94/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Antrage Nr. 88/J - NR/1999, betreffend Ausbau der B 125, die
die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 25. November 1999 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Entsprechend der Entschließung des Nationalrats vom 16. Juni 1999 führen das
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und mein Ressort zur
Zusammenführung von Masterplan und GSD - Studie in den Bundesverkehrswegeplan
gemeinsam verkehrsträgerübergreifende Untersuchungen jener Korridore durch, in denen sich
die Inhalte dieser beiden Konzepte unterscheiden.
Die Bearbeitung des Mühlkreiskorridors wurde erst neulich, nämlich am 16. November 1999
mit der Beauftragung der „ARGE Korridoruntersuchung B 310“ unter der Federführung des
Ziviltechnikerbüros Rinderer begonnen. Sie soll bis Mitte Juli dieses Jahres fertiggestellt sein.
Wie bei allen derartigen Studien wird auch in diesem Falle der Bemessung eines künftigen
Straßenquerschnitts das Zusammenwirken von Straße und Schiene unter der Annahme, daß
die Summerauer Bahn gemäß dem Masterplan ausgebaut und auf dieser Linie ein attraktives
Fahrplanangebot hergestellt wird, zugrunde
gelegt.
Zu Frage 2:
Verhandlungen mit der ASFINAG, die darüber hinausgehenden oder die Ergebnisse der
Untersuchung in irgendeiner Weise präjudizieren könnten, sind meinem Ressort nicht
bekannt.
Zu den Fragen 3, 4, 5, 6 und 7:
Schon heute scheint aufgrund der vorliegenden Prognosewerte ziemlich klar zu sein, daß die
zu erwartende Verkehrsnachfrage den Bau einer Vollautobahn nicht rechtfertigt. Im Rahmen
der Korridoruntersuchung werden aber auch verkehrsstrategische und standortpolitische
Überlegungen einfließen müssen, weiters wird auch das Einvernehmen mit der Tschechischen
Republik herzustellen sein.
Die Entscheidung über konkrete Ausbauziele und Prioritäten wird alle wichtigen Aspekte,
insbesondere aber den Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, mit dem
entsprechenden Gewicht berücksichtigen müssen.
Es wird daher erst nach Abschluß dieser Korridoruntersuchung möglich sein, über
Ausbauquerschnitte, die entsprechenden verkehrlichen Auswirkungen, Realisierungshorizonte
und Kosten Auskunft zu geben, wobei die Finanzierung jedenfalls im üblichen Rahmen, das
heißt, auf der Grundlage der Mauteinnahmen der ASFINAG aus der PKW - Vignette und dem
geplanten Road Pricing erfolgen wird.
Zu Frage 8:
Die Frage, wie sich eine zusätzliche Anschlußstelle im Bereich Altenberger Straße / Uni Linz
auswirkt, hat nur wenig mit einem Ausbau der B 125 zu tun und ist auf lokaler Ebene und mit
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zu klären.
Zu den Fragen 9, 10 und 11:
Ob eine hochrangige Straße den rechtlichen Status einer TEN - Verbindung erhalten soll, ist
eine verkehrsstrategische Frage. Mein Ressort hat gegen die Aufnahme nicht anbaufreier
Verbindungen in das TEN - Netz insoferne Bedenken, als zumindest längerfristig
Einschränkungen der Souveränitätsrechte auf diesem Netz nicht auszuschließen sind. Im
Hinblick auf die alle fünf Jahre, als nächstes 2001, vorgesehene Revision der TEN sind
diesbezügliche Entscheidungen jedenfalls noch in diesem Jahr zu fällen.