938/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 888/J - NR/2000, betreffend
Kostenentwicklung der Schieneninfrastruktur und Investitionsvorhaben im öffentlichen
Verkehr in Oberösterreich, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde
am 6. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die Entwicklung des Infrastrukturbenützungsentgeltes in den letzten drei Jahren ist
im Detail aus den beigelegten Infrastrukturbenützungsentgeltregelungen für die
Jahre 1998 und 1999 ersichtlich. Die Benützungsentgeltregelung für das Jahr 2000
ist der für die Jahre 1998 und 1999 hinsichtlich der zugrundegelegten Kriterien
identisch und unterscheidet sich hinsichtlich der Preisparameter.
Das ÖBB - Infrastrukturbenutzungsentgelt (IBE) stellt sich im Sinne wie folgt dar:
1997: 3.384Mio S
1998: 3.504 Mio S
1999: 3.695 Mio
S
Auf Strecken, die in OÖ liegen bzw. OÖ berühren, fiel nachstehendes IBE an:

Zu Frage 2:
Das Unternehmen ÖBB wurde mit dem Bundesbahngesetz 1992 hinsichtlich seines
Absatzbereiches, also des Personen - und Güterverkehrs, in die wirtschaftliche
Unabhängigkeit entlassen. Es unterliegt daher die Tarifgestaltung im Personen - und
Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen und das
Kostenmanagement der ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB.
Ich darf auf die beiliegende Stellungnahme der ÖBB verweisen.
Zu den Fragen 3, 4 und 9:
Es besteht die Absicht des Vorstandes der ÖBB bei bestimmten Nebenbahnen den
Personen - bzw. Güterverkehr oder den Betrieb der Infrastruktur einzustellen. Es
werden zu diesem Thema jedoch noch Gespräche mit dem Vorstand der ÖBB
stattfinden. Wie ich in der "Aktuellen Stunde des Parlaments" am 6.6.2000 feststellte,
wird es aber zu keinem Kahlschlag bei den Nebenbahnen kommen.
Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen
möglich:
a. Die ÖBB stellen den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein
Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien
Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten
Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land aber auch sonstige
Interessierte können außerdem Verkehrsdienstverträge mit diesen neuen
konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte
Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.
b. Die ÖBB beabsichtigen den Personen - und Güterverkehr und den Betrieb der
Infrastruktur einzustellen
Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 Eisenbahngesetz. D.h. die
ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde stellen. Nach
entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf einer von den ÖBB eingestellten
Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche - europaweite -
Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die Aufrechterhaltung des
Betriebes gesucht werden. Die Ausschreibungskriterien könnten dabei nach
folgenden Prioritäten geordnet werden:
- Betrieb der Infrastruktur und des Güter - und Personenverkehrs
- Güter - und Personenverkehr
- Personen - oder Güterverkehr
- Anschlussbahnähnlicher Betrieb
- Betrieb als Museumsbahn.
Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen
auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen analog zu den Regelungen für
Privatbahnen zur Verfügung stellen. Bei Übernahme des Betriebes der Infrastruktur
würden auch für Dritte die Erhaltung der Infrastruktur gemäß dem
Privatbahnunterstützungsgesetz gefördert werden.
Ich darf diesbezüglich wieder auf die beiliegende Stellungnahme der ÖBB hinweisen.
Zu Frage 5:
In den Gesamtverkehrskonzepten des Landes Oberösterreich wird die
Verkehrssituation im Großraum Linz als
besonderer Problembereich erkannt. In einer
Reihe von Studien werden die Erfordernisse für einen zukunftsfähigen öffentlichen
Verkehr präzisiert und bis zu Detailmaßnahmen konkretisiert. Die Summe dieser
Maßnahmen wird als "Nahverkehrsprogramm Großraum Linz“ bezeichnet.
Der Ausbau einer bedarfsorientierten Verkehrsinfrastruktur, die den Anforderungen
der Raumordnung, des Umweltschutzes sowie eines effizienten Einsatzes
öffentlicher Mittel gerecht werden soll, bedarf der engen Zusammenarbeit zwischen
den Gebietskörperschaften und den Verkehrsunternehmen.
Zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich wurden bereits unter Beiziehung
von Vertretern der Österreichischen Bundesbahnen diesbezügliche Gespräche
geführt und ein Übereinkommen über die Infrastrukturplanung „Regionaler
Schienenverkehr im Großraum Linz“ abgeschlossen. Dieses Übereinkommen sieht
die Erstellung und die Finanzierung ausgereifter Konzepte für die Realisierung
verschiedener Projekte im Rahmen des nahverkehrsgerechten Ausbaues der
Eisenbahninfrastruktur im Großraum Linz vor.
Als konkrete Projekte wären unter anderem
- der nahverkehrsgerechte Ausbau des Linzer Hauptbahnhofes
- die Einbindung der Linzer Lokalbahn (LILO) in den Linzer Hauptbahnhof
- der nahverkehrsgerechte Ausbau des Streckenabschnittes zwischen St. Valentin
und Steyr
- der nahverkehrsgerechte Ausbau der Donauuferbahn im Streckenabschnitt
zwischen St. Valentin und St. Nikola - Struden
zu nennen.
Darüberhinaus sind im derzeit laufenden Projekt „Ausbau der Pyhrnstrecke“
verschiedene Ausbaumaßnamen, wie z. B. ein abschnittsweiser zweigleisiger
Ausbau zur Erhöhung der Streckenkapazität und zur Verbesserung der
Betriebsqualität sowie Linienverbesserungen für eine Anhebung der Geschwindigkeit
bis 140 km/h, beabsichtigt. Die Priorisierung der jeweiligen Ausbaumaßnahmen wird
primär nach betriebswirtschaftlichen
Kriterien vorgenommen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind den Österreichischen Bundesbahnen
nachstehende Ausbaumaßnahmen zur Planung bzw. zum Bau übertragen:
- Linienverbesserung zwischen Ried - Diepersdorf und Wartberg a.d. Krems
- Umbau des Bahnhofes Wartberg a.d. Krems
- Linienverbesserung zwischen Wartberg a.d. Krems und Nußbach
- Linienverbesserung im Bereich Schlierbach.
Hinsichtlich des geplanten viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke zwischen
Attnang - Puchheim und Salzburg wurde die Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG
nunmehr von mir beauftragt, die übertragene Planung einer Hochleistungsstrecke in
diesem Streckenabschnitt vorerst eingeschränkt als Korridoruntersuchung
weiterzuführen. Im Rahmen dieser Untersuchung soll vordringlich der von den
Vertretern der betroffenen Gemeinden dieser Region ausgearbeitete Fragenkatalog
betreffend die Notwendigkeit, die Zweckmäßigkeit sowie die Sinnhaftigkeit des
geplanten viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke zwischen Attnang - Puchheim
und Salzburg durch eine Expertengruppe beantwortet werden, um damit die
Planungsgrundsätze bzw. die Planungsvorgaben für dieses Vorhaben umfassend
und schlüssig begründen zu können.
Angesichts der angespannten Budgetsituation sehe ich jedoch die Notwendigkeit,
sämtliche Eisenbahninfrastrukturprojekte - auch jene im Bundesland Oberösterreich -
kritisch zu prüfen und bezüglich der Investitionserfordernisse und Nutzwirkungen zu
optimieren und darauf aufbauend entsprechende Entscheidungen zu treffen und
erforderlichenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die in der Anfrage angesprochene Arbeitsgruppe
für Investitionen und Verkehr unter Federführung des Bundesministeriums für
Finanzen steht. Eine Einflussnahme auf die einzelnen Bundesländer, entsprechende
Daten künftig benötigter Investitionen und Investitionszuschüsse für den öffentlichen
Verkehr darzustellen, obliegt daher in erster Linie diesem Ressort.
Lt. Information des Bundesministeriums für Finanzen haben noch nicht alle
Bundesländer entsprechende Daten
künftig benötigter Investitionen und
Investitionszuschüsse dem do. Ressort vorgelegt. Das Bundesministerium für
Finanzen ist jedenfalls bemüht, auch die Vorlage der seitens der Länder
notwendigen Daten zu erwirken, um einen zügigen Fortgang der vom Parlament
beschlossenen Arbeitsgruppe zu gewährleisten.
Zu den Fragen 10 und 11:
Gemäß § 29 bedarf die vorübergehende oder dauernde Einstellung einer
Eisenbahnstrecke bzw eines - streckenteils der Genehmigung der
Eisenbahnbehörde.
Die Erfüllung der durch das Unternehmen nachzuweisenden Voraussetzungen des
§ 29 EisbG insbesondere, ob die Bemühungen um eine Übernahme der genannten
Eisenbahnstrecke zu kaufmännisch gerechtfertigten Bedingungen im Rahmen einer
entsprechend transparenten und mit Öffentlichkeitscharakter versehenen
Nachfolgersuche als erfolglos betrachtet werden, sind der Eisenbahnbehörde durch
entsprechende Dokumentationen nachzuweisen.
Für die Strecke Rohr - Bad Hall ist bei der Eisenbahnbehörde der Antrag der ÖBB
auf Gesamteinstellung anhängig, wobei eine derartige Dokumentation derzeit bei
der Behörde noch nicht vorliegt und ist diese von den ÖBB nachzureichen
Erforderlichenfalls kann die Behörde zur Überprüfung dessen im Hinblick auf einen
Nachfolgeverkehr durch einen Dritten eine Interessentensuche veranlassen.
Ob eine Konzession an einen Dritten verliehen werden kann, wird von dem Ergebnis
des anhängigen Verfahrens und positivem Abschluss eines Konzessionsverfahrens -
bei entsprechender Antragstellung -
abhängen.
Stellungnahme der ÖBB vom 10.7.00
Zu Frage 2:
Die Betriebsaufwendungen der ÖBB erhöhten sich in den Jahren 1997 bis 1999 um folgende
Abgaben:
1997 1998 1999
Energieabgabe 218 Mio S 207 Mio S 217 Mio S
Kommunalabgabe ------ 208 Mio S 215 Mio S
Ab dem Geschäftsjahr 2000 entstehen dem Unternehmen zusätzliche Aufwendungen aus dem
Wirksam werden der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung und zum
Insolvenzausgleichsfonds.
Zu Frage 3:
Die ÖBB beabsichtigten aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen die Einstellung des
Güterverkehrs auf der Strecke Wels Hbf. - Grünau im Almtal.
Zu Frage 4:
An Attraktivierungsmaßnahmen sind im regionalen Personenverkehr primär
Fahrzeitverkürzungen, Fahrplananpassungen, Anschlußverbesserungen sowie der sukzessive
Einsatz von modernen Fahrbetriebsmitteln geplant.
Im Bereich des Güterverkehrs sind die ÖBB verstärkt bemüht, die Angebotsentwicklung auf
Regionalstrecken mit geringem Verkehrsaufkommen unter besonderer Berücksichtigung
individueller Wünsche der verladenden Wirtschaft zu führen.