953/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen wegen des Verdachtes
auf nationalsozialistische Wiederbetätigung gegen Ernest Windholz einerseits und
Christoph Schlingensief andererseits“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Nach Prüfung der am 6. Juni 2000 übermittelten Sachverhaltsdarstellung der
Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich erklärten die Staatsan -
waltschaft St. Pölten und die Oberstaatsanwaltschaft Wien übereinstimmend, die
Anzeige gegen Ernest Windholz gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurücklegen zu wollen.
Dieses Vorhaben wurde inzwischen zur Kenntnis genommen.
Zu 2:
Auf Grund mehrerer Strafanzeigen hat die Bundespolizeidirektion Wien, Bundes -
polizeikommissariat Innere Stadt, die Veranstaltung gegenüber der Staatsoper beob -
achtet und durch Lichtbilder sowie eine Videoaufnahme, die einen kurzen Teil des
Geschehens vom 16. Juni 2000 zeigt, dokumentiert. Nach Vorliegen der Erhebungs -
ergebnisse nahm die Staatsanwaltschaft Wien in Aussicht, die Anzeigen gegen Chri -
stoph Schlingensief, unter anderem wegen § 3 g VerbotsG, gemäß § 90 Abs. 1
Stpo zurückzulegen. Auch dieses Vorhaben, dem die Oberstaatsanwaltschaft Wien
beigetreten ist, wurde inzwischen vom Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis ge -
nommen.
Zu 3 und 4:
Auf Grund einer mir am 14. Juni 2000 übermittelten, an die Staatsanwaltschaft Wien
gerichteten Sachverhaltsdarstellung der Rechtsanwälte eines in der Kärntnerstraße
etablierten Geschäftslokals wurde mit der Staatsanwaltschaft Wien abgeklärt, dass
eine auf strafrechtliche Maßnahmen gestützte Untersagung der „Container - Aktion“
nicht erforderlich war. Ich habe daher am 15. Juni 2000 die mir übermittelten Unter -
lagen an Bürgermeister Dr. Häupl mit dem Hinweis übersendet, dass nach meinem
damaligen Informations - und Wissensstand eine Untersagung der Veranstaltung
durch die MA 35 möglich wäre, zumal sich auf Seite 4 des Bewilligungsbescheides
vom 2. Juni 2000 folgende Passage fand: „Sollten gehäufte Beschwerden von An -
rainern, dass eine massive Störung oder Beeinträchtigung durch die Veranstaltung
erfolgt, bei der ... Bundespolizei ... einlangen, ist die Veranstaltung ... unverzüglich
abzubrechen und sämtliche Aufbauten zu entfernen.“
Zu 5:
Im Hinblick auf wiederholte Journalistenanfragen am Vormittag des 16. Juni 2000
habe ich den Medien kundgetan, was die Staatsanwaltschaft in einer Angelegenheit
von besonderem öffentlichen Interesse von sich aus unternommen hat.
Zu 6:
Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Bundesministerium für Justiz am 16 Juni 2000
fernmündlich informiert. Die schriftliche Berichterstattung mit dem übereinstimmen
den Einstellungsvorhaben erfolgte am 20. Juni 2000. Die Berichte langten am 21.
Juni 2000 im Bundesministerium für Justiz ein.
Zu 7:
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bundespolizeikommissariat Innere Stadt, hat die
Staatsanwaltschaft Wien im Laufe des 16. Juni 2000 von der Verwendung dieser
Textpassage informiert.
Zu 8 bis 10:
Derartige Wünsche, Absichten oder Kundtuungen habe ich nicht geäußert.