957/AB XXI.GP
Die Abgeordneten Anton Leikam und Genossen haben am 6.7.2000 unter der Nr. 1021/J
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „politisch motivierte Personal -
entscheidungen“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Begutachtungskommission hat keine die berufliche Aus - und Fortbildung betreffende
ausreichende fachliche Bewertung vorgenommen. Dies wäre aber bezogen auf das in der
Ausschreibung ausführlich beschriebene Anforderungsprofil des betreffenden Arbeits -
platzes dringend geboten gewesen und hätte zwingend zu einer anderen Reihung der
Kandidaten geführt. Daraus ergibt sich, dass in zwingender Anwendung des § 4 Abs 3
Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 Oberstleutnant Richard Fetz zum Leiter des
Kriminalbeamteninspektorates der BPD Graz zu
bestellen war.
Zu Frage 2:
Nein, in keinster Weise.
Zu Frage 3:
Für diese Personalentscheidung war das Prüfungsergebnis des mir von der zuständigen
Fachabteilung vorgelegten Aktenmaterials ausschlaggebend, wonach es sich bei Frau
Petra LERCHBAUMER um die geeignetere Kandidatin handelt (s. hiezu auch meine
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilse MERTEL und
Genossen vom 6.7.00 unter der Nr. 1044/J).
Zu Frage 4:
Nein.
Zu Frage 5:
Ja.