942/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 943/J - NR/2000, betreffend Nicht -
Einhaltung des Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge, die die Abgeordneten DDr.
Niederwieser und Genossinnen am 7. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die automatischen Dauerzählstellen auf Autobahnen und Bundesstraßen liefern
laufend Daten über Verkehrsstärken differenziert nach Wochentagen bzw.
Tagesgruppen. Oft sind diese Daten auch nach Fahrzeuggruppen (z.B.
Gesamtverkehr, LKW, Schwerlastzüge) differenziert. Eine exakte tageszeitliche
Zuordnung (etwa auf die Zeit des Fahrverbotes) ist grundsätzlich nicht vorgesehen,
wäre aber durch aufwendige Sonderauswertungen der Urdaten voraussichtlich
möglich. Eine Differenzierung dieser Daten nach Transitverkehr oder anderen
Verkehrszwecken ist nicht möglich, da diese Merkmale automatisch nicht erfasst
werden können.
Eine regelmäßige Publikation der Daten erfolgt in der Reihe ‚Automatische
Straßenverkehrszählung - Jahresbericht“.
Nicht zuletzt aus diesem Grund - um eine bessere Datenbasis für diesen
Streckenbereich zu erhalten - hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit im Auftrag
des BMVIT in jüngster Zeit eine Erhebung
des LKW - Verkehrs (inklusive ihrer
Ladung) auf den wichtigsten österreichischen Transitstrecken durchgeführt. Die
Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.
Zu Frage 3:
An den bestehenden Mautstellen der alpenquerenden Autobahn - und Schnell -
straßenabschnitte werden die Fahrzeugfrequenzen rund um die Uhr erfasst. Die
Fahrzeugdifferenzierung erfolgt nach Mauttarifkategorien, beim Güterverkehr also in
Fahrzeuge bis 3 Achsen bzw. Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen.
Differenzierungen auch nach bestimmten Stundengruppen könnten nur durch
Sonderauswertungen bzw. Sondererhebungen ermittelt werden. Lediglich an der
Mautstelle Schönberg der Brennerautobahn wird der Schwerlastverkehr während der
Nachtstunden (22.00 bis 5.00 Uhr = doppelter Tarif) regelmäßig ausgewertet.
Zu Frage 4:
Das Wochenend - und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen ist in § 42 Abs. 1 bis 4
der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Überwachung der Einhaltung dieser
Fahrverbote stellt einen Aspekt der Vollziehung dieser gesetzlichen Bestimmungen
dar und fällt gemäß Art. 11 B - VG in die Zuständigkeit der Länder.
Zu Frage 5:
Im Rahmen einer Initiative zur Erarbeitung eines LKW - Kontrollkonzeptes, die mein
Ressort ergriffen hat, wurden sowohl alle betroffenen Bundesdienststellen (auch das
BMI) als auch die Landesregierungen gebeten, ihre Wünsche und Vorstellungen
bezüglich der Kontrollen bekanntzugeben, damit ein koordiniertes und
harmonisiertes Vorgehen bei der Durchführung der Kontrollen ermöglicht wird. Die
Rechtmäßigkeit von LKW - Verkehr zur Zeit des Wochenendfahrverbotes stellt einen
der zu kontrollierenden Punkte dar.
Zu Frage 6:
Auch für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen vom Wochenend - und
Feiertagsfahrverbot sind die Länder zuständig; daher liegen mir keine Informationen
über konkret erteilte Ausnahmebewilligungen vor. Auch muss nicht jeder
Lastkraftwagen, der am Wochenende auf österreichischen Straßen unterwegs ist,
über eine Ausnahmebewilligung
verfügen, da es - je nach der Ladung bzw. auch im
Rahmen des Kombinierten Verkehrs - auch gesetzliche Ausnahmen von diesen
Fahrverboten gibt. Auch muss eine Ausnahmebewilligung nicht unbedingt von der
Landesregierung des Landes erteilt worden sein, in dem ein LKW angetroffen wird;
wenn nämlich mehrere Bundesländer durchfahren werden, so wird nur eine einzige
Ausnahmebewilligung in Form eines einheitlichen Bescheides der betroffenen
Länder erteilt. Ich habe daher Ihre Anfrage nach Ausnahmebewilligungen für konkret
angeführte LKW an die Ämter der Landesregierungen weitergeleitet und werde
allfällige Antworten nach deren Einlangen sobald wie möglich nachreichen.
Zu Frage 7:
Der Bahnhof Wörgl liegt im Einzugsbereich des Autobahnknotens Innsbruck -
Kranebitten.
Zu Frage 8:
Ja, diese Bestimmungen haben sich seit vielen Jahren bewährt und sind sowohl den
Behörden als auch der Transportwirtschaft bestens vertraut.
Zu Frage 9 und 10:
Ja. Auch seitens der Länder besteht größtes Interesse an einer restriktiven Erteilung
von Ausnahmebewilligungen und einer strikten Einhaltung der gesetzlichen
Fahrverbote.
Zu Frage 11:
In jüngerer Zeit wurden an das BMVIT zunehmend diesbezügliche Beschwerden
seitens des österreichischen Transportgewerbes herangetragen. Kritisiert wird
hierbei insbesondere, dass von Frächtern aus den Oststaaten, für die die
Personalkosten eine weitaus geringere Größe darstellen als für österreichische
Transportunternehmen, zahlreiche Fahrten mit kleinen LKW unter 3,5 t Nutzlast
durchgeführt werden und das Aufkommen dieser Fahrzeuggruppe im internationalen
Verkehr stark zugenommen hat. Die Gründe liegen vor allem darin, dass diese LKW -
Gruppe von zahlreichen Verboten bzw. Geboten ausgenommen sind
(Kontingentpflicht, Ökopunkte, Nachtfahrverbot, Wochenend - und
Feiertagsfahrverbot, Sommerreiseverordnung, Fahrtenschreiber - eine Kontrolle der
Lenk - und Ruhezeiten ist somit nicht
möglich).
Das BMVIT bemüht sich, mit entsprechenden Maßnahmen, bestehenden
Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken und weitere hintanzuhalten. So wird
z.B. erwogen, die KleinLKW ebenfalls einer Kontingentpflicht zu unterwerfen.
In der Beziehung zu den Oststaaten beruht die Liberalisierung von LKW - Verkehr mit
einer Nutzlast unter 3,5t auf einer CEMT - Resolution. Von Österreich wurde
anlässlich der diesjährig erfolgten Revision auf europäischer Ebene zu dieser
Resolution ein Vorbehalt eingelegt. Auch wurden bereits diesbezügliche
Verhandlungen mit einigen Oststaaten aufgenommen, um als ersten Schritt mittels
eines Zählkartensystems die Größenordnung des Problems zu ermitteln.
Zu Frage 12:
Der von Ihnen angesprochene Vorschlag für eine Harmonisierungsrichtlinie wurde
von Österreich (wie auch von Deutschland, Frankreich und Italien) stets strikt
abgelehnt, da er im Ergebnis für Österreich eine Einschränkung der geltenden
Fahrverbote bedeutet hätte. Anläßlich der letzten Sitzung der zuständigen
Arbeitsgruppe im Rahmen der EU - noch unter finnischem Vorsitz - fand ein
Kompromissvorschlag der Präsidentschaft keine Unterstützung; bei derselben
Sitzung wurde seitens der Europäischen Kommission die Vorlage eines komplett
neuen Vorschlages angekündigt, der jedoch bis jetzt nicht vorliegt. Unter
portugiesischer Präsidentschaft fanden keine Sitzungen zu diesem Thema statt. Ob
die französische Präsidentschaft das Thema aufgreifen wird, lässt sich derzeit noch
nicht sagen, ist jedoch eher unwahrscheinlich, weil auch Frankreich stets zu den
entschiedenen Gegnern dieses Vorstoßes zählte.