978/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 29. Juni 2000 unter

der Nr. 965/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auswirkungen

des Zivildienerstops im Bereich des Innenministeriums“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3

 

Als Trägerorganisationen des Zivildienstes wurden im Bundesministerium für Inneres selbst

bzw. bei nachgeordneten Dienststellen folgende Organisationseinheiten anerkannt:

 

a) für das Dienstleistungsgebiet ,,Flüchtlingsbetreuung“:

die Abteilung III/15, das Auswanderungs - und Statistikbüro der Abteilung III/15, die

Betreuungsstellen Nußdorfer Straße in Wien, Traiskirchen, Bad Kreuzen und Thalham der

Abteilung III/14,

 

b) für das Dienstleistungsgebiet „Betreuung von Asylwerbern“:

das Bundesasylamt und seine Außenstellen in Eisenstadt, Traiskirchen, Linz, Salzburg,

Innsbruck und Graz.

 

c) für das Dienstleistungsgebiet „Vorsorge für die öffentliche Sicherheit“:

die Gruppe EDV des Bundesministeriums für Inneres,

die Präsidialabteilungen der Bundespolizeidirektionen Eisenstadt, Klagenfurt, Villach,

St.Pölten, Wr. Neustadt, Schwechat, Linz, Wels, Steyr, Salzburg, Graz, Leoben, Innsbruck und

Wien, wobei von den Zivildienern mit Ausnahme in Graz und Villach hauptsächlich

Schulwegsicherung betrieben wird.

 

d) für das Dienstleistungsgebiet „Zivile Landesverteidigung“ und „Tätigkeiten gem. § 1 Z 2

    der Dienstleistungsgebiete -Verordnung. BGBl. Nr.717/1992“, das sind Tätigkeiten bei

    den im Bundesministerium für Inneres für Angelegenheiten des außerordentlichen

    Zivildienstes zuständigen Organisationseinheiten:

die Gruppe Zivildienst.

e) für das Dienstleistungsgebiet Dienst in inländischen Gedenkstätten insbesondere für Opfer

    des Nationalsozialismus:

die Kz - Gedenkstätte Mauthausen.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

 

Zum Dienstantrittstermin 05. Juni 2000 wurden Trägerorganisationen beim Bundesministe -

rium für Inneres oder von nachgeordneten Dienststellen keine Zivildienstpflichtigen

zugewiesen.

 

Von den zu früheren Dienstantrittsterminen zugewiesenen Zivildienstpflichtigen versahen am

01. Juni 2000 ordentlichen Zivildienst

 

a) im Dienstleistungsgebiet „Flüchtlingsbetreuung“: 27 Mann

 

b) im Dienstleistungsgebiet „Betreuung von Asylwerbern“: 0

 

c) im Dienstleistungsgebiet „Vorsorge für die öffentliche Sicherheit“ 114 Mann

 

d) im Dienstleistungsgebiet „Zivile Landesverteidigung“ und „Tätigkeiten gem. § 1 Z 2 der

Dienstleistungsgebiete -Verordnung, BGBl. Nr. 717/1992“, das sind Tätigkeiten bei den im

Bundesministerium für Inneres für Angelegenheiten des außerordentlichen Zivildienstes

zuständigen Organisationseinheiten: 22 Mann

 

e) im Dienstleistungsgebiet „Dienst in inländischen Gedenkstätten insbesondere für Opfer des

Nationalsozialismus“: 6 Mann

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

 

Zum Dienstantrittstermin Juni 2000 wurden von den Organisationseinheiten des

Bundesministeriums für Inneres sowie der nachgeordneten Dienststellen Bedarfsanmeldungen

von insgesamt 87 Plätzen abgegeben.

 

Die einzelnen Bundespolizeidirektionen waren davon wie folgt betroffen:

 

Einrichtung

 Bedarf

 Zuweisung

 

 

 

BPD Wr. Neustadt

 1

 0

BPD Linz

 3

 0

BPD Wels

 1

 0

BPD Steyr

 7

 0

BPD Salzburg

 5

 0

BPD Graz

 6

 0

BPD Wien

 51

 0

 

 

 

Summe

 74

 0


 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Die Entscheidung, keine Zivildienstpflichtigen zu Organisationseinheiten des

Bundesministeriums für Inneres sowie zu nachgeordneten Dienststellen zuzuweisen, gilt

grundsätzlich für das Jahr 2000. Soweit im Rahmen des Sonderzuweisungsprogrammes zum

Oktobertermin 2000 eine finanzielle Bedeckung für eine monatliche Vergütung von S

10.500,-/Mann (Vollkostenersatz) gegeben ist, können vereinzelt Zuweisungen zu

Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres zum Oktobertermin 2000

vorgenommen werden. Dies konnte für den Bereich der Betreuung von Asylwerbern und der

Flüchtlingsbetreuung für insgesamt 7 Plätze und für die KZ - Gedenkstätte Mauthausen für 2

Plätze sichergestellt werden. Für weitere 93 angebotene Plätze kann mangels

Bedeckungsmöglichkeit keine Zuweisung erfolgen.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

In Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres sowie in nachgeordneten

Dienststellen waren in den Jahren 1995 bis 1999 Zivildienstleistende eingesetzt wie folgt:

 

1995

1996

1997

1998

1999

292

273

219

225

237

 

Hievon wurden im Bereich von Bundespolizeidirektionen eingesetzt im Bundesland:

 

 

1995

1996

1997

1998

1999

Burgenland

    2

    2

    1

    2

  2

Kärnten

    8

    8

  10

    8

  9

Niederösterreich

    8

    8

  10

    8

10

Oberösterreich

  12

  18

  13

  16

17

Salzburg

  12

  16

  11

  14

11

Steiermark

  16

  21

  17

  21

24

Tirol

    9

    6

    5

    6

  6

Wien

150

134

100

102

91

 

Zu Frage 13

 

Bundespolizeidirektion Wien

 Ja

Bundespolizeidirektion Eisenstadt

 Ja

Bundespolizeidirektion Graz

 Nein

Bundespolizeidirektion Linz

 Ja

Bundespolizeidirektion Innsbruck

 Ja

Bundespolizeidirektion Klagenfurt

 Ja

Bundespolizeidirektion Leoben

 Ja

Bundespolizeidirektion Salzburg

 Ja

Bundespolizeidirektion Schwechat

 Ja

Bundespolizeidirektion Steyr

 Ja

Bundespolizeidirektion St. Pölten

 Ja

Bundespolizeidirektion Villach

 Ja, in den Jahren 1995 bis 1997, Nein seit 1998

Bundespolizeidirektion Wels

 Ja

Bundespolizeidirektion Wr. Neustadt

 Ja


 

Ausnahmen gibt es daher lediglich im Bereich der Bundespolizeidirektion Graz und seit 1998

bei der Bundespolizeidirektion Villach, da der Lotsendienst dort in den Kompetenzbereich des

jeweiligen Magistrates fällt.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Bundespolizeidirektion Wien

Ja

Bundespolizeidirektion Eisenstadt

Ja

Bundespolizeidirektion Graz

Nein,

Bundespolizeidirektion Linz

SWB oder VB/S - OstA

Bundespolizeidirektion Innsbruck

Ja

Bundespolizeidirektion Klagenfurt

Ja

Bundespolizeidirektion Leoben

SWB und VB/S – OstA

Bundespolizeidirektion Salzburg

Ja

Bundespolizeidirektion Schwechat

Ja, ab 01. 02. 2001

Bundespolizeidirektion Steyr

SWB, Eltern und Schülerlotsen

Bundespolizeidirektion St. Pölten

Unter Einbindung des Dienststellenausschusses

werden derzeit für die Zeit ab 01. 02. 2001

Maßnahmen überlegt

Bundespolizeidirektion Villach

Nein

Bundespolizeidirektion Wels

Ja

Bundespolizeidirektion Wr. Neustadt

Ja

 

Durch diese Maßnahme wird davon ausgegangen, dass die Sicherheit auf Schulwegen in

gleichem Maße wie bisher gewährleistet ist.

 

Zu den Fragen 16 bis 22:

 

Bundespolizeidirektion Wien

 Nein

Bundespolizeidirektion Eisenstadt

 Nein

Bundespolizeidirektion Graz

 Nein, keine Mehrbelastungen für die SW

Bundespolizeidirektion Linz

 Nein

Bundespolizeidirektion Innsbruck

 Nein

Bundespolizeidirektion Klagenfurt

 Nein

Bundespolizeidirektion Leoben

 Nein

Bundespolizeidirektion Salzburg

 Nein

Bundespolizeidirektion Schwechat

 Nein

Bundespolizeidirektion Steyr

 Nein

Bundespolizeidirektion St. Pölten

 Nein

Bundespolizeidirektion Villach

 Nein, aber keine Mehrbelastung

Bundespolizeidirektion Wels

 Nein

Bundespolizeidirektion Wr. Neustadt

 Nein

 

So bedauerlich die Nichtzuweisung von Zivildienern für einzelne staatliche Stellen auch sein

mag, bekenne ich mich zu der vom Gesetzgeber beschlossenen Prioritätensetzung, dass

hauptsächlich nichtstaatliche Einrichtungen auf den Gebieten des Rettungswesens, der Sozial -

und Behindertenhilfe und des Katastrophenschutzes Zivildiener zugewiesen bekommen.

Zu Frage 23:

 

Die einzelnen Bundespolizeidirektionen übermittelten folgende Berechnungen:

 

Bundespolizeidirektion Wien

Unter der Annahme von 38 Schulwochen müssen

aufgrund einer Hochrechnung 61.750 Stunden für

die Schulwegsicherung aufgewendet werden

Bundespolizeidirektion Eisenstadt

An Unterrichtstagen wird je ein SWB anstelle

eines Zivildieners je 4 Stunden Schulwegsicherung

verrichten

Bundespolizeidirektion Graz

Rein rechnerisch ergäben sich über 30.000 Stunden

(220 Arbeitstage pro Schuljahr x 8 Stünden pro

Tag x 18 Zivildiener) zusätzlich, durch

Umstrukturierung und Straffung der Arbeitsabläufe

wird diese Stundenanzahl jedoch beträchtlich

unterschritten, eine genaue Stundenanzahl kann

nicht angegeben werden

Bundespolizeidirektion Linz

Im Schuljahr 1999/2000 wurden von den

Zivildienern 1.639 Außendienststunden (ohne

Wegzeiten) erbracht.

Bundespolizeidirektion Innsbruck

Kann derzeit nicht beantwortet werden

Bundespolizeidirektion Klagenfurt

15 Stunden pro Tag

Bundespolizeidirektion Leoben

Für die Schulwegsicherung ca. 45 Stunden pro

Woche (ausgenommen Ferien, Feiertage, schulfreie

Tage), für Botenfahrten ca. 2,5 Stunden pro

Woche, in der KFZ - Werkstätte 40 Stunden pro

Woche

Bundespolizeidirektion Salzburg

Keine Vermehrung des Stundenaufwandes

Bundespolizeidirektion Schwechat

Keine zusätzliche Überstundenbelastung

Bundespolizeidirektion Steyr

Pro Zivildiener 3 - 4 Stunden pro Tag für die

Schulwegüberwachung, 2 Stunden für

administrative Tätigkeiten, 8 Stunden für

administrative Arbeiten in der Ferienzeit

Bundespolizeidirektion St. Pölten

Ca. 5,8 Stunden pro Tag pro Zivildiener (5,8 x 5

SWB = 29 Stunden) für die Schulwegsicherung

Bundespolizeidirektion Villach

Keine zusätzlichen Dienststunden

Bundespolizeidirektion Wels

Im Schuljahr 1999/2000 versahen die 8 Zivildiener

pro Tag bis zu 32 Schulwegsicherungen mit einer

durchschnittlichen Ausrückungszeit von 50

Minuten

Bundespolizeidirektion Wr. Neustadt

Pro Schultag 3 Stunden 40 Minuten für die

Schulwegsicherung

 

Zu den Fragen 24 und 25:

 

Konkrete Angaben hiezu sind derzeit nicht möglich; Es wird angestrebt, grundsätzlich ohne

vermehrte Überstunden der Beamten auszukommen.