932/AB XXI.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und
Freunde, betreffend Ernährungsbericht und Zusatzpräparate
(Nr. 881/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ja. Ein periodisches Erscheinen des Ernährungsberichtes ist in Abständen von ca.
fünf Jahren vorgesehen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Seitens der Europäischen Kommission wurde Mitte Mai ein Vorschlag für eine Richt -
linie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvor -
schriften der Mitgliedstaaten für Nahrungsergänzungen vorgelegt. Einheitliche Be -
stimmungen hinsichtlich der Zusammensetzung und der zwingend vorgeschriebenen
Angaben werden grundsätzlich begrüßt und von mir unterstützt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Dort wo Anreicherungen gesundheitlich notwendig sind (z.B. Jodierung des Kochsal -
zes im Binnenland, wenn Trinkwasser und Nahrung keinen ausreichenden Jodidge -
halt aufweisen), werden diese auch von mir befürwortet. Europaweit einheitliche Re -
gelungen haben zur Voraussetzung, dass auch europaweit einheitliche gesundheitli -
che Erfordernisse gegeben sein müssen. Laut Weißbuch soll ein Kommissionsvor -
schlag bereits bis September 2000 vorliegen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe erfolgt dann, wenn diese Aus -
sage der Wahrheit entspricht, dem Produkt also jene Wirkung auch tatsächlich inne -
wohnt, deren Vorhandensein auf Grund der betreffenden Angaben von einem nicht
unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise erwartet wird, d.h. die An -
gaben dürfen den Konsumenten nicht in die Irre führen. Im Jahr 1997 wurden 103,
1998 wurden 138 positive Bescheide gemäß § 9 Abs. 3 LMG 1975 erlassen.