933/AB XXI.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen
und Freunde, betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften
an die BIG
(Nr. 912/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Der geplante Verkauf der bundeseigenen Liegenschaften an die Bundesimmobilien -
gesellschaft (BIG) ist Teil des Regierungsprogrammes der derzeitigen Bundesregie -
rung.
Zu Frage 2:
Mit dieser Lösung ist der Vorteil verbunden, dass sich aus dem Verkauf der Bundes -
liegenschaften Einnahmen für den Bund in Höhe von mindestens ATS 30 Mrd. erge -
ben. Weiters kommt man durch die Verpflichtung der nutzungsberechtigten Dienst -
stellen des Bundes zur Entrichtung einer Miete dem Prinzip der Kostenwahrheit nä -
her.
Aus Ressortsicht könnte die künftige Notwendigkeit, Miete zu zahlen, als Nachteil
betrachtet werden, auch wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes.
Zu Frage 3:
Die budgetäre Situation eines Ressorts hängt nicht primär von der Entwicklung ein -
zelner Ausgabenposten z.B. Mietkosten ab, sondern davon, in welcher Höhe Mittel
auf Grund des jährlichen
Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehen.
Zu Frage 4:
Die Übertragung der Eigentumsrechte an die BIG hat keinen Einfluss auf den Raum -
bedarf meines Ressorts.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich stehen derzeit keine Objekte zur Veräußerung zur Verfügung. Nach
Vorliegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden weitere Überlegungen an -
zustellen sein.
Zu Frage 6:
Ich halte die Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG für die günstigste
Lösung zur Erreichung einer effizienteren Immobilienbewirtschaftung.