933/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen

und Freunde, betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften

an die BIG

(Nr. 912/J)

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Der geplante Verkauf der bundeseigenen Liegenschaften an die Bundesimmobilien -

gesellschaft (BIG) ist Teil des Regierungsprogrammes der derzeitigen Bundesregie -

rung.

 

Zu Frage 2:

 

Mit dieser Lösung ist der Vorteil verbunden, dass sich aus dem Verkauf der Bundes -

liegenschaften Einnahmen für den Bund in Höhe von mindestens ATS 30 Mrd. erge -

ben. Weiters kommt man durch die Verpflichtung der nutzungsberechtigten Dienst -

stellen des Bundes zur Entrichtung einer Miete dem Prinzip der Kostenwahrheit nä -

her.

 

Aus Ressortsicht könnte die künftige Notwendigkeit, Miete zu zahlen, als Nachteil

betrachtet werden, auch wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes.

 

Zu Frage 3:

 

Die budgetäre Situation eines Ressorts hängt nicht primär von der Entwicklung ein -

zelner Ausgabenposten z.B. Mietkosten ab, sondern davon, in welcher Höhe Mittel

auf Grund des jährlichen Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehen.

Zu Frage 4:

 

Die Übertragung der Eigentumsrechte an die BIG hat keinen Einfluss auf den Raum -

bedarf meines Ressorts.

 

Zu Frage 5:

 

Grundsätzlich stehen derzeit keine Objekte zur Veräußerung zur Verfügung. Nach

Vorliegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden weitere Überlegungen an -

zustellen sein.

 

Zu Frage 6:

 

Ich halte die Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG für die günstigste

Lösung zur Erreichung einer effizienteren Immobilienbewirtschaftung.