932/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und

Freunde, betreffend Ernährungsbericht und Zusatzpräparate

(Nr. 881/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Ja. Ein periodisches Erscheinen des Ernährungsberichtes ist in Abständen von ca.

fünf Jahren vorgesehen.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Seitens der Europäischen Kommission wurde Mitte Mai ein Vorschlag für eine Richt -

linie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvor -

schriften der Mitgliedstaaten für Nahrungsergänzungen vorgelegt. Einheitliche Be -

stimmungen hinsichtlich der Zusammensetzung und der zwingend vorgeschriebenen

Angaben werden grundsätzlich begrüßt und von mir unterstützt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Dort wo Anreicherungen gesundheitlich notwendig sind (z.B. Jodierung des Kochsal -

zes im Binnenland, wenn Trinkwasser und Nahrung keinen ausreichenden Jodidge -

halt aufweisen), werden diese auch von mir befürwortet. Europaweit einheitliche Re -

gelungen haben zur Voraussetzung, dass auch europaweit einheitliche gesundheitli -

che Erfordernisse gegeben sein müssen. Laut Weißbuch soll ein Kommissionsvor -

schlag bereits bis September 2000 vorliegen.

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Die Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe erfolgt dann, wenn diese Aus -

sage der Wahrheit entspricht, dem Produkt also jene Wirkung auch tatsächlich inne -

wohnt, deren Vorhandensein auf Grund der betreffenden Angaben von einem nicht

unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise erwartet wird, d.h. die An -

gaben dürfen den Konsumenten nicht in die Irre führen. Im Jahr 1997 wurden 103,

1998 wurden 138 positive Bescheide gemäß § 9 Abs. 3 LMG 1975 erlassen.