979/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen

haben am 29.6.2000 unter der Nr. 970/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage

„betreffend Hooligans; wachsendes Gefahrenpotential“ gestellt.

 

Nach den mir vorliegenden Informationen beantworte ich diese Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Nach den einschlägigen Erfahrungen der eingesetzten szenekundigen

,,Fankontaktbeamten‘ (diesbezüglich wird auch auf die Beantwortung der Fragen 6

und 7 verwiesen) kann angenommen werden, dass es österreichweit etwa 200 -

250 Fußball - Hooligans („Problemfans“) gibt, wobei mehr als 90 % dieser Personen

Inländer sein dürften. Problemfans existieren in den Anhängerschaften aller Vereine

der höchsten österreichischen Fußball - Spielklasse, wobei der Schwerpunkt bei den

Vereinen Rapid Wien und Austria Wien liegt. Eine größere Zahl von Problemfans

sind auch beim GAK, Austria Salzburg und FC Tirol zu finden, bei den übrigen

Vereinen gibt es nur kleine Gruppen.

Eine intensive Beschäftigung mit dem Phänomen der Fußball - Hooligans findet

allgemein erst seit dem Jahre 1998 (Fußball - Weltmeisterschaft 1998 in Frankreich)

statt. Aufgrund dieses Umstandes steht kein Zahlenmaterial für die letzten 10 Jahre

zur Verfügung.

Die bisherigen Erfahrungen der Fankontaktbeamten und die zentrale Auswertung

der Berichte über die Veranstaltungen seit 1998 lassen aber den Schluss zu, dass

die österreichische Hooligan - Szene eher rückläufig ist und außerdem im

internationalen Vergleich eine unbedeutende Größe darstellt.

 

Zu Frage 2:

 

Auf europäischer Ebene wurden durch die Entschließung des Rates vom 9.6.1997

zur Verhinderung und Eindämmung des Fußballrowdytums durch

Erfahrungsaustausch, Stadionverbote und Medienpolitik (Abl. Nr. C 193 vom

24.6.1997) entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung der in Rede stehenden

Problematik gesetzt. Aufgrund dieser EU - Initiative erfolgt seit 1998 auch die

jährliche Erstellung der in der Ratsentschließung angeführten Lageberichte

hinsichtlich des Fußballrowdytums, allerdings ohne detaillierte Auflistung der von

Fußball-Hooligans begangenen, in der Anfrage angeführten Delikte, weshalb

diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden können.

 

Zu Frage 3:

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich von der inhaltlichen Beantwortung dieser

Frage im Hinblick auf den mit einer dazu nötigen österreichweiten Erhebung

verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand absehen muss.

 

Zu Frage 4:

 

Im Jahr 1999 wurden bei 21 internationalen Fußballspielen insgesamt 27.636

Personenstunden für die Überwachungen in und außerhalb von Stadien, die

jeweiligen Verkehrsdienste und allfällige Fanbegleitungen aufgewendet. Der

"Durchschnittswert" pro Veranstaltung beläuft sich somit auf 1316 Personenstunden.

Aufgrund der Verschiedenheit der einzelnen Stadien, differierender Zuschauerzahlen

und unterschiedlicher Brisanz der Spiele ist dieser Durchschnittswert lediglich als

mathematische Größe anzusehen.

Zu Frage 5:

 

Angelegenheiten „der Ausbildung von jungen Menschen“ fallen nicht in die

Kompetenz des Innenressorts. Im Rahmen der sicherheitspolizeilichen

Präventionstätigkeit wird jedoch von der Sicherheitsexekutive versucht, durch

Projekte in den Bereichen Jugendkontaktbeamte und Kriminalpolizeilicher

Beratungsdienst in Schulen sowie bei diversen Veranstaltungen die Jugendlichen in

geeigneter Form über Hooliganismus aufzuklären.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die Sicherheitsexekutive hat auf Grund internationaler Erfahrungen mit

Sportgroßereignissen der letzten Jahre und der bei nationalen Veranstaltungen

gewonnenen Erkenntnisse ihre Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ruhe,

Ordnung und Sicherheit adaptiert und dadurch die Grundlage für einen effizienten

Einsatz der agierenden Organe geschaffen.

Besonderes Augenmerk wurde dabei auf Strategien gelegt, die dazu geeignet sind,

bereits im Vorfeld von Sportveranstaltungen Ausschreitungen zu unterbinden,

sodass keine repressiven oder zu aufwändigen präventiven Maßnahmen gesetzt

werden müssen. Dafür hat sich die Einrichtung von szenekundigen Organen des

öffentlichen Sicherheitsdienstes (,,Fankontaktbeamte“) besonders bewährt. Diese

Organe kennen die Fußball - Szene und wissen über die Gefährlichkeit und Eigenheit

der einzelnen Problemfans Bescheid. Die Fankontaktbeamten versuchen durch

bestimmte Aktivitäten (z. B. Teilnahme an Fantreffen) ein tragbares

Vertrauensverhältnis mit den (Problem -) Fans aufzubauen, wodurch häufig

problematische Aktivitäten der Fans verhindert werden können.

 

Die bestehenden Personalressourcen reichen derzeit für diese spezielle Arbeit aus

und bietet die derzeitige Rechtslage ausreichend Möglichkeiten für ein effizientes

Agieren der Sicherheitsexekutive.

Zu Frage 8:

 

Die Möglichkeiten sind bei den derzeit gegebenen Verhältnissen grundsätzlich

ausreichend. Ungeachtet dessen wird - insbesondere auf EU - Ebene, aber auch im

Verhältnis zu Drittstaaten - ständig an einer weiteren Verbesserung der Kooperation

gearbeitet.