968/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 962/J - NR/2OOO, betreffend die

Schließung der "Nebenbahnen“ in den Bezirken Wr. Neustadt und Neunkirchen, die

die Abgeordneten Wittmann und Genossen am 21. Juni 2000 an mich gerichtet

haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Grundsätzlich darf ich zur Nebenbahnproblematik folgendes ausführen:

Es besteht die Absicht des Vorstandes der OBB, bei bestimmten Nebenbahnen den

Personen - bzw. Güterverkehr oder den Betrieb der Infrastruktur einzustellen. Es

werden zu diesem Thema jedoch noch Gespräche mit dem Vorstand der ÖBB

stattfinden. Wie ich in der „AktueIlen Stunde des Parlaments“ am 6.6.2000

feststellte, wird es aber zu keinem Kahlschlag bei den Nebenbahnen kommen.

Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen

möglich:

 

a. Die ÖBB stellt den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein

 

Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien

Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten

Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land aber auch sonstige

Interessierte können außerdem Verkehrsdienstverträge mit diesen neuen

konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte

Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.

 

b. Die ÖBB beabsichtigen den Personen - und Güterverkehr und den Betrieb der

     Infrastruktur einzustellen

 

Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 Eisenbahngesetz. D.h. die

ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde stellen. Nach

entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf einer von den ÖB8 eingestellten

Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche - europaweite -

Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die Aufrechterhaltung des

Betriebes gesucht werden. Die Ausschreibungskriterien könnten dabei nach

folgenden Prioritäten geordnet werden:

 

-          Betrieb der Infrastruktur und des Güter - und Personenverkehrs

-          Güter - und Personenverkehr

-          Personen - oder Güterverkehr

-          Anschlussbahnähnlicher Betrieb

-          Betrieb als Museumsbahn.

 

Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen

auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen analog den Regelungen für

Privatbahnen zur Verfügung stellen. Bei Übernahme der Infrastruktur durch Dritte

würden diesen selbstverständlich die Förderungsinstrumentarien nach dem

Privatbahnunterstützungsgesetz zur Verfügung stehen.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Nein

Zu den Fragen 5 und 6:

Die ÖBB beabsichtigen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen den

Personenverkehr auf der Strecke Friedberg - Oberwart einzustellen.

 

Zu Frage 7:

Im aktuellen Elektrifizierungsprogramm der ÖBB ist eine Elektrifizierung der Strecke

Wiener Neustadt - Friedberg (-Oberwart) - Fehring nicht vorgesehen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Nein

 

Zu Frage 10:

Die ÖBB werden ein kundengerechtes, dem Bedarf entsprechendes und

wirtschaftlich vertretbares Verkehrsangebot zur Verfügung stellen.