935/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI SCHÖGGL und Kollegen haben am

07. Juni 2000 unter der Nr. 930/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Skinhead - Szene in

Bruck/Mur“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie

folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3a:

 

Neben Fremdenfeindlichkeit und rechtsextremen Denk -  und Handlungsmustern

existiert weiterhin ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit.

Die Überwiegende Mehrheit der jugendlichen Skinheads gehört jedoch nicht der

ideologisch und politisch gefestigten rechtsextremen Skinhead - Szene an, son -

dern kann als reine Mitläufer bezeichnet werden. Eine seriöse zahlenmäßige

Nennung von Gruppen oder Mitgliedern ist nicht möglich, weil die Skinheads in

der Regel über keine festen Organisationsstrukturen verfügen, die Mitglieder -

anzahl stark fluktuiert und nicht jedermann aufgrund seines Skinhead - typischen

Outfits der Szene zugerechnet werden kann. Regionale Schwerpunkte der Sze -

ne befinden sich derzeit insbesondere in der Obersteiermark, im Raum

St. Pölten, Amstetten und Melk, im Inn -  und Mühlviertel sowie im Raum Feldkirch,

Lustenau und Bregenz.

 

Zu Frage 4:

 

Die Vorfälle sind den Sicherheitsbehörden bekannt.

 

Zu Frage 5:

 

In der Obersteiermark hat sich besonders in Bruck/Mur eine gewaltbereite und

gewalttätige Szene entwickelt, die vor allem mit Sachbeschädigungen, Körper -

verletzungen und diversen Verwaltungsübertretungen in Erscheinung tritt.

Die Szene setzt sich überwiegend aus Jugendlichen aus dem sozialen Randbe -

reich zusammen, die vornehmlich provozieren wollen und ihre Gewalttaten oft -

mals unter starkem Alkoholeinfluss ausüben.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Seitens der Sicherheitsbehörden wird dieser Szene größtes Augenmerk zuge -

wendet und jedes strafbare Verhalten konsequent verfolgt. Aufgrund von Ge -

walttätigkeiten wurden im letzten Monat drei Angehörige der Skinheadszene

Bruck/Mur über Auftrag des Landesgerichtes für Strafsachen Leoben verhaf -

tet. Um die Bevölkerung zu schützen, wird jedoch neben den repressiven Maß -

nahmen besonderer Wert auf die Verhinderung von strafbaren Handlungen

gelegt. Neben den präventiven sicherheitspolizeilichen Aufgaben, wie verstärkte

Streifentätigkeit, Lokalkontrollen, schwerpunktmäßige Überwachung der Szene,

wird seitens der Sicherheitsbehörden eine gezielte Informations -  und Aufklä -

rungstätigkeit mit den Schulbehörden und den mit der Jugendbetreuung befaß -

ten Einrichtungen durchgeführt. Jugendkontaktbeamte stehen im direkten Kon -

takt mit der Skinhead - Szene.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Es liegen bei den Sicherheitsbehörden keine detaillierten österreichweiten sta -

tistischen Auswertungen über von Skinheads begangene „Übergriffe“ vor.

 

Zu Frage 11:

 

Diesbezüglich weise ich auf das Verbrechensopfergesetz hin. Bei sozialer Not -

lage des Opfers leistet auch der gemeinnützige Verein „Weisser Ring" Unter -

stützung.

 

Zu Frage 12:

 

Die Erfahrungen zeigen, dass gewalttätige Aktionen von Skinheads meist nicht

vorgeplant sind, sondern spontan und oftmals unter Alkoholeinfluss stattfinden.

Allfällige Anstifter werden wie unmittelbare Täter nach den einschlägigen ge -

setzlichen Bestimmungen behandelt.