956/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 101 0/J betreffend

Dienstvertrag von Dr. Franz Macho, welche die Abgeordneten Schwemlein und Genossen

am 5. Juli 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die eingeklagte Summe beträgt laut Schriftsatz des Herrn Franz Josef Macho vertretenden

Anwalts Dr. Amhof an das Arbeits - und Sozialgericht Wient ATS 4,786.600,67. Allfällige

weitere Kosten sind derzeit nicht abschätzbar.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Ja.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Verhalten eines Vertreters des Bundesministeriums für Finanzen kommentiere ich

nicht.

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 8 der Anfrage:

 

Am 13. Juni 2000 fand die 1. Tagsatzung vor dem Arbeits - und Sozialgericht statt. Die

nächste Tagsatzung ist für den 27. September 2000 angesetzt. Die weitere Vorgangsweise

hängt vom Fortgang des Verfahrens ab.

 

Beklagte Partei ist die Österreich Werbung, die auch für einen allfälligen Schaden

aufzukommen hätte.

 

Die Österreich Werbung hat für den Fall eines Prozessverlustes angemessene

Rückstellungen - wie in jedem anderen arbeitsrechtlichen Verfahren auch veranlasst.