947/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 872/J - NR/20007 betreffend Güterzugumfahrung
der Landeshauptstadt St. Pölten, die die Abgeordneten Johann Kurzbauer und Kollegen am
6. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil, zu Fragen 1, 4 und 6:
Wie ich bereits in der Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 699/J - NR/2000 ausgef~uhrt habe, ist der Errichtung der Neubaustrecke Wien - St.
Pölten als Bestandteil des viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke Priorität eimzuräumen.
Daraus ist abzuleiten, dass der Fertigstellungstermin dieses Streckenabschnittes grundsätzlich
auch den Zeitpunkt für die Verkehrswirksamkeit der unmittelbar anschließenden
Streckenabsehnitte bestimmt, weshalb mit der Inbetriebnahme sowohl der
Güterzugumfahrung St. Pölten als auch der Verbindungsstrecke zwischen Süd -, West - und
Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) zumindest bis zu diesem Zeitpunkt zugewartet werden
kann. Aus diesem Grund kann auch die Errichtung dieser Streckenabschnitte in einem
gewissen Ausmaß vorerst zurückgestellt werden.
Im direkten Zusammenhang mit den obigen Ausführungen ist daher vordringlich die
Neubaustrecke Wien - St. Pölten zu errichten und finanziell zu bedecken, wobei aus obigen
Gründen auch auf die für die Errichtung der Güterzugumfahrung St. Pölten und des "Lainzer
Tunnels“ reservierten Finanzmittel teilweise zurückgegriffen werden kann.
Ich habe international anerkannten Experten den Auftrag erteilt, auf Grundlage der
vorliegenden Verkehrsprognosen für die
Jahre 2010 und 2015 zu beurteilen, welche
leistungssteigernden Maßnahmen im Bereich des Eisenbahnknotens St. Pölten erforderlich
sind, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit in diesem Bereich sicherzustellen.
Von den beauftragten Experten wird unter Zugrundelegung verschiedener ausgearbeiteter
Szenarien empfohlen,
- die vorgesehenen Investitionen im Bereich der Knoten Wagram und Rohr vorzunehmen,
die Planungen für den Umbau des Bahnhofes St. Pölten abzuschließen und im
erforderlichen Umfang zu realisieren, wobei auch ein möglicher durchgehender
dreigleisiger Ausbau zwischen Knoten Rohr und St. Pölten zu prüfen wäre,
- das Teilprojekt Güterzugumfahrung St. Pölten Mitte (Streckenabschnitt zwischen den
beiden Knoten) erst zu errichten, wenn erkennbar ist, dass die Kapazitätsgrenzen für den
Streckenabschnitt Knoten Rohr - St. Pölten erreicht werden.
Daraus resultiert, dass die bereits begonnenen Maßnahmen für die Realisierung der Knoten
Wagram und Rohr im jeweils erforderlichen Ausmaß fortgesetzt werden sollen.
Zu Frage 2:
Die bereits im Bau befindlichen Brückenbauwerke (Traisenbrücke, Brücke über die
Bundesstraße B 20, Brücke über die Pielach sowie 4 Straßenbrücken) werden ordnungsgemäß
fertig gestellt.
Zu Frage 3:
Die für die Realisierung des Gesamtprojektes Güterzugumfahrung St. Pölten notwendigen
Grundeinlösen werden im erforderlichen Umfang durchgeführt.
Zu Frage 5:
Es entspricht den Tatsachen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt rund 1 Mrd. ATS durch
abgeschlossene bzw. durch unmittelbar vor dem Abschluss befindliche Verträge und
Vereinbarungen - einschließlich der erforderlichen Grundeinlösen - gebunden sind. Ein nicht
unerheblicher Teil dieser Finanzmittel entfallen jedoch auf die beiden Verbindungsknoten, die
nicht nur für die Güterzugumfahrung St. Pölten, sondern auch für die jeweils anschließenden
Projekte (z.B. Neubaustrecke Wien - St. Pölten) von Bedeutung sind.