957/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten Anton Leikam und Genossen haben am 6.7.2000 unter der Nr. 1021/J

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „politisch motivierte Personal -

entscheidungen“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Begutachtungskommission hat keine die berufliche Aus - und Fortbildung betreffende

ausreichende fachliche Bewertung vorgenommen. Dies wäre aber bezogen auf das in der

Ausschreibung ausführlich beschriebene Anforderungsprofil des betreffenden Arbeits -

platzes dringend geboten gewesen und hätte zwingend zu einer anderen Reihung der

Kandidaten geführt. Daraus ergibt sich, dass in zwingender Anwendung des § 4 Abs 3

Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 Oberstleutnant Richard Fetz zum Leiter des

Kriminalbeamteninspektorates der BPD Graz zu bestellen war.

Zu Frage 2:

 

Nein, in keinster Weise.

 

Zu Frage 3:

 

Für diese Personalentscheidung war das Prüfungsergebnis des mir von der zuständigen

Fachabteilung vorgelegten Aktenmaterials ausschlaggebend, wonach es sich bei Frau

Petra LERCHBAUMER um die geeignetere Kandidatin handelt (s. hiezu auch meine

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilse MERTEL und

Genossen vom 6.7.00 unter der Nr. 1044/J).

 

Zu Frage 4:

 

Nein.

 

Zu Frage 5:

 

Ja.