948/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.913/J - NR/2000, betreffend Übertragung
der Bundesliegenschaften an die BlG, die die Abgeordneten Moser und Freundinnen
am 6. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die Übertragung der bundeseigenen Liegenschaften ist Teil des
Regierungsprogramms der Bundesregierung.
Zu Frage 2:
Als Vorteil wäre die Zuführung von 30 Milliarden OS an das Budget und die
Förderung von sparsamem Umgang mit Raum durch ein geeignetes Anreizsystem
zu nennen, als Nachteil hingegen, dass die Mietzahlungen aus dem Budget der
Ressorts zu leisten wären.
Zu Frage 3:
Derzeit sind die Kosten nicht abschätzbar, da noch kein ausformulierter
Gesetzesentwurf vorliegt.
Zu Frage 4:
Die Übertragung der Liegenschaften an die BlG hat keinen Einfluss auf den
Raumbedarf des Ressorts.
Zu Frage 5:
Solange kein Gesetzesentwurf ausgearbeitet ist, und die Bedingungen der weiteren
Nutzung nicht bekannt sind, ist diese Frage nicht beantwortbar.
Zu Frage 6:
Die Übertragung an die BlG erscheint der Bundesregierung als die günstigste
Lösung.