973/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1028/J - NR/2000, betreffend Weiterbau
der A7/Mühlkreisautobahn bis zur Staatsgrenze (Wullowitz), die die Abgeordneten
Mag. Kukacka und Kollegen am 6. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2, 7, 8, 9 und 10:
Unter Zugrundelegung des Ergebnisses der GSD - Studie („Die Gestaltung des
Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung des
Wirtschaftsstandortes Österreich“) wird derzeit eine Korridoruntersuchung betreffend
die Verlängerung der A 7 Mühlkreis Autobahn von Unterweitersdorf bis zur
Staatsgrenze bei Wullowitz durchgeführt.
Ziel dieser Untersuchung ist die Klärung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und
Machbarkeit sowie die grundsätzliche Festlegung der Finanzierung und des weiteren
Planungs - und Ausbaurahmens.
Zu Frage 3:
Diese Aussage wurde zufolge der damals vorliegenden eingeschränkten
Trassenvarianten getätigt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Der Ausbau des Neumarkter Tunnels bzw. der B 310 ist mit der Korridorunter -
suchung abgestimmt, sodass kein verlorener Aufwand entsteht.
Zu Frage 6:
Rechtliche Verfahren wie Umweltverträglichkeits - und Naturschutzverfahren bilden
einen wesentlichen Prüfmaßstab bei der Beurteilung von Bundesstraßenprojekten.
Eine Änderung dieser Verfahren obliegt dem Gesetzgeber.
Zu Frage 11:
Zur Abstimmung der tschechischen und österreichischen Ausbaukonzepte finden
koordinierende Besprechungen auf Landes - und Bundesebene statt.