981/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik - Pablé und
Genossen vom 30. Juni 2000, Nr. 975/J, betreffend Rückvergütung der Mehrwertsteuer an
Ausländer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3.:
Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen im Rahmen des Verfahrens der Austrittsbe -
stätigungen gegen umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Nach Ansicht des
Bundesministeriums für Finanzen ist aber eine lückenlose Kontrolle bestimmter Vorgänge
- wie die steuerbefreiten Exporte - weder verwaltungsökonomisch sinnvoll noch international
üblich und auch den ausreisenden Touristen, die in Österreich eingekauft haben, kaum zu -
mutbar. Mittels risikoorientierter Kontrollen kann jedoch ein ausreichend hoher Grad an Ver -
unsicherung zur Vermeidung hoher Steuerausfälle erreicht werden, sodass die personellen
Ressourcen in einem dem möglichen Erfolg adäquaten Ausmaß flexibel und wirtschaftlich
einsetzbar sind.
Zu 2.:
Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung im Falle
des so genannten Touristenexports seit 1995 nur mehr für Lieferungen in das Gebiet von
Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union) besteht.
Die Mehrwertsteuerrückvergütungen betrugen
1995: 324,75 Mio. S,
1996: 300,57 Mio. S und
1997: 332,18 Mio. 5.
Über die Größenordnung der Rückvergütungen in den Jahren 1998 bis 2000 können derzeit
keine Angaben gemacht werden, da die Veranlagungen der betreffenden Jahre noch nicht
abgeschlossen sind. Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen kann aber von
einer den Vorjahren entsprechenden Summe ausgegangen werden.
Zu 4. und 5.:
Bei der Prüfung der Identität von mitgeführter Ware und vorgelegten Ausfuhrunterlagen sind
von den Zollbehörden
1996 rund 3000 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von etwa 18 Mio. 5,
1997 rund 3100 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von 20,090.763 Mio. 5,
1998 rund 3550 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von 23,843.391 Mio. S,
1999 rund 2600 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von 17,119.332 Mio. S und
2000 bisher 836 Unregelmäßigkeiten in einem Gesamtwert von 5,979.766 Mio. 5
aufgedeckt worden.
Eine seriöse Hochrechnung auf alle Fälle von beantragten Ausfuhrbestätigungen zwecks
Rückvergütung der Mehrwertsteuer kann allerdings nicht angestellt werden. Da sich aber
trotz gleich bleibender kontrolldichte eine rückläufige Entwicklung an Feststellungen zeigt,
lässt dies nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen den Schluss auf die Wirk -
samkeit der Kontrollen zu.
Zu 6.:
Die Zollorgane sind angewiesen, mindestens 20 % der Touristenexporte auf das Vor -
handensein der Ware und die Übereinstimmung derselben mit der vorgelegten Rechnung zu
prüfen, wobei durch konkrete, nach sachlichen Kriterien jeweils zu Jahresbeginn festgelegte
Kontroll - und Erfolgsziele ein hoher Motivationsgrad bei den Kontrollorganen vorliegt. In
diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass eine Kontrolidichte von 20 % im
internationalen Vergleich sehr hoch ist.
Außerdem besteht die Anordnung, bei besonders sensiblen Warengruppen wie Schmuck,
Foto - und Videogeräten sowie Pelzwaren lückenlos Kontrollen durchzuführen. Darüber
hinaus wird bei diesbezüglich besonders risikobelasteten Zollstellen wie beim Flughafen
Wien - Schwechat und den Autobahngrenzübergängen durch organisatorische Maßnahmen
Vorsorge getroffen, um dem möglichen Missbrauch effektiv zu begegnen.