948/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.913/J - NR/2000, betreffend Übertragung

der Bundesliegenschaften an die BlG, die die Abgeordneten Moser und Freundinnen

am 6. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Die Übertragung der bundeseigenen Liegenschaften ist Teil des

Regierungsprogramms der Bundesregierung.

 

Zu Frage 2:

Als Vorteil wäre die Zuführung von 30 Milliarden OS an das Budget und die

Förderung von sparsamem Umgang mit Raum durch ein geeignetes Anreizsystem

zu nennen, als Nachteil hingegen, dass die Mietzahlungen aus dem Budget der

Ressorts zu leisten wären.

 

Zu Frage 3:

Derzeit sind die Kosten nicht abschätzbar, da noch kein ausformulierter

Gesetzesentwurf vorliegt.

Zu Frage 4:

Die Übertragung der Liegenschaften an die BlG hat keinen Einfluss auf den

Raumbedarf des Ressorts.

 

Zu Frage 5:

Solange kein Gesetzesentwurf ausgearbeitet ist, und die Bedingungen der weiteren

Nutzung nicht bekannt sind, ist diese Frage nicht beantwortbar.

 

Zu Frage 6:

Die Übertragung an die BlG erscheint der Bundesregierung als die günstigste

Lösung.