981/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik - Pablé und

Genossen vom 30. Juni 2000, Nr. 975/J, betreffend Rückvergütung der Mehrwertsteuer an

Ausländer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3.:

Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen im Rahmen des Verfahrens der Austrittsbe -

stätigungen gegen umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Nach Ansicht des

Bundesministeriums für Finanzen ist aber eine lückenlose Kontrolle bestimmter Vorgänge

- wie die steuerbefreiten Exporte - weder verwaltungsökonomisch sinnvoll noch international

üblich und auch den ausreisenden Touristen, die in Österreich eingekauft haben, kaum zu -

mutbar. Mittels risikoorientierter Kontrollen kann jedoch ein ausreichend hoher Grad an Ver -

unsicherung zur Vermeidung hoher Steuerausfälle erreicht werden, sodass die personellen

Ressourcen in einem dem möglichen Erfolg adäquaten Ausmaß flexibel und wirtschaftlich

einsetzbar sind.

 

Zu 2.:

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung im Falle

des so genannten Touristenexports seit 1995 nur mehr für Lieferungen in das Gebiet von

Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union) besteht.

 

Die Mehrwertsteuerrückvergütungen betrugen

        1995: 324,75 Mio. S,

        1996: 300,57 Mio. S und

        1997: 332,18 Mio. 5.

Über die Größenordnung der Rückvergütungen in den Jahren 1998 bis 2000 können derzeit

keine Angaben gemacht werden, da die Veranlagungen der betreffenden Jahre noch nicht

abgeschlossen sind. Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen kann aber von

einer den Vorjahren entsprechenden Summe ausgegangen werden.

 

Zu 4. und 5.:

Bei der Prüfung der Identität von mitgeführter Ware und vorgelegten Ausfuhrunterlagen sind

von den Zollbehörden

        1996 rund 3000 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von etwa 18 Mio. 5,

        1997 rund 3100 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von 20,090.763 Mio. 5,

        1998 rund 3550 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von 23,843.391 Mio. S,

        1999 rund 2600 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von 17,119.332 Mio. S und

        2000 bisher 836 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von 5,979.766 Mio. 5

aufgedeckt worden.

 

Eine seriöse Hochrechnung auf alle Fälle von beantragten Ausfuhrbestätigungen zwecks

Rückvergütung der Mehrwertsteuer kann allerdings nicht angestellt werden. Da sich aber

trotz gleich bleibender kontrolldichte eine rückläufige Entwicklung an Feststellungen zeigt,

lässt dies nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen den Schluss auf die Wirk -

samkeit der Kontrollen zu.

 

Zu 6.:

Die Zollorgane sind angewiesen, mindestens 20 % der Touristenexporte auf das Vor -

handensein der Ware und die Übereinstimmung derselben mit der vorgelegten Rechnung zu

prüfen, wobei durch konkrete, nach sachlichen Kriterien jeweils zu Jahresbeginn festgelegte

Kontroll - und Erfolgsziele ein hoher Motivationsgrad bei den Kontrollorganen vorliegt. In

diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass eine Kontrolidichte von 20 % im

internationalen Vergleich sehr hoch ist.

 

Außerdem besteht die Anordnung, bei besonders sensiblen Warengruppen wie Schmuck,

Foto - und Videogeräten sowie Pelzwaren lückenlos Kontrollen durchzuführen. Darüber

hinaus wird bei diesbezüglich besonders risikobelasteten Zollstellen wie beim Flughafen

Wien - Schwechat und den Autobahngrenzübergängen durch organisatorische Maßnahmen

Vorsorge getroffen, um dem möglichen Missbrauch effektiv zu begegnen.