958/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten Dr. Ilse MERTEL und Genossen haben am 6.7.2000 unter der Nr.

1044/J - NR/2OOO eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nachbesetzung

der Planstelle 023 in der Sicherheitsdirektion Kärnten“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nach eingehender Überprüfung des vorgelegten Aktenmaterials wurde festgestellt, dass

Frau LERCHBAUMER Petra für die bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland

Kärnten freigewordene Planstelle der Verwendungsgruppe A 2, Arbeitsplatz - Nummer 023

(Referat für Fremden -, Grenz - und Passpolizei in der Abteilung IV) am besten geeignet ist.

Es wurde daher der Auftrag erteilt, die Genannte zur probeweisen Dienstverwendung

einzuteilen.

 

Zu Frage 2:

Frau Petra LERCHBAUMER war nach eingehender Überprüfung des vorgelegten

Aktenmaterials aufgrund ihrer Fach - und Fremdsprachenkenntnisse die am besten

geeignete Bewerberin und daher in zwingender Anwendung des § 4 Abs 3 BDG 1979 für

die probeweise Dienstverwendung einzuteilen.

 

Zu Frage 3:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 2.

 

Zu Frage 4:

Im Hinblick darauf, dass Frau LERCHBAUMER Petra aufgrund des vorliegenden

Aktenmaterials die besser geeignete Bewerberin war, habe ich die Sicherheitsdirektion für

das Bundesland Kärnten entsprechend anweisen lassen.

 

Zu Frage 5:

Aus der Aktenlage ergibt sich, dass von meinem Ministerium keine Erledigung an die

Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten ergangen ist.

 

Zu Frage 6:

Ich sehe in der Entscheidung meines Ressorts keinen massiven Eingriff und verweise

darauf, dass die bestgeeignetste Bedienstete zur probeweisen Dienstleistung

herangezogen worden ist.

 

Zu Frage 7:

Im Hinblick darauf, dass die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten am

04.07.2000 mitgeteilt hat, Frau Petra LERCHBAUMER hat während der Probeverwendung

den an eine Bedienstete der Verwendungsgruppe A2 beziehungsweise

Entlohnungsgruppe v2 gestellten Anforderungen voll entsprochen, wurde mittlerweile die

Ermächtigung erteilt, diese per 01. August 2000 auf eine Planstelle des Gehobenen

Dienstes des Entlohnungsschemas v, Entlohnungsgruppe v2, zu überstellen.