968/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 962/J - NR/2OOO, betreffend die
Schließung der "Nebenbahnen“ in den Bezirken Wr. Neustadt und Neunkirchen, die
die Abgeordneten Wittmann und Genossen am 21. Juni 2000 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Grundsätzlich darf ich zur Nebenbahnproblematik folgendes ausführen:
Es besteht die Absicht des Vorstandes der OBB, bei bestimmten Nebenbahnen den
Personen - bzw. Güterverkehr oder den Betrieb der Infrastruktur einzustellen. Es
werden zu diesem Thema jedoch noch Gespräche mit dem Vorstand der ÖBB
stattfinden. Wie ich in der „AktueIlen Stunde des Parlaments“ am 6.6.2000
feststellte, wird es aber zu keinem Kahlschlag bei den Nebenbahnen kommen.
Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen
möglich:
a. Die ÖBB stellt den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein
Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien
Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten
Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden.
Das Land aber auch sonstige
Interessierte können außerdem Verkehrsdienstverträge mit diesen neuen
konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte
Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.
b. Die ÖBB beabsichtigen den Personen - und Güterverkehr und den Betrieb der
Infrastruktur einzustellen
Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 Eisenbahngesetz. D.h. die
ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde stellen. Nach
entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf einer von den ÖB8 eingestellten
Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche - europaweite -
Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die Aufrechterhaltung des
Betriebes gesucht werden. Die Ausschreibungskriterien könnten dabei nach
folgenden Prioritäten geordnet werden:
- Betrieb der Infrastruktur und des Güter - und Personenverkehrs
- Güter - und Personenverkehr
- Personen - oder Güterverkehr
- Anschlussbahnähnlicher Betrieb
- Betrieb als Museumsbahn.
Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen
auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen analog den Regelungen für
Privatbahnen zur Verfügung stellen. Bei Übernahme der Infrastruktur durch Dritte
würden diesen selbstverständlich die Förderungsinstrumentarien nach dem
Privatbahnunterstützungsgesetz zur Verfügung stehen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Nein
Zu den Fragen 3 und 4:
Nein
Zu den Fragen 5 und 6:
Die ÖBB beabsichtigen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen den
Personenverkehr auf der Strecke Friedberg - Oberwart einzustellen.
Zu Frage 7:
Im aktuellen Elektrifizierungsprogramm der ÖBB ist eine Elektrifizierung der Strecke
Wiener Neustadt - Friedberg (-Oberwart) - Fehring nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Nein
Zu Frage 10:
Die ÖBB werden ein kundengerechtes, dem Bedarf entsprechendes und
wirtschaftlich vertretbares Verkehrsangebot zur Verfügung stellen.