945/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.869/J - NR/2000, betreffend Sicherheit in

österreichischen Bahntunnels, die die Abgeordneten Maier und Genossinnen am

6. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3, 4 und 11:

Wie von meinem Amtsvorgänger Dr. Einem in der Beantwortung der an ihn

gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage betreffend "Österreichische

Bahntunnelsysteme und offene Sicherheitsfragen" angekündigt wurde, wurden bei

allen Eisenbahnbestandstunneln mit einer Länge von mehr als 1000 m

Überprüfungen der Sicherheitsstandards unter Zugrundelegung einer eigens hiefür

erstellten Matrix vorgenommen.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfungen wurden gesondert für jeden

Eisenbahnbestandstunnel - konkrete Maßnahmen erarbeitet1 die bereits umgesetzt

werden bzw. die kurz -, mittel - oder langfristig umzusetzen sind.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden in Zusammenarbeit zwischen meinem Ressort

und den Österreichischen Bundesbahnen die einzelnen Maßnahmen abgestimmt,

wobei unter anderem auch konkrete Arbeits -, Zeit - und Finanzpläne für deren

Realisierung erarbeitet werden.

 

Zu Frage 5:

Seit dem Jahr 1999 wurden vor allem Maßnahmen im organisatorischen und

personellen Bereich umgesetzt, welche insbesondere eine Optimierung der Aus - und

Weiterbildung der Mitarbeiter sowie eine grundsätzliche Überarbeitung der

bestehenden Sicherheits - und Alarmpläne umfassen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Eine konkrete Einigung mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband über

den Inhalt der gemeinsam erarbeiteten Richtlinie „Bau - und Betrieb von neuen

Eisenbahntunneln bei Haupt - und Nebenbahnen; Anforderungen des Brand - und des

katastrophenschutzes“ konnte noch nicht erzielt werden. Im Wesentlichen konnte

bisher keine Einigung bei der Festlegung der höchstzulässigen Abstände zwischen

sicheren Bereichen, in der Frage der Rauchentlüftung und in der Frage des

Umfanges von Hilfeleistungen der Feuerwehren erzielt werden.

 

Wie jedoch bereits von meinem Amtsvorgänger Dr. Einem in der Beantwortung der

an ihn gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage betreffend

„Österreichische Bahntunnelsysteme und offene Sicherheitsfragen“ ausgeführt

wurde, wird seitens der betroffenen Unternehmen Brenner Eisenbahn GmbH,

Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG und Österreichische Bundesbahnen diese

Richtlinie in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die Ausgestaltung von

Tunnelbauwerken und die Ausarbeitung bezughabender Sicherheitskonzepte

herangezogen. Darüberhinaus wird angestrebt, für jedes neue Tunnelprojekt mit den

örtlich zuständigen Feuerwehren das Einvernehmen auf Grundlage dieser Richtlinie

herzustellen.

 

Zu den Fragen 8, 9 und 10:

Im Sinne einer bundesweit einheitlichen Planungsgrundlage halte ich die Erstellung

einer solchen Richtlinie grundsätzlich als zweckmäßig, wobei den Bedürfhissen der

Einsatzorganisationen angemessen Rechnung zu tragen wäre. Allerdings sollten bei

der Wahl von Maßnahmen auch risikoorientierte Überlegungen vorgenommen

werden, um letztendlich jene Maßnahmen festzulegen, die auch eine entsprechende

Reduzierung des Risikos erwarten lassen.

 

Im Herbst dieses Jahres ist von meinem Ressort die Weiterführung der Gespräche

mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband geplant.

 

Zu den Fragen 12, 13 und 14:

Als Maßnahmen zu Erhöhung der Sicherheit im Tauerntunnel sind insbesondere zu

nennen:

-     Fluchtweg neben und zwischen den Gleisen

-     Handläufe an der Tunnelwand

-     Fluchtwegkennzeichnung

-     Notrufeinrichtungen

-     Orientierungsbeleuchtung

-     Erdungsschalter an den Tunnelportalen

-     Stromanschlüsse

-     Funksysteme für ÖBB - eigene und fremde Einsatzkräfte

-     Löschwasserleitung und Entnahmestellen

-     Rettungsplätze in den Portalbereichen

-     Auffangbecken bei den Portalen

-     schienengebundene Rettungsshuttles in den benachbarten Bahnhöfen

-     Ausstattung der Ortsfeuerwehren mit Einsatzgeräten.

 

Die Nachnistung des Tauerntunnels erfolgt in Abstimmung mit den

Landesfeuerwehrverbänden Kärnten und Salzburg, wobei die baulichen Maßnahmen

grundsätzlich bereits vereinbart sind; über ein umfassendes Tunnelsicherheits -

konzept wird derzeit noch im Detail verhandelt.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Den Forderungen der örtlichen Feuerwehren wird im vertretbaren Umfang

grundsätzlich Rechnung getragen. Hinsichtlich der geforderten Belüftung des

Tunnels im Ereignisfall sind noch die Ergebnisse der zur Zeit laufenden Versuche mit

mobilen Hochleistungslüftern abzuwarten.

Zu den Fragen 17 und 18:

Die Nachrüstung des Tauerntunnels wurde den Österreichischen Bundesbahnen mit

der 6. ÖBB - Übertragungsverordnung zur Planung und zum Bau übertragen.

 

Zu den Fragen 19, 20, 21 und 22:

Die erarbeiteten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Tauerntunnel sind ein

Bestandteil des umfangreichen Investitions - und Reinvestitionsprogrammes „Umbau

Bahnhof Böckstein - Tauerntunnel“ und werden im Rahmen dieses Gesamtprojektes

in den Jahren 2001 bis 2004 bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes

realisiert. Mit den Planungen wurde bereits im Jahr 1999 begonnen.