938/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 888/J - NR/2000, betreffend

Kostenentwicklung der Schieneninfrastruktur und Investitionsvorhaben im öffentlichen

Verkehr in Oberösterreich, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde

am 6. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Die Entwicklung des Infrastrukturbenützungsentgeltes in den letzten drei Jahren ist

im Detail aus den beigelegten Infrastrukturbenützungsentgeltregelungen für die

Jahre 1998 und 1999 ersichtlich. Die Benützungsentgeltregelung für das Jahr 2000

ist der für die Jahre 1998 und 1999 hinsichtlich der zugrundegelegten Kriterien

identisch und unterscheidet sich hinsichtlich der Preisparameter.

 

Das ÖBB - Infrastrukturbenutzungsentgelt (IBE) stellt sich im Sinne wie folgt dar:

1997:       3.384Mio S

1998:       3.504 Mio S

1999:       3.695 Mio S

Auf Strecken, die in OÖ liegen bzw. OÖ berühren, fiel nachstehendes IBE an:


 

 

Zu Frage 2:

Das Unternehmen ÖBB wurde mit dem Bundesbahngesetz 1992 hinsichtlich seines

Absatzbereiches, also des Personen -  und Güterverkehrs, in die wirtschaftliche

Unabhängigkeit entlassen. Es unterliegt daher die Tarifgestaltung im Personen -  und

Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen und das

Kostenmanagement der ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB.

Ich darf auf die beiliegende Stellungnahme der ÖBB verweisen.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 9:

Es besteht die Absicht des Vorstandes der ÖBB bei bestimmten Nebenbahnen den

Personen -  bzw. Güterverkehr oder den Betrieb der Infrastruktur einzustellen. Es

werden zu diesem Thema jedoch noch Gespräche mit dem Vorstand der ÖBB

stattfinden. Wie ich in der "Aktuellen Stunde des Parlaments" am 6.6.2000 feststellte,

wird es aber zu keinem Kahlschlag bei den Nebenbahnen kommen.

 

Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen

möglich:

a. Die ÖBB stellen den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein

Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien

Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten

Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land aber auch sonstige

Interessierte können außerdem Verkehrsdienstverträge mit diesen neuen

konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte

Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.

 

b. Die ÖBB beabsichtigen den Personen -  und Güterverkehr und den Betrieb der

     Infrastruktur einzustellen

Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 Eisenbahngesetz. D.h. die

ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde stellen. Nach

entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf einer von den ÖBB eingestellten

Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche - europaweite -

Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die Aufrechterhaltung des

Betriebes gesucht werden. Die Ausschreibungskriterien könnten dabei nach

folgenden Prioritäten geordnet werden:

-              Betrieb der Infrastruktur und des Güter -  und Personenverkehrs

-              Güter -  und Personenverkehr

-              Personen -  oder Güterverkehr

-              Anschlussbahnähnlicher Betrieb

-              Betrieb als Museumsbahn.

 

Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen

auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen analog zu den Regelungen für

Privatbahnen zur Verfügung stellen. Bei Übernahme des Betriebes der Infrastruktur

würden auch für Dritte die Erhaltung der Infrastruktur gemäß dem

Privatbahnunterstützungsgesetz gefördert werden.

Ich darf diesbezüglich wieder auf die beiliegende Stellungnahme der ÖBB hinweisen.

 

Zu Frage 5:

In den Gesamtverkehrskonzepten des Landes Oberösterreich wird die

Verkehrssituation im Großraum Linz als besonderer Problembereich erkannt. In einer

Reihe von Studien werden die Erfordernisse für einen zukunftsfähigen öffentlichen

Verkehr präzisiert und bis zu Detailmaßnahmen konkretisiert. Die Summe dieser

Maßnahmen wird als "Nahverkehrsprogramm Großraum Linz“ bezeichnet.

 

Der Ausbau einer bedarfsorientierten Verkehrsinfrastruktur, die den Anforderungen

der Raumordnung, des Umweltschutzes sowie eines effizienten Einsatzes

öffentlicher Mittel gerecht werden soll, bedarf der engen Zusammenarbeit zwischen

den Gebietskörperschaften und den Verkehrsunternehmen.

 

Zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich wurden bereits unter Beiziehung

von Vertretern der Österreichischen Bundesbahnen diesbezügliche Gespräche

geführt und ein Übereinkommen über die Infrastrukturplanung „Regionaler

Schienenverkehr im Großraum Linz“ abgeschlossen. Dieses Übereinkommen sieht

die Erstellung und die Finanzierung ausgereifter Konzepte für die Realisierung

verschiedener Projekte im Rahmen des nahverkehrsgerechten Ausbaues der

Eisenbahninfrastruktur im Großraum Linz vor.

 

Als konkrete Projekte wären unter anderem

- der nahverkehrsgerechte Ausbau des Linzer Hauptbahnhofes

- die Einbindung der Linzer Lokalbahn (LILO) in den Linzer Hauptbahnhof

- der nahverkehrsgerechte Ausbau des Streckenabschnittes zwischen St. Valentin

   und Steyr

- der nahverkehrsgerechte Ausbau der Donauuferbahn im Streckenabschnitt

   zwischen St. Valentin und St. Nikola - Struden

zu nennen.

 

Darüberhinaus sind im derzeit laufenden Projekt „Ausbau der Pyhrnstrecke“

verschiedene Ausbaumaßnamen, wie z. B. ein abschnittsweiser zweigleisiger

Ausbau zur Erhöhung der Streckenkapazität und zur Verbesserung der

Betriebsqualität sowie Linienverbesserungen für eine Anhebung der Geschwindigkeit

bis 140 km/h, beabsichtigt. Die Priorisierung der jeweiligen Ausbaumaßnahmen wird

primär nach betriebswirtschaftlichen Kriterien vorgenommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind den Österreichischen Bundesbahnen

nachstehende Ausbaumaßnahmen zur Planung bzw. zum Bau übertragen:

-    Linienverbesserung zwischen Ried - Diepersdorf und Wartberg a.d. Krems

-    Umbau des Bahnhofes Wartberg a.d. Krems

-    Linienverbesserung zwischen Wartberg a.d. Krems und Nußbach

-    Linienverbesserung im Bereich Schlierbach.

 

Hinsichtlich des geplanten viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke zwischen

Attnang - Puchheim und Salzburg wurde die Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG

nunmehr von mir beauftragt, die übertragene Planung einer Hochleistungsstrecke in

diesem Streckenabschnitt vorerst eingeschränkt als Korridoruntersuchung

weiterzuführen. Im Rahmen dieser Untersuchung soll vordringlich der von den

Vertretern der betroffenen Gemeinden dieser Region ausgearbeitete Fragenkatalog

betreffend die Notwendigkeit, die Zweckmäßigkeit sowie die Sinnhaftigkeit des

geplanten viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke zwischen Attnang - Puchheim

und Salzburg durch eine Expertengruppe beantwortet werden, um damit die

Planungsgrundsätze bzw. die Planungsvorgaben für dieses Vorhaben umfassend

und schlüssig begründen zu können.

Angesichts der angespannten Budgetsituation sehe ich jedoch die Notwendigkeit,

sämtliche Eisenbahninfrastrukturprojekte - auch jene im Bundesland Oberösterreich -

kritisch zu prüfen und bezüglich der Investitionserfordernisse und Nutzwirkungen zu

optimieren und darauf aufbauend entsprechende Entscheidungen zu treffen und

erforderlichenfalls Anpassungen vorzunehmen.

 

Zu den Fragen 6, 7 und 8:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die in der Anfrage angesprochene Arbeitsgruppe

für Investitionen und Verkehr unter Federführung des Bundesministeriums für

Finanzen steht. Eine Einflussnahme auf die einzelnen Bundesländer, entsprechende

Daten künftig benötigter Investitionen und Investitionszuschüsse für den öffentlichen

Verkehr darzustellen, obliegt daher in erster Linie diesem Ressort.

 

Lt. Information des Bundesministeriums für Finanzen haben noch nicht alle

Bundesländer entsprechende Daten künftig benötigter Investitionen und

Investitionszuschüsse dem do. Ressort vorgelegt. Das Bundesministerium für

Finanzen ist jedenfalls bemüht, auch die Vorlage der seitens der Länder

notwendigen Daten zu erwirken, um einen zügigen Fortgang der vom Parlament

beschlossenen Arbeitsgruppe zu gewährleisten.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Gemäß § 29 bedarf die vorübergehende oder dauernde Einstellung einer

Eisenbahnstrecke bzw eines  - streckenteils der Genehmigung der

Eisenbahnbehörde.

 

Die Erfüllung der durch das Unternehmen nachzuweisenden Voraussetzungen des

§ 29 EisbG insbesondere, ob die Bemühungen um eine Übernahme der genannten

Eisenbahnstrecke zu kaufmännisch gerechtfertigten Bedingungen im Rahmen einer

entsprechend transparenten und mit Öffentlichkeitscharakter versehenen

Nachfolgersuche als erfolglos betrachtet werden, sind der Eisenbahnbehörde durch

entsprechende Dokumentationen nachzuweisen.

Für die Strecke Rohr - Bad Hall ist bei der Eisenbahnbehörde der Antrag der ÖBB

auf Gesamteinstellung anhängig, wobei eine derartige Dokumentation derzeit bei

der Behörde noch nicht vorliegt und ist diese von den ÖBB nachzureichen

Erforderlichenfalls kann die Behörde zur Überprüfung dessen im Hinblick auf einen

Nachfolgeverkehr durch einen Dritten eine Interessentensuche veranlassen.

 

Ob eine Konzession an einen Dritten verliehen werden kann, wird von dem Ergebnis

des anhängigen Verfahrens und positivem Abschluss eines Konzessionsverfahrens -

bei entsprechender Antragstellung - abhängen.

Stellungnahme der ÖBB vom 10.7.00

 

Zu Frage 2:

Die Betriebsaufwendungen der ÖBB erhöhten sich in den Jahren 1997 bis 1999 um folgende

Abgaben:

                                                                              1997        1998        1999

Energieabgabe                                                    218 Mio S              207 Mio S               217 Mio S

Kommunalabgabe                                                              ------        208 Mio S              215 Mio S

 

Ab dem Geschäftsjahr 2000 entstehen dem Unternehmen zusätzliche Aufwendungen aus dem

Wirksam werden der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung und zum

Insolvenzausgleichsfonds.

 

Zu Frage 3:

Die ÖBB beabsichtigten aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen die Einstellung des

Güterverkehrs auf der Strecke Wels Hbf. - Grünau im Almtal.

 

Zu Frage 4:

An Attraktivierungsmaßnahmen sind im regionalen Personenverkehr primär

Fahrzeitverkürzungen, Fahrplananpassungen, Anschlußverbesserungen sowie der sukzessive

Einsatz von modernen Fahrbetriebsmitteln geplant.

 

Im Bereich des Güterverkehrs sind die ÖBB verstärkt bemüht, die Angebotsentwicklung auf

Regionalstrecken mit geringem Verkehrsaufkommen unter besonderer Berücksichtigung

individueller Wünsche der verladenden Wirtschaft zu führen.