953/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben

an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen wegen des Verdachtes

auf nationalsozialistische Wiederbetätigung gegen Ernest Windholz einerseits und

Christoph Schlingensief andererseits“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Nach Prüfung der am 6. Juni 2000 übermittelten Sachverhaltsdarstellung der

Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich erklärten die Staatsan -

waltschaft St. Pölten und die Oberstaatsanwaltschaft Wien übereinstimmend, die

Anzeige gegen Ernest Windholz gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurücklegen zu wollen.

Dieses Vorhaben wurde inzwischen zur Kenntnis genommen.

 

Zu 2:

Auf Grund mehrerer Strafanzeigen hat die Bundespolizeidirektion Wien, Bundes -

polizeikommissariat Innere Stadt, die Veranstaltung gegenüber der Staatsoper beob -

achtet und durch Lichtbilder sowie eine Videoaufnahme, die einen kurzen Teil des

Geschehens vom 16. Juni 2000 zeigt, dokumentiert. Nach Vorliegen der Erhebungs -

ergebnisse nahm die Staatsanwaltschaft Wien in Aussicht, die Anzeigen gegen Chri -

stoph Schlingensief, unter anderem wegen § 3 g VerbotsG, gemäß § 90 Abs. 1

Stpo zurückzulegen. Auch dieses Vorhaben, dem die Oberstaatsanwaltschaft Wien

beigetreten ist, wurde inzwischen vom Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis ge -

nommen.

Zu 3 und 4:

Auf Grund einer mir am 14. Juni 2000 übermittelten, an die Staatsanwaltschaft Wien

gerichteten Sachverhaltsdarstellung der Rechtsanwälte eines in der Kärntnerstraße

etablierten Geschäftslokals wurde mit der Staatsanwaltschaft Wien abgeklärt, dass

eine auf strafrechtliche Maßnahmen gestützte Untersagung der „Container - Aktion“

nicht erforderlich war. Ich habe daher am 15. Juni 2000 die mir übermittelten Unter -

lagen an Bürgermeister Dr. Häupl mit dem Hinweis übersendet, dass nach meinem

damaligen Informations - und Wissensstand eine Untersagung der Veranstaltung

durch die MA 35 möglich wäre, zumal sich auf Seite 4 des Bewilligungsbescheides

vom 2. Juni 2000 folgende Passage fand: „Sollten gehäufte Beschwerden von An -

rainern, dass eine massive Störung oder Beeinträchtigung durch die Veranstaltung

erfolgt, bei der ... Bundespolizei ... einlangen, ist die Veranstaltung ... unverzüglich

abzubrechen und sämtliche Aufbauten zu entfernen.“

 

Zu 5:

Im Hinblick auf wiederholte Journalistenanfragen am Vormittag des 16. Juni 2000

habe ich den Medien kundgetan, was die Staatsanwaltschaft in einer Angelegenheit

von besonderem öffentlichen Interesse von sich aus unternommen hat.

 

Zu 6:

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Bundesministerium für Justiz am 16 Juni 2000

fernmündlich informiert. Die schriftliche Berichterstattung mit dem übereinstimmen

den Einstellungsvorhaben erfolgte am 20. Juni 2000. Die Berichte langten am 21.

Juni 2000 im Bundesministerium für Justiz ein.

 

Zu 7:

Die Bundespolizeidirektion Wien, Bundespolizeikommissariat Innere Stadt, hat die

Staatsanwaltschaft Wien im Laufe des 16. Juni 2000 von der Verwendung dieser

Textpassage informiert.

 

Zu 8 bis 10:

Derartige Wünsche, Absichten oder Kundtuungen habe ich nicht geäußert.