95/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 91/J - NR/1999, betreffend 4. Linzer Donaubrücke,

die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 25. November 1999 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg ist festzuhalten, daß mein Ressort für die allgemeine Verkehrspolitik und den

Straßenverkehr zuständig ist, nicht jedoch für die Planung und den Bau von Bundesstraßen.

Insbesondere dann nicht, wenn es sich um Maßnahmen im untergeordneten, nicht im

Masterplan des Bundesverkehrswegeplans enthaltenen Straßennetz handelt.

 

Die 4. Linzer Donaubrücke und der anschließende Tunnel zur Westbrücke sind eindeutig

Teile des sekundären Straßennetzes, allerdings sind durch die Verknüpfung mit der A7 auch

gewisse Auswirkungen auf diese möglich.

 

Zu Frage 1:

 

Der Bau der 4. Donaubrücke und der Tunnelverbindung zur A7 würde den innerstädtischen

Bereich von Linz, insbesondere die Rudolfstraße in Urfahr, die Nibelungenbrücke sowie den

Straßenzug Römerbergtunnel - Sandgasse - Waldeggstraße und die an diesen und anderen

Straßen wohnenden Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten. Andererseits würde das

Bauvorhaben dem motorisierten Individualverkehr in einem gewissen Umfang relative

Vorteile verschaffen, was allerdings tendenziell das weitere Wachstum disperser

Siedlungsstrukturen und den entsprechenden Straßenverkehr nach sich ziehen würde. In

diesem Sinne ist das Projekt verkehrspolitisch im Sinne der Bemühungen zur Förderung von

umweltfreundlichen Verkehrsformen skeptisch zu beurteilen. Für eine Bauentscheidung wird

man daher beide Aspekte verantwortungsbewußt gegeneinander abwägen müssen.

 

Zu Frage 2:

 

Es ist bei einer realistischen Einschätzung davon auszugehen, daß sich eine Erhöhung der

Verkehrsfrequenz im Bereich Bindermichl der A7 auch aufgrund allfälligen Neuverkehrs

ergeben wird. Dieser könnte sich längerfristig durch induzierte Veränderungen der

Raumstruktur zusätzlich verstärken.

 

Zu den Fragen 3, 4, 5,6 und 7:

 

Ich würde Sie ersuchen, diese Fragen zuständigkeitshalber an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten zu richten.

 

Zu Frage 8:

 

Ein verbesserter Schutz der im Nahbereich des Abschnitts Bindermichl der A7 wohnhaften

und durch Lärm und Abgase besonders betroffenen Bürgerinnen und Bürger Sollte auch dem

dafür zuständigen Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ein vordringliches

Anliegen sein.

 

Zu Frage 9:

 

Entsprechend dem Österreichischen Gesamtverkehrskonzept und wie auch der Masterplan des

Österreichischen Bundesverkehrswegeplans zeigt, hat sich mein Ressort immer soweit wie

möglich für eine deutliche Prioritätensetzung zugunsten des öffentlichen Verkehrs, aber auch

des nicht motorisierten Verkehrs eingesetzt.