustellen, dass der Bedarf der

Einrichtungen erfüllt werden kann.

Um den Anforderungen der Einrichtungen entsprechen zu können und auch den angehenden

Zivildienstleistenden ihre Lebensplanung zu erleichtern, habe ich darüber hinaus für den

Oktobertermin 2000 zusätzlich ein Sonderprogramm ins Leben gerufen:

 

-    Mit Oktober 2000 können zu allen Einrichtungen zusätzliche Zuweisungen erfolgen -

       auch zu solchen, die nicht zu den prioritären Bereichen zählen - wenn der Rechtsträger der

       Einrichtung bereit ist, für jeden zugewiesenen Zivildienstpflichtigen pro Monat eine

       Vergütung in der Höhe von 10.500 5 (Vollkostenersatz) zu leisten.

 

-     Zusätzlich steht es im Rahmen dieses Sonderprogramms der Einrichtung frei, Wünsche

        hinsichtlich der Zuweisung eines konkreten Zivildienstpflichtigen zu äußern. Diese

        werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

 

-     Diese Zuweisungen können bis zur Höhe der anerkannten Zivildienstplätze erfolgen,

        wobei allfällig aus den Zuweisungen vom Februar 2000 und Juni 2000 bereits besetzte

        Zivildienstplätze in Abzug zu bringen sind.

 

Diese besonderen Bedingungen gelten nur für den Zuweisungstermin Oktober 2000.

Vorbehaltlich der gesetzlichen Neuregelung und einem damit verbundenen neuen

Vergütungssystem ist die Höhe der Sondervergütung für die Dauer des Zivildienstes im

Rahmen des Sonderprogramms verbindlich.

 

Zu Frage 4:

 

Die Höhe der Auszahlung an Zivildiener wird sich auf Grund der Neuordnung des

Zivildienstes ergeben und steht derzeit noch nicht fest.

 

Zu Frage 5:

 

Bei den vorgenommenen Kürzungen zum Zuweisungstermin Juni 2000 galt es, unzumutbare

Härten für viele Organisationen im Bereich des Rettungswesens, der Sozial - und

Behindertenhilfe und damit letztlich auch für diejenigen Menschen, die auf die Hilfe dieser

Einrichtungen angewiesen sind, zu verhindern. Leitlinie dieser Überlegungen war vor allem,

dass den Organisationen im Bereich des Rettungswesens, der Sozial - und Behindertenhilfe

sowie der Katastrophenhilfe oberste Priorität zukommen muss.

Die von Ihnen angesprochenen Vergütungen fließen als Bundeseinnahmen direkt dem

allgemeinen Bundeshaushalt zu, ohne die mir zur Verfügung stehenden Kredite des

Zivildienstes zu erhöhen.

 

Zu Frage 6:

 

Überlegungen über die Kürzung der Dauer des ordentlichen Zivildienstes sind für mich kein

politisches Tabu. Meine seinerzeitigen Ausführungen zu diesem Thema sehe ich als

Diskussionsbeitrag an.

 

Zu Frage 7:

 

Ich habe angekündigt, dass im Ressort intensive Bemühungen angestellt werden, eine

flächendeckende Versorgung zu schaffen.

 

Derzeit werden Zivildiener nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt verpflegt:

 

-     Vertragsverpflegung: Rechtsträger von Einrichtungen haben sich mit Vertrag dazu bereit

       erklärt, dass sie unentgeltlich oder bis zu S 43,- Verpflegung zur Verfügung stellen.

 

-      Zuschussverpflegung: Rotes Kreuz (ausgenommen OÖ) - freiwilliger Zuschuss von

       5 400,- pro Zivildiener im Monat. Die Caritas hat individuelle Härteausgleichsregelungen

       getroffen.

 

-      Gratisverpflegung: Stadt Wien in den Einrichtungen des Wiener.

       Krankenanstaltenverbundes.

 

-      Freiwillige Unterstützungen: Stadt Wien und andere Trägerorganisationen, insbesondere

       die Lebenshilfe Österreich.

 

Ich habe vor, diesen Bereich bei der angestrebten Novellierung neu zu regeln.

 

Zu Frage 8:

 

Es entspricht nicht den Tatsachen, dass beim nächsten Termin im Oktober dieses Jahres nur

1.600 Zivildienstpflichtige zugewiesen werden sollen. Vielmehr werden 1.880 Zivildienst -

pflichtige zugewiesen. Hinsichtlich dieser Zuweisungen an die einzelnen Organisationen darf

ich auf die Beilage verweisen.

Dazu kommen noch jene Zivildienstpflichtigen, die im Zuge des Sonderprogramms

zugewiesen werden.

 

Zu Frage 9:

 

Es ist mir ein vordringliches Anliegen, den von meinem Vorgänger übernommenen

„Rucksack“ möglichst schnell abzubauen und die Warteschlange trotz knapper Budgetmittel

nicht noch mehr zu verlängern. In diesem Sinne ist auch das Sonderprogramm für den

Zuweisungstermin Oktober 2000 zu verstehen.

 

Da mir die exakten Kosten für Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe für 2000 erst mit

Jahresende vorliegen werden, gestatten Sie mir auf die Zahlen des Jahres 1999

zurückzugreifen. Von den insgesamt 7.335 zu den Terminen Februar, Juni und Oktober in

diesem Jahr zugewiesenen Zivildienstpflichtigen hatten im Dezember 1999 405 Anspruch auf

Familienunterhalt (Monatsaufwand S 2.138.514,55) und 1.413 Anspruch auf Wohn -

kostenbeihilfe (Monatsaufwand 5 4.570.380,22).

 

Zu Frage 10:

 

Als Mitglied der Bundesregierung trage ich die im Regierungsprogramm vorgestellten

Maßnahmen zum Kapitel Bundesheer mit. Darunter fällt die Vorbereitung der

Entscheidungsgrundlagen für die Umgestaltung des Bundesheeres zu einem Freiwilligenheer

mit einer starken Milizkomponente. Ansonsten will ich dem Ergebnis der in diesem

Zusammenhang eingerichteten sicherheits - und verteidigungspolitischen Experten -

kommission, die auch die Auswirkungen der Umgestaltung des Bundesheeres auf den

Zivildienst und den Arbeitsmarkt zu evaluieren hat, nicht vorgreifen.