958/AB XXI.GP
Die Abgeordneten Dr. Ilse MERTEL und Genossen haben am 6.7.2000 unter der Nr.
1044/J - NR/2OOO eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nachbesetzung
der Planstelle 023 in der Sicherheitsdirektion Kärnten“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach eingehender Überprüfung des vorgelegten Aktenmaterials wurde festgestellt, dass
Frau LERCHBAUMER Petra für die bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland
Kärnten freigewordene Planstelle der Verwendungsgruppe A 2, Arbeitsplatz - Nummer 023
(Referat für Fremden -, Grenz - und Passpolizei in der Abteilung IV) am besten geeignet ist.
Es wurde daher der Auftrag erteilt, die Genannte zur probeweisen Dienstverwendung
einzuteilen.
Zu Frage 2:
Frau Petra LERCHBAUMER war nach eingehender Überprüfung des vorgelegten
Aktenmaterials aufgrund ihrer Fach - und
Fremdsprachenkenntnisse die am besten
geeignete Bewerberin und daher in zwingender Anwendung des § 4 Abs 3 BDG 1979 für
die probeweise Dienstverwendung einzuteilen.
Zu Frage 3:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 2.
Zu Frage 4:
Im Hinblick darauf, dass Frau LERCHBAUMER Petra aufgrund des vorliegenden
Aktenmaterials die besser geeignete Bewerberin war, habe ich die Sicherheitsdirektion für
das Bundesland Kärnten entsprechend anweisen lassen.
Zu Frage 5:
Aus der Aktenlage ergibt sich, dass von meinem Ministerium keine Erledigung an die
Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten ergangen ist.
Zu Frage 6:
Ich sehe in der Entscheidung meines Ressorts keinen massiven Eingriff und verweise
darauf, dass die bestgeeignetste Bedienstete zur probeweisen Dienstleistung
herangezogen worden ist.
Zu Frage 7:
Im Hinblick darauf, dass die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten am
04.07.2000 mitgeteilt hat, Frau Petra LERCHBAUMER hat während der Probeverwendung
den an eine Bedienstete der Verwendungsgruppe A2 beziehungsweise
Entlohnungsgruppe v2 gestellten Anforderungen voll entsprochen, wurde mittlerweile die
Ermächtigung erteilt, diese per 01. August 2000 auf eine Planstelle des Gehobenen
Dienstes des Entlohnungsschemas v, Entlohnungsgruppe v2, zu überstellen.