931/AB XXI.GP
Die Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen haben am 6. Juni 2000 unter der
Nr.91 9/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zivildiener"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich habe eine Arbeitsgruppe zur Neuordnung des Zivildienstes eingesetzt, die ihre Tätigkeit in
Kürze abschließen wird. Die Ergebnisse werden in eine Regierungsvorlage zur Abänderung
des Zivildienstgesetzes einfließen, die dem Parlament zur Behandlung zugeleitet werden wird.
Es ist daher zu erwarten, dass zu Beginn des Jahres 2001 eine grundsätzliche Neuordnung des
Zivildienstes erfolgen wird. Ich beabsichtige durch eine Straffung der Verwaltungsabläufe,
weniger Bürokratie und mehr Effizienz in der Abwicklung eine bedarfsgerechte Planung und
einen sinnvolleren Einsatz von Zivildienstleistenden zu ermöglichen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ich bin bestrebt, durch die Neuordnung des Zivildienstes sicherzustellen, dass der Bedarf der
Einrichtungen erfüllt werden kann.
Um den Anforderungen der Einrichtungen entsprechen zu können und auch den angehenden
Zivildienstleistenden ihre Lebensplanung zu erleichtern, habe ich darüber hinaus für den
Oktobertermin 2000 zusätzlich ein Sonderprogramm ins Leben gerufen:
- Mit Oktober 2000 können zu allen Einrichtungen zusätzliche Zuweisungen erfolgen -
auch zu solchen, die nicht zu den prioritären Bereichen zählen - wenn der Rechtsträger der
Einrichtung bereit ist, für jeden zugewiesenen Zivildienstpflichtigen pro Monat eine
Vergütung in der Höhe von 10.500 5 (Vollkostenersatz) zu leisten.
- Zusätzlich steht es im Rahmen dieses Sonderprogramms der Einrichtung frei, Wünsche
hinsichtlich der Zuweisung eines konkreten Zivildienstpflichtigen zu äußern. Diese
werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Diese Zuweisungen können bis zur Höhe der anerkannten Zivildienstplätze erfolgen,
wobei allfällig aus den Zuweisungen vom Februar 2000 und Juni 2000 bereits besetzte
Zivildienstplätze in Abzug zu bringen sind.
Diese besonderen Bedingungen gelten nur für den Zuweisungstermin Oktober 2000.
Vorbehaltlich der gesetzlichen Neuregelung und einem damit verbundenen neuen
Vergütungssystem ist die Höhe der Sondervergütung für die Dauer des Zivildienstes im
Rahmen des Sonderprogramms verbindlich.
Zu Frage 4:
Die Höhe der Auszahlung an Zivildiener wird sich auf Grund der Neuordnung des
Zivildienstes ergeben und steht derzeit noch nicht fest.
Zu Frage 5:
Bei den vorgenommenen Kürzungen zum Zuweisungstermin Juni 2000 galt es, unzumutbare
Härten für viele Organisationen im Bereich des Rettungswesens, der Sozial - und
Behindertenhilfe und damit letztlich auch für diejenigen Menschen, die auf die Hilfe dieser
Einrichtungen angewiesen sind, zu verhindern. Leitlinie dieser Überlegungen war vor allem,
dass den Organisationen im Bereich des Rettungswesens, der Sozial - und Behindertenhilfe
sowie der Katastrophenhilfe oberste
Priorität zukommen muss.
Die von Ihnen angesprochenen Vergütungen fließen als Bundeseinnahmen direkt dem
allgemeinen Bundeshaushalt zu, ohne die mir zur Verfügung stehenden Kredite des
Zivildienstes zu erhöhen.
Zu Frage 6:
Überlegungen über die Kürzung der Dauer des ordentlichen Zivildienstes sind für mich kein
politisches Tabu. Meine seinerzeitigen Ausführungen zu diesem Thema sehe ich als
Diskussionsbeitrag an.
Zu Frage 7:
Ich habe angekündigt, dass im Ressort intensive Bemühungen angestellt werden, eine
flächendeckende Versorgung zu schaffen.
Derzeit werden Zivildiener nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt verpflegt:
- Vertragsverpflegung: Rechtsträger von Einrichtungen haben sich mit Vertrag dazu bereit
erklärt, dass sie unentgeltlich oder bis zu S 43,- Verpflegung zur Verfügung stellen.
- Zuschussverpflegung: Rotes Kreuz (ausgenommen OÖ) - freiwilliger Zuschuss von
5 400,- pro Zivildiener im Monat. Die Caritas hat individuelle Härteausgleichsregelungen
getroffen.
- Gratisverpflegung: Stadt Wien in den Einrichtungen des Wiener.
Krankenanstaltenverbundes.
- Freiwillige Unterstützungen: Stadt Wien und andere Trägerorganisationen, insbesondere
die Lebenshilfe Österreich.
Ich habe vor, diesen Bereich bei der angestrebten Novellierung neu zu regeln.
Zu Frage 8:
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass beim nächsten Termin im Oktober dieses Jahres nur
1.600 Zivildienstpflichtige zugewiesen werden
sollen. Vielmehr werden 1.880 Zivildienst -
pflichtige zugewiesen. Hinsichtlich dieser Zuweisungen an die einzelnen Organisationen darf
ich auf die Beilage verweisen.
Dazu kommen noch jene Zivildienstpflichtigen, die im Zuge des Sonderprogramms
zugewiesen werden.
Zu Frage 9:
Es ist mir ein vordringliches Anliegen, den von meinem Vorgänger übernommenen
„Rucksack“ möglichst schnell abzubauen und die Warteschlange trotz knapper Budgetmittel
nicht noch mehr zu verlängern. In diesem Sinne ist auch das Sonderprogramm für den
Zuweisungstermin Oktober 2000 zu verstehen.
Da mir die exakten Kosten für Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe für 2000 erst mit
Jahresende vorliegen werden, gestatten Sie mir auf die Zahlen des Jahres 1999
zurückzugreifen. Von den insgesamt 7.335 zu den Terminen Februar, Juni und Oktober in
diesem Jahr zugewiesenen Zivildienstpflichtigen hatten im Dezember 1999 405 Anspruch auf
Familienunterhalt (Monatsaufwand S 2.138.514,55) und 1.413 Anspruch auf Wohn -
kostenbeihilfe (Monatsaufwand 5 4.570.380,22).
Zu Frage 10:
Als Mitglied der Bundesregierung trage ich die im Regierungsprogramm vorgestellten
Maßnahmen zum Kapitel Bundesheer mit. Darunter fällt die Vorbereitung der
Entscheidungsgrundlagen für die Umgestaltung des Bundesheeres zu einem Freiwilligenheer
mit einer starken Milizkomponente. Ansonsten will ich dem Ergebnis der in diesem
Zusammenhang eingerichteten sicherheits - und verteidigungspolitischen Experten -
kommission, die auch die Auswirkungen der Umgestaltung des Bundesheeres auf den
Zivildienst und den Arbeitsmarkt zu evaluieren hat, nicht vorgreifen.