956/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 101 0/J betreffend
Dienstvertrag von Dr. Franz Macho, welche die Abgeordneten Schwemlein und Genossen
am 5. Juli 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die eingeklagte Summe beträgt laut Schriftsatz des Herrn Franz Josef Macho vertretenden
Anwalts Dr. Amhof an das Arbeits - und Sozialgericht Wient ATS 4,786.600,67. Allfällige
weitere Kosten sind derzeit nicht abschätzbar.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Verhalten eines Vertreters des Bundesministeriums für Finanzen kommentiere ich
nicht.
Antwort zu den Punkten 4 bis 8 der Anfrage:
Am 13. Juni 2000 fand die 1. Tagsatzung vor dem Arbeits - und Sozialgericht statt. Die
nächste Tagsatzung ist für den 27. September 2000 angesetzt. Die weitere Vorgangsweise
hängt vom Fortgang des Verfahrens ab.
Beklagte Partei ist die Österreich Werbung, die auch für einen allfälligen Schaden
aufzukommen hätte.
Die Österreich Werbung hat für den Fall eines Prozessverlustes angemessene
Rückstellungen - wie in jedem anderen arbeitsrechtlichen Verfahren auch veranlasst.