947/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 872/J - NR/20007 betreffend Güterzugumfahrung

der Landeshauptstadt St. Pölten, die die Abgeordneten Johann Kurzbauer und Kollegen am

6. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil, zu Fragen 1, 4 und 6:

Wie ich bereits in der Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen

Anfrage Nr. 699/J - NR/2000 ausgef~uhrt habe, ist der Errichtung der Neubaustrecke Wien - St.

Pölten als Bestandteil des viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke Priorität eimzuräumen.

Daraus ist abzuleiten, dass der Fertigstellungstermin dieses Streckenabschnittes grundsätzlich

auch den Zeitpunkt für die Verkehrswirksamkeit der unmittelbar anschließenden

Streckenabsehnitte bestimmt, weshalb mit der Inbetriebnahme sowohl der

Güterzugumfahrung St. Pölten als auch der Verbindungsstrecke zwischen Süd -, West - und

Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) zumindest bis zu diesem Zeitpunkt zugewartet werden

kann. Aus diesem Grund kann auch die Errichtung dieser Streckenabschnitte in einem

gewissen Ausmaß vorerst zurückgestellt werden.

 

Im direkten Zusammenhang mit den obigen Ausführungen ist daher vordringlich die

Neubaustrecke Wien - St. Pölten zu errichten und finanziell zu bedecken, wobei aus obigen

Gründen auch auf die für die Errichtung der Güterzugumfahrung St. Pölten und des "Lainzer

Tunnels“ reservierten Finanzmittel teilweise zurückgegriffen werden kann.

 

Ich habe international anerkannten Experten den Auftrag erteilt, auf Grundlage der

vorliegenden Verkehrsprognosen für die Jahre 2010 und 2015 zu beurteilen, welche

leistungssteigernden Maßnahmen im Bereich des Eisenbahnknotens St. Pölten erforderlich

sind, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit in diesem Bereich sicherzustellen.

 

Von den beauftragten Experten wird unter Zugrundelegung verschiedener ausgearbeiteter

Szenarien empfohlen,

-     die vorgesehenen Investitionen im Bereich der Knoten Wagram und Rohr vorzunehmen,

      die Planungen für den Umbau des Bahnhofes St. Pölten abzuschließen und im

      erforderlichen Umfang zu realisieren, wobei auch ein möglicher durchgehender

      dreigleisiger Ausbau zwischen Knoten Rohr und St. Pölten zu prüfen wäre,

-     das Teilprojekt Güterzugumfahrung St. Pölten Mitte (Streckenabschnitt zwischen den

      beiden Knoten) erst zu errichten, wenn erkennbar ist, dass die Kapazitätsgrenzen für den

      Streckenabschnitt Knoten Rohr - St. Pölten erreicht werden.

 

Daraus resultiert, dass die bereits begonnenen Maßnahmen für die Realisierung der Knoten

Wagram und Rohr im jeweils erforderlichen Ausmaß fortgesetzt werden sollen.

 

Zu Frage 2:

Die bereits im Bau befindlichen Brückenbauwerke (Traisenbrücke, Brücke über die

Bundesstraße B 20, Brücke über die Pielach sowie 4 Straßenbrücken) werden ordnungsgemäß

fertig gestellt.

 

Zu Frage 3:

Die für die Realisierung des Gesamtprojektes Güterzugumfahrung St. Pölten notwendigen

Grundeinlösen werden im erforderlichen Umfang durchgeführt.

 

Zu Frage 5:

Es entspricht den Tatsachen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt rund 1 Mrd. ATS durch

abgeschlossene bzw. durch unmittelbar vor dem Abschluss befindliche Verträge und

Vereinbarungen - einschließlich der erforderlichen Grundeinlösen - gebunden sind. Ein nicht

unerheblicher Teil dieser Finanzmittel entfallen jedoch auf die beiden Verbindungsknoten, die

nicht nur für die Güterzugumfahrung St. Pölten, sondern auch für die jeweils anschließenden

Projekte (z.B. Neubaustrecke Wien - St. Pölten) von Bedeutung sind.