95/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 91/J - NR/1999, betreffend 4. Linzer Donaubrücke,
die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 25. November 1999 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg ist festzuhalten, daß mein Ressort für die allgemeine Verkehrspolitik und den
Straßenverkehr zuständig ist, nicht jedoch für die Planung und den Bau von Bundesstraßen.
Insbesondere dann nicht, wenn es sich um Maßnahmen im untergeordneten, nicht im
Masterplan des Bundesverkehrswegeplans enthaltenen Straßennetz handelt.
Die 4. Linzer Donaubrücke und der anschließende Tunnel zur Westbrücke sind eindeutig
Teile des sekundären Straßennetzes, allerdings sind durch die Verknüpfung mit der A7 auch
gewisse Auswirkungen auf diese möglich.
Zu Frage 1:
Der Bau der 4. Donaubrücke und der Tunnelverbindung zur A7 würde den innerstädtischen
Bereich von Linz, insbesondere die Rudolfstraße in Urfahr, die Nibelungenbrücke sowie den
Straßenzug Römerbergtunnel - Sandgasse - Waldeggstraße und die an diesen und anderen
Straßen wohnenden Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten. Andererseits würde das
Bauvorhaben dem motorisierten Individualverkehr in einem gewissen Umfang relative
Vorteile verschaffen, was allerdings tendenziell das weitere Wachstum disperser
Siedlungsstrukturen und den entsprechenden
Straßenverkehr nach sich ziehen würde. In
diesem Sinne ist das Projekt verkehrspolitisch im Sinne der Bemühungen zur Förderung von
umweltfreundlichen Verkehrsformen skeptisch zu beurteilen. Für eine Bauentscheidung wird
man daher beide Aspekte verantwortungsbewußt gegeneinander abwägen müssen.
Zu Frage 2:
Es ist bei einer realistischen Einschätzung davon auszugehen, daß sich eine Erhöhung der
Verkehrsfrequenz im Bereich Bindermichl der A7 auch aufgrund allfälligen Neuverkehrs
ergeben wird. Dieser könnte sich längerfristig durch induzierte Veränderungen der
Raumstruktur zusätzlich verstärken.
Zu den Fragen 3, 4, 5,6 und 7:
Ich würde Sie ersuchen, diese Fragen zuständigkeitshalber an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten zu richten.
Zu Frage 8:
Ein verbesserter Schutz der im Nahbereich des Abschnitts Bindermichl der A7 wohnhaften
und durch Lärm und Abgase besonders betroffenen Bürgerinnen und Bürger Sollte auch dem
dafür zuständigen Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ein vordringliches
Anliegen sein.
Zu Frage 9:
Entsprechend dem Österreichischen Gesamtverkehrskonzept und wie auch der Masterplan des
Österreichischen Bundesverkehrswegeplans zeigt, hat sich mein Ressort immer soweit wie
möglich für eine deutliche Prioritätensetzung zugunsten des öffentlichen Verkehrs, aber auch
des nicht motorisierten Verkehrs eingesetzt.