942_u1/AB XXI.GP

 

Wie in meiner Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 943/J -

NR/2000 vom 26. Juli d.  J., betreffend Nicht - Einhaltung des Fahrverbotes für

Lastkraftwagen, die die Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossinnen am 7.

Juni 2000 an mich gerichtet haben, angekündigt, habe ich die Frage nach

Ausnahmebewilligungen für konkret angeführte LkW an die für die Vollziehung der

Straßenverkehrsordung zuständigen Länder weitergeleitet.

Die nunmehr vorliegenden Stellungnahmen haben ergeben, dass kein Land für die in

der Anfrage genannten Fahrzeuge Ausnahmebewilligungen vom

Wochenendfahrverbot erteilt hat bzw. aufgrund der bloßen Angabe des

Kennzeichens nicht erhoben werden kann, ob eine solche Ausnahmebewilligung

erteilt wurde, weil die Register nicht kennzeichen - sondern unternehmensbezogen

geführt werden.