951/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap und Genossen haben an mich eine

schriftliche Anfrage betreffend „Die Freiheit der Kunst, Schlingensief und das hinter -

fragenswürdige Agieren des Justizministers“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Die Rechtsvertreter eines in der Kärntner Straße in Wien etablierten Geschäftsloka -

les haben sich am 14. Juni 2000 mit einem Rechtsschutzgesuch an mich gewandt,

auf eine von ihnen am selben Tag gegen Christoph Schlingensief und unbekannte

Täter wegen Hausfriedensbruches und anderer Delikte erstattete Anzeige hingewie -

sen und um Veranlassung effizienter Maßnahmen ersucht. Nachdem die Staatsan -

waltschaft Wien keine rechtliche Möglichkeit hat, eine - wenn auch in Belästigungen

von Anrainern ausufernde - Veranstaltung zu untersagen, habe ich am 15. Juni 2000

die mir übermittelten Unterlagen an Bürgermeister Dr. Häupl mit dem Hinweis über -

sendet, dass nach meinem damaligen Informations- und Wissensstand eine Unter -

sagung der Veranstaltung durch die MA 35 möglich wäre, zumal sich auf Seite 4 des

Bewilligungsbescheides vom 2. Juni 2000 folgende Passage fand: „Sollten gehäufte

Beschwerden von Anrainern, dass eine massive Störung oder Beeinträchtigung

durch die Veranstaltung erfolgt, bei der... Bundespolizei ... einlangen, ist die Veran -

staltung ... unverzüglich abzubrechen und sämtliche Aufbauten zu entfernen.“

Zu 3:

Das Transparent mit der Aufschrift „Unsere Ehre heißt Treue“ wurde im Rahmen der

„Container - Aktion“ erst nach der Übermittlung meines Schreibens an Bürgermeister

Dr. Häupl angebracht. Im Hinblick auf wiederholte Medienanfragen am Vormittag

des 16. Juni 2000 habe ich den Medien kundgetan, was die Staatsanwaltschaft

Wien in dieser Angelegenheit von besonderem öffentlichen Interesse von sich aus

unternommen hat.

 

Zu 4 und 5:

Auf Grund mehrerer Strafanzeigen hat die Bundespolizeidirektion Wien, Bundes -

polizeikommissariat Innere Stadt, die Veranstaltung gegenüber der Staatsoper beob -

achtet und durch Lichtbilder sowie eine Videoaufnahme, die einen kurzen Teil des

Geschehens vom 16. Juni 2000 zeigt, dokumentiert. Nach Vorliegen der Erhebungs -

ergebnisse nahm die Staatsanwaltschaft Wien in Aussicht, die Anzeigen gegen Chri -

stoph Schlingensief, unter anderem wegen § 3 g VerbotsG, gemäß § 90 Abs. 1

Stpo zurückzulegen. Dieses Vorhaben, das die Oberstaatsanwaltschaft Wien zu ge -

nehmigen beabsichtigte, wurde inzwischen vom Bundesministerium für Justiz zur

Kenntnis genommen.

 

Zu 6:

Nach Prüfung der am 6. Juni 2000 übermittelten Sachverhaltsdarstellung der

Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich beabsichtigten die Staats -

anwaltschaft St. Pölten und die Oberstaatsanwaltschaft Wien übereinstimmend, die

Anzeige gegen Ernest Windholz gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückzulegen. Auch die -

ses Vorhaben wurde inzwischen zur Kenntnis genommen.

 

Zu 7:

Zu einer unterschiedlichen Vorgangsweise ist es in diesen Fällen im Ergebnis nicht

gekommen, weil die von den Sicherheitsbehörden übermittelten Erhebungsergebnis -

se jeweils geprüft und die Anzeigen nach Genehmigung der entsprechenden Vorha -

bensberichte gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt wurden.

 

Zu 8:

In keiner der angesprochenen Strafsachen ist es zur Erteilung von Weisungen durch

das Bundesministerium für Justiz gekommen.

Zu 9:

Diese Frage hat keine Vollziehungsaufgabe zum Inhalt.

 

Zu 10:

Ich kann diesen meinen Standpunkt nur bekräftigen.

 

Zu 11:

Diese Frage hat sich anlässlich der rechtlichen Würdigung der Aktion des Herrn

Christoph Schlingensief nicht gestellt, weil unter Berücksichtigung der der Staatsan -

waltschaft Wien vorliegenden Erhebungsergebnisse bereits der Vorsatz einer

Betätigung im nationalsozialistischen Sinn auszuschließen war.