942/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 943/J - NR/2000, betreffend Nicht -

Einhaltung des Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge, die die Abgeordneten DDr.

Niederwieser und Genossinnen am 7. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die automatischen Dauerzählstellen auf Autobahnen und Bundesstraßen liefern

laufend Daten über Verkehrsstärken differenziert nach Wochentagen bzw.

Tagesgruppen. Oft sind diese Daten auch nach Fahrzeuggruppen (z.B.

Gesamtverkehr, LKW, Schwerlastzüge) differenziert. Eine exakte tageszeitliche

Zuordnung (etwa auf die Zeit des Fahrverbotes) ist grundsätzlich nicht vorgesehen,

wäre aber durch aufwendige Sonderauswertungen der Urdaten voraussichtlich

möglich. Eine Differenzierung dieser Daten nach Transitverkehr oder anderen

Verkehrszwecken ist nicht möglich, da diese Merkmale automatisch nicht erfasst

werden können.

Eine regelmäßige Publikation der Daten erfolgt in der Reihe ‚Automatische

Straßenverkehrszählung - Jahresbericht“.

 

Nicht zuletzt aus diesem Grund - um eine bessere Datenbasis für diesen

Streckenbereich zu erhalten - hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit im Auftrag

des BMVIT in jüngster Zeit eine Erhebung des LKW - Verkehrs (inklusive ihrer

Ladung) auf den wichtigsten österreichischen Transitstrecken durchgeführt. Die

Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.

 

Zu Frage 3:

An den bestehenden Mautstellen der alpenquerenden Autobahn -  und Schnell -

straßenabschnitte werden die Fahrzeugfrequenzen rund um die Uhr erfasst. Die

Fahrzeugdifferenzierung erfolgt nach Mauttarifkategorien, beim Güterverkehr also in

Fahrzeuge bis 3 Achsen bzw. Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen.

Differenzierungen auch nach bestimmten Stundengruppen könnten nur durch

Sonderauswertungen bzw. Sondererhebungen ermittelt werden. Lediglich an der

Mautstelle Schönberg der Brennerautobahn wird der Schwerlastverkehr während der

Nachtstunden (22.00 bis 5.00 Uhr = doppelter Tarif) regelmäßig ausgewertet.

 

Zu Frage 4:

Das Wochenend -  und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen ist in § 42 Abs. 1 bis 4

der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Überwachung der Einhaltung dieser

Fahrverbote stellt einen Aspekt der Vollziehung dieser gesetzlichen Bestimmungen

dar und fällt gemäß Art. 11 B - VG in die Zuständigkeit der Länder.

 

Zu Frage 5:

Im Rahmen einer Initiative zur Erarbeitung eines LKW - Kontrollkonzeptes, die mein

Ressort ergriffen hat, wurden sowohl alle betroffenen Bundesdienststellen (auch das

BMI) als auch die Landesregierungen gebeten, ihre Wünsche und Vorstellungen

bezüglich der Kontrollen bekanntzugeben, damit ein koordiniertes und

harmonisiertes Vorgehen bei der Durchführung der Kontrollen ermöglicht wird. Die

Rechtmäßigkeit von LKW - Verkehr zur Zeit des Wochenendfahrverbotes stellt einen

der zu kontrollierenden Punkte dar.

 

Zu Frage 6:

Auch für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen vom Wochenend -  und

Feiertagsfahrverbot sind die Länder zuständig; daher liegen mir keine Informationen

über konkret erteilte Ausnahmebewilligungen vor. Auch muss nicht jeder

Lastkraftwagen, der am Wochenende auf österreichischen Straßen unterwegs ist,

über eine Ausnahmebewilligung verfügen, da es - je nach der Ladung bzw. auch im

Rahmen des Kombinierten Verkehrs - auch gesetzliche Ausnahmen von diesen

Fahrverboten gibt. Auch muss eine Ausnahmebewilligung nicht unbedingt von der

Landesregierung des Landes erteilt worden sein, in dem ein LKW angetroffen wird;

wenn nämlich mehrere Bundesländer durchfahren werden, so wird nur eine einzige

Ausnahmebewilligung in Form eines einheitlichen Bescheides der betroffenen

Länder erteilt. Ich habe daher Ihre Anfrage nach Ausnahmebewilligungen für konkret

angeführte LKW an die Ämter der Landesregierungen weitergeleitet und werde

allfällige Antworten nach deren Einlangen sobald wie möglich nachreichen.

 

Zu Frage 7:

Der Bahnhof Wörgl liegt im Einzugsbereich des Autobahnknotens Innsbruck -

Kranebitten.

 

Zu Frage 8:

Ja, diese Bestimmungen haben sich seit vielen Jahren bewährt und sind sowohl den

Behörden als auch der Transportwirtschaft bestens vertraut.

 

Zu Frage 9 und 10:

Ja. Auch seitens der Länder besteht größtes Interesse an einer restriktiven Erteilung

von Ausnahmebewilligungen und einer strikten Einhaltung der gesetzlichen

Fahrverbote.

 

Zu Frage 11:

In jüngerer Zeit wurden an das BMVIT zunehmend diesbezügliche Beschwerden

seitens des österreichischen Transportgewerbes herangetragen. Kritisiert wird

hierbei insbesondere, dass von Frächtern aus den Oststaaten, für die die

Personalkosten eine weitaus geringere Größe darstellen als für österreichische

Transportunternehmen, zahlreiche Fahrten mit kleinen LKW unter 3,5 t Nutzlast

durchgeführt werden und das Aufkommen dieser Fahrzeuggruppe im internationalen

Verkehr stark zugenommen hat. Die Gründe liegen vor allem darin, dass diese LKW -

Gruppe von zahlreichen Verboten bzw. Geboten ausgenommen sind

(Kontingentpflicht, Ökopunkte, Nachtfahrverbot, Wochenend -  und

Feiertagsfahrverbot, Sommerreiseverordnung, Fahrtenschreiber - eine Kontrolle der

Lenk -  und Ruhezeiten ist somit nicht möglich).

Das BMVIT bemüht sich, mit entsprechenden Maßnahmen, bestehenden

Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken und weitere hintanzuhalten. So wird

z.B. erwogen, die KleinLKW ebenfalls einer Kontingentpflicht zu unterwerfen.

In der Beziehung zu den Oststaaten beruht die Liberalisierung von LKW - Verkehr mit

einer Nutzlast unter 3,5t auf einer CEMT - Resolution. Von Österreich wurde

anlässlich der diesjährig erfolgten Revision auf europäischer Ebene zu dieser

Resolution ein Vorbehalt eingelegt. Auch wurden bereits diesbezügliche

Verhandlungen mit einigen Oststaaten aufgenommen, um als ersten Schritt mittels

eines Zählkartensystems die Größenordnung des Problems zu ermitteln.

 

Zu Frage 12:

Der von Ihnen angesprochene Vorschlag für eine Harmonisierungsrichtlinie wurde

von Österreich (wie auch von Deutschland, Frankreich und Italien) stets strikt

abgelehnt, da er im Ergebnis für Österreich eine Einschränkung der geltenden

Fahrverbote bedeutet hätte. Anläßlich der letzten Sitzung der zuständigen

Arbeitsgruppe im Rahmen der EU - noch unter finnischem Vorsitz - fand ein

Kompromissvorschlag der Präsidentschaft keine Unterstützung; bei derselben

Sitzung wurde seitens der Europäischen Kommission die Vorlage eines komplett

neuen Vorschlages angekündigt, der jedoch bis jetzt nicht vorliegt. Unter

portugiesischer Präsidentschaft fanden keine Sitzungen zu diesem Thema statt. Ob

die französische Präsidentschaft das Thema aufgreifen wird, lässt sich derzeit noch

nicht sagen, ist jedoch eher unwahrscheinlich, weil auch Frankreich stets zu den

entschiedenen Gegnern dieses Vorstoßes zählte.