94/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Antrage Nr. 88/J - NR/1999, betreffend Ausbau der B 125, die

die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 25. November 1999 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Entsprechend der Entschließung des Nationalrats vom 16. Juni 1999 führen das

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und mein Ressort zur

Zusammenführung von Masterplan und GSD - Studie in den Bundesverkehrswegeplan

gemeinsam verkehrsträgerübergreifende Untersuchungen jener Korridore durch, in denen sich

die Inhalte dieser beiden Konzepte unterscheiden.

 

Die Bearbeitung des Mühlkreiskorridors wurde erst neulich, nämlich am 16. November 1999

mit der Beauftragung der „ARGE Korridoruntersuchung B 310“ unter der Federführung des

Ziviltechnikerbüros Rinderer begonnen. Sie soll bis Mitte Juli dieses Jahres fertiggestellt sein.

 

Wie bei allen derartigen Studien wird auch in diesem Falle der Bemessung eines künftigen

Straßenquerschnitts das Zusammenwirken von Straße und Schiene unter der Annahme, daß

die Summerauer Bahn gemäß dem Masterplan ausgebaut und auf dieser Linie ein attraktives

Fahrplanangebot hergestellt wird, zugrunde gelegt.

Zu Frage 2:

 

Verhandlungen mit der ASFINAG, die darüber hinausgehenden oder die Ergebnisse der

Untersuchung in irgendeiner Weise präjudizieren könnten, sind meinem Ressort nicht

bekannt.

 

Zu den Fragen 3, 4, 5, 6 und 7:

 

Schon heute scheint aufgrund der vorliegenden Prognosewerte ziemlich klar zu sein, daß die

zu erwartende Verkehrsnachfrage den Bau einer Vollautobahn nicht rechtfertigt. Im Rahmen

der Korridoruntersuchung werden aber auch verkehrsstrategische und standortpolitische

Überlegungen einfließen müssen, weiters wird auch das Einvernehmen mit der Tschechischen

Republik herzustellen sein.

 

Die Entscheidung über konkrete Ausbauziele und Prioritäten wird alle wichtigen Aspekte,

insbesondere aber den Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, mit dem

entsprechenden Gewicht berücksichtigen müssen.

 

Es wird daher erst nach Abschluß dieser Korridoruntersuchung möglich sein, über

Ausbauquerschnitte, die entsprechenden verkehrlichen Auswirkungen, Realisierungshorizonte

und Kosten Auskunft zu geben, wobei die Finanzierung jedenfalls im üblichen Rahmen, das

heißt, auf der Grundlage der Mauteinnahmen der ASFINAG aus der PKW - Vignette und dem

geplanten Road Pricing erfolgen wird.

 

Zu Frage 8:

 

Die Frage, wie sich eine zusätzliche Anschlußstelle im Bereich Altenberger Straße / Uni Linz

auswirkt, hat nur wenig mit einem Ausbau der B 125 zu tun und ist auf lokaler Ebene und mit

dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zu klären.

 

Zu den Fragen 9, 10 und 11:

 

Ob eine hochrangige Straße den rechtlichen Status einer TEN - Verbindung erhalten soll, ist

eine verkehrsstrategische Frage. Mein Ressort hat gegen die Aufnahme nicht anbaufreier

Verbindungen in das TEN - Netz insoferne Bedenken, als zumindest längerfristig

Einschränkungen der Souveränitätsrechte auf diesem Netz nicht auszuschließen sind. Im

Hinblick auf die alle fünf Jahre, als nächstes 2001, vorgesehene Revision der TEN sind

diesbezügliche Entscheidungen jedenfalls noch in diesem Jahr zu fällen.