945/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.869/J - NR/2000, betreffend Sicherheit in
österreichischen Bahntunnels, die die Abgeordneten Maier und Genossinnen am
6. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2, 3, 4 und 11:
Wie von meinem Amtsvorgänger Dr. Einem in der Beantwortung der an ihn
gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage betreffend "Österreichische
Bahntunnelsysteme und offene Sicherheitsfragen" angekündigt wurde, wurden bei
allen Eisenbahnbestandstunneln mit einer Länge von mehr als 1000 m
Überprüfungen der Sicherheitsstandards unter Zugrundelegung einer eigens hiefür
erstellten Matrix vorgenommen.
Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfungen wurden gesondert für jeden
Eisenbahnbestandstunnel - konkrete Maßnahmen erarbeitet1 die bereits umgesetzt
werden bzw. die kurz -, mittel - oder langfristig umzusetzen sind.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden in Zusammenarbeit zwischen meinem Ressort
und den Österreichischen Bundesbahnen die
einzelnen Maßnahmen abgestimmt,
wobei unter anderem auch konkrete Arbeits -, Zeit - und Finanzpläne für deren
Realisierung erarbeitet werden.
Zu Frage 5:
Seit dem Jahr 1999 wurden vor allem Maßnahmen im organisatorischen und
personellen Bereich umgesetzt, welche insbesondere eine Optimierung der Aus - und
Weiterbildung der Mitarbeiter sowie eine grundsätzliche Überarbeitung der
bestehenden Sicherheits - und Alarmpläne umfassen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Eine konkrete Einigung mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband über
den Inhalt der gemeinsam erarbeiteten Richtlinie „Bau - und Betrieb von neuen
Eisenbahntunneln bei Haupt - und Nebenbahnen; Anforderungen des Brand - und des
katastrophenschutzes“ konnte noch nicht erzielt werden. Im Wesentlichen konnte
bisher keine Einigung bei der Festlegung der höchstzulässigen Abstände zwischen
sicheren Bereichen, in der Frage der Rauchentlüftung und in der Frage des
Umfanges von Hilfeleistungen der Feuerwehren erzielt werden.
Wie jedoch bereits von meinem Amtsvorgänger Dr. Einem in der Beantwortung der
an ihn gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage betreffend
„Österreichische Bahntunnelsysteme und offene Sicherheitsfragen“ ausgeführt
wurde, wird seitens der betroffenen Unternehmen Brenner Eisenbahn GmbH,
Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG und Österreichische Bundesbahnen diese
Richtlinie in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die Ausgestaltung von
Tunnelbauwerken und die Ausarbeitung bezughabender Sicherheitskonzepte
herangezogen. Darüberhinaus wird angestrebt, für jedes neue Tunnelprojekt mit den
örtlich zuständigen Feuerwehren das Einvernehmen auf Grundlage dieser Richtlinie
herzustellen.
Zu den Fragen 8, 9 und 10:
Im Sinne einer bundesweit einheitlichen Planungsgrundlage halte ich die Erstellung
einer solchen Richtlinie grundsätzlich als zweckmäßig, wobei den Bedürfhissen der
Einsatzorganisationen angemessen Rechnung zu tragen wäre. Allerdings sollten bei
der Wahl von Maßnahmen auch
risikoorientierte Überlegungen vorgenommen
werden, um letztendlich jene Maßnahmen festzulegen, die auch eine entsprechende
Reduzierung des Risikos erwarten lassen.
Im Herbst dieses Jahres ist von meinem Ressort die Weiterführung der Gespräche
mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband geplant.
Zu den Fragen 12, 13 und 14:
Als Maßnahmen zu Erhöhung der Sicherheit im Tauerntunnel sind insbesondere zu
nennen:
- Fluchtweg neben und zwischen den Gleisen
- Handläufe an der Tunnelwand
- Fluchtwegkennzeichnung
- Notrufeinrichtungen
- Orientierungsbeleuchtung
- Erdungsschalter an den Tunnelportalen
- Stromanschlüsse
- Funksysteme für ÖBB - eigene und fremde Einsatzkräfte
- Löschwasserleitung und Entnahmestellen
- Rettungsplätze in den Portalbereichen
- Auffangbecken bei den Portalen
- schienengebundene Rettungsshuttles in den benachbarten Bahnhöfen
- Ausstattung der Ortsfeuerwehren mit Einsatzgeräten.
Die Nachnistung des Tauerntunnels erfolgt in Abstimmung mit den
Landesfeuerwehrverbänden Kärnten und Salzburg, wobei die baulichen Maßnahmen
grundsätzlich bereits vereinbart sind; über ein umfassendes Tunnelsicherheits -
konzept wird derzeit noch im Detail verhandelt.
Zu den Fragen 15 und 16:
Den Forderungen der örtlichen Feuerwehren wird im vertretbaren Umfang
grundsätzlich Rechnung getragen. Hinsichtlich der geforderten Belüftung des
Tunnels im Ereignisfall sind noch die Ergebnisse der zur Zeit laufenden Versuche mit
mobilen Hochleistungslüftern abzuwarten.
Zu den Fragen 17 und 18:
Die Nachrüstung des Tauerntunnels wurde den Österreichischen Bundesbahnen mit
der 6. ÖBB - Übertragungsverordnung zur Planung und zum Bau übertragen.
Zu den Fragen 19, 20, 21 und 22:
Die erarbeiteten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Tauerntunnel sind ein
Bestandteil des umfangreichen Investitions - und Reinvestitionsprogrammes „Umbau
Bahnhof Böckstein - Tauerntunnel“ und werden im Rahmen dieses Gesamtprojektes
in den Jahren 2001 bis 2004 bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes
realisiert. Mit den Planungen wurde bereits im Jahr 1999 begonnen.