973/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1028/J - NR/2000, betreffend Weiterbau

der A7/Mühlkreisautobahn bis zur Staatsgrenze (Wullowitz), die die Abgeordneten

Mag. Kukacka und Kollegen am 6. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2, 7, 8, 9 und 10:

Unter Zugrundelegung des Ergebnisses der GSD - Studie („Die Gestaltung des

Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung des

Wirtschaftsstandortes Österreich“) wird derzeit eine Korridoruntersuchung betreffend

die Verlängerung der A 7 Mühlkreis Autobahn von Unterweitersdorf bis zur

Staatsgrenze bei Wullowitz durchgeführt.

Ziel dieser Untersuchung ist die Klärung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und

Machbarkeit sowie die grundsätzliche Festlegung der Finanzierung und des weiteren

Planungs - und Ausbaurahmens.

 

Zu Frage 3:

Diese Aussage wurde zufolge der damals vorliegenden eingeschränkten

Trassenvarianten getätigt.

Zu den Fragen 4 und 5:

Der Ausbau des Neumarkter Tunnels bzw. der B 310 ist mit der Korridorunter -

suchung abgestimmt, sodass kein verlorener Aufwand entsteht.

 

Zu Frage 6:

Rechtliche Verfahren wie Umweltverträglichkeits - und Naturschutzverfahren bilden

einen wesentlichen Prüfmaßstab bei der Beurteilung von Bundesstraßenprojekten.

Eine Änderung dieser Verfahren obliegt dem Gesetzgeber.

 

Zu Frage 11:

Zur Abstimmung der tschechischen und österreichischen Ausbaukonzepte finden

koordinierende Besprechungen auf Landes - und Bundesebene statt.