979/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen
haben am 29.6.2000 unter der Nr. 970/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage
„betreffend Hooligans; wachsendes Gefahrenpotential“ gestellt.
Nach den mir vorliegenden Informationen beantworte ich diese Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach den einschlägigen Erfahrungen der eingesetzten szenekundigen
,,Fankontaktbeamten‘ (diesbezüglich wird auch auf die Beantwortung der Fragen 6
und 7 verwiesen) kann angenommen werden, dass es österreichweit etwa 200 -
250 Fußball - Hooligans („Problemfans“) gibt, wobei mehr als 90 % dieser Personen
Inländer sein dürften. Problemfans existieren in den Anhängerschaften aller Vereine
der höchsten österreichischen Fußball - Spielklasse, wobei der Schwerpunkt bei den
Vereinen Rapid Wien und Austria Wien liegt. Eine größere Zahl von Problemfans
sind auch beim GAK, Austria Salzburg und FC Tirol zu finden, bei den übrigen
Vereinen gibt es nur kleine Gruppen.
Eine intensive Beschäftigung mit dem Phänomen der Fußball - Hooligans findet
allgemein erst seit dem Jahre 1998
(Fußball - Weltmeisterschaft 1998 in Frankreich)
statt. Aufgrund dieses Umstandes steht kein Zahlenmaterial für die letzten 10 Jahre
zur Verfügung.
Die bisherigen Erfahrungen der Fankontaktbeamten und die zentrale Auswertung
der Berichte über die Veranstaltungen seit 1998 lassen aber den Schluss zu, dass
die österreichische Hooligan - Szene eher rückläufig ist und außerdem im
internationalen Vergleich eine unbedeutende Größe darstellt.
Zu Frage 2:
Auf europäischer Ebene wurden durch die Entschließung des Rates vom 9.6.1997
zur Verhinderung und Eindämmung des Fußballrowdytums durch
Erfahrungsaustausch, Stadionverbote und Medienpolitik (Abl. Nr. C 193 vom
24.6.1997) entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung der in Rede stehenden
Problematik gesetzt. Aufgrund dieser EU - Initiative erfolgt seit 1998 auch die
jährliche Erstellung der in der Ratsentschließung angeführten Lageberichte
hinsichtlich des Fußballrowdytums, allerdings ohne detaillierte Auflistung der von
Fußball-Hooligans begangenen, in der Anfrage angeführten Delikte, weshalb
diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden können.
Zu Frage 3:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich von der inhaltlichen Beantwortung dieser
Frage im Hinblick auf den mit einer dazu nötigen österreichweiten Erhebung
verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand absehen muss.
Zu Frage 4:
Im Jahr 1999 wurden bei 21 internationalen Fußballspielen insgesamt 27.636
Personenstunden für die Überwachungen in und außerhalb von Stadien, die
jeweiligen Verkehrsdienste und allfällige Fanbegleitungen aufgewendet. Der
"Durchschnittswert" pro Veranstaltung beläuft sich somit auf 1316 Personenstunden.
Aufgrund der Verschiedenheit der einzelnen Stadien, differierender Zuschauerzahlen
und unterschiedlicher Brisanz der Spiele ist dieser Durchschnittswert lediglich als
mathematische Größe anzusehen.
Zu Frage 5:
Angelegenheiten „der Ausbildung von jungen Menschen“ fallen nicht in die
Kompetenz des Innenressorts. Im Rahmen der sicherheitspolizeilichen
Präventionstätigkeit wird jedoch von der Sicherheitsexekutive versucht, durch
Projekte in den Bereichen Jugendkontaktbeamte und Kriminalpolizeilicher
Beratungsdienst in Schulen sowie bei diversen Veranstaltungen die Jugendlichen in
geeigneter Form über Hooliganismus aufzuklären.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Sicherheitsexekutive hat auf Grund internationaler Erfahrungen mit
Sportgroßereignissen der letzten Jahre und der bei nationalen Veranstaltungen
gewonnenen Erkenntnisse ihre Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ruhe,
Ordnung und Sicherheit adaptiert und dadurch die Grundlage für einen effizienten
Einsatz der agierenden Organe geschaffen.
Besonderes Augenmerk wurde dabei auf Strategien gelegt, die dazu geeignet sind,
bereits im Vorfeld von Sportveranstaltungen Ausschreitungen zu unterbinden,
sodass keine repressiven oder zu aufwändigen präventiven Maßnahmen gesetzt
werden müssen. Dafür hat sich die Einrichtung von szenekundigen Organen des
öffentlichen Sicherheitsdienstes (,,Fankontaktbeamte“) besonders bewährt. Diese
Organe kennen die Fußball - Szene und wissen über die Gefährlichkeit und Eigenheit
der einzelnen Problemfans Bescheid. Die Fankontaktbeamten versuchen durch
bestimmte Aktivitäten (z. B. Teilnahme an Fantreffen) ein tragbares
Vertrauensverhältnis mit den (Problem -) Fans aufzubauen, wodurch häufig
problematische Aktivitäten der Fans verhindert werden können.
Die bestehenden Personalressourcen reichen derzeit für diese spezielle Arbeit aus
und bietet die derzeitige Rechtslage ausreichend Möglichkeiten für ein effizientes
Agieren der Sicherheitsexekutive.
Zu Frage 8:
Die Möglichkeiten sind bei den derzeit gegebenen Verhältnissen grundsätzlich
ausreichend. Ungeachtet dessen wird - insbesondere auf EU - Ebene, aber auch im
Verhältnis zu Drittstaaten - ständig an einer weiteren Verbesserung der Kooperation
gearbeitet.